Schiffshebung aus dem Bodensee: Gesuch von Martin Schaffner ("Bomber-Schaffner")
Titel
Schiffshebung aus dem Bodensee: Gesuch von Martin Schaffner ("Bomber-Schaffner")
Signatur
A 059/1-4A16
Stufe
Dossier
Entstehungszeitraum
1954
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Enthält
Gesuch des "Tauch- und Bergungs-Unternehmens Martin Schaffner, Suhr", Stellungnahme der Schifffahrts- und Hafenverwaltung, Bewilligung des Polizeidepartements, Schreiben der Air Attaches von Grossbritannien und den USA
Anmerkung
"Martin Hugo Schaffner wurde 1923 in Gränichen geboren. Da sein Vater krank war, musste er schon früh zum Einkommen der Familie beitragen. Schnell entdeckte er die Möglichkeiten des Altmetallhandels und wurde bereits mit 19 Jahren konzessionierter Altstoffhändler. Nach dem Krieg baute er in Suhr eine Tankstelle mit Reparaturwerkstätte. Martin Schaffner verkaufte das Benzin zwei Rappen billiger und wurde so zum Benzindiscounter.
Schweizweit bekannt wurde er mit der Bergung eines Bombers aus dem Zugersee. Die Bergung dauerte zwei Monate, Martin Schaffner bezahlte alles aus der eigenen Tasche. An Land liess er einen Zaun aus Stoffbahnen um den Bomber anbringen, inserierte die Attraktion in den Zeitungen und verlangte von den Besuchern einen Franken und zehn Rappen Eintrittsgeld für die Besichtigung des Bombers. Am ersten Sonntag kamen trotz starkem Regen zehntausend Besucher und brachten Schaffner endlich Einnahmen. Weitere Bergungen folgten bis 1962 die Nachfrage nach Flugzeug-Bergungen nachliess. Da gründete Schaffner ein Transportunternehmen und kaufte eine Reihe von schweren Lastwagen, die er international einsetzte.
Martin Schaffner brachte über 200 kg auf die Waage. Ein chirurgischer Eingriff sollte ihn schlanker machen. Nach der Operation starb er am 5. Oktober 1965, erst 42-jährig, an einer Lungenentzündung." (Quelle: http://www.museum-suhr.ch/index.php/sonderausstellung/bomber-schaffner)
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/1984
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt