Anstalt Bitzi (Mosnang)
Titel
Anstalt Bitzi (Mosnang)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1850 (ca.)-2016
Existenzzeitraum
1871-
Synonyme
Massnahmenzentrum Bitzi
Geographische Angaben (Adresse)
9607 Mosnang
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
- Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0, StGB)
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210, ZGB)
- Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung vom 3. August 2010 (sGS 962.1, EG-StPO)
- Strafprozessverordnung vom 23. November 2010 (sGS 962.11, StPV)
- Verordnung über die Gefängnisse und Vollzugsanstalten vom 13. Juni 2000 (sGS 962.14, GefV)
- Richtlinien des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats (OSK)
(Amts-)Leitung
1996-2011: Leo Näf
2011- : Claudio Vannini
Behördengeschichte
Seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts befassten sich die St.Galler Gemeinden wie auch der Kanton mit der Frage, in welchen Institutionen "arbeitsscheue" und "liederliche" Personen, welche von der Armenfürsorge (Sozialhilfe) lebten, unterzubringen seien. 1865 erteilte die St.Galler Regierung den Bezirksämtern des Toggenburgs den Auftrag, bei den Behörden das Bedürfnis nach einer kantonalen Zwangsarbeitsanstalt abzuklären und gegebenenfalls eine solche zu errichten. Am 1. August 1871 wurde in Mosnang im ehemaligen Kurhotel Bitzibad die "toggenburgische Zwangsarbeitsanstalt" für Männer und Frauen gegründet, getragen von den Gemeinden und dem Kanton. 1872 erliess der Kanton St.Gallen ein entsprechendes Gesetz (Gesetz betreffend die Versorgung arbeitsscheuer und liederlicher Personen in Zwangsarbeitsanstalten). Daneben konnten Personen auf zivilrechtlichem Weg durch die Vormundschaftsbehörde in die Zwangsarbeitsanstalt eingewiesen werden. Ebenfalls wurden in der Anstalt mit Strafurteilen ausgefällte Gefängnisstrafen vollzogen, aus den Akten geht allerdings nicht hervor, seit wann.
1904 wurde die Zwangsarbeitsanstalt Bitzi vollständig vom Kanton übernommen und dem Justizdepartement unterstellt. Ab 1930 war die Zwangsarbeitsanstalt Bitzi dem Polizeidepartement angegliedert, mit zwischenzeitlichem Wechsel ins Erziehungsdepartement (1936 bis 1950). Seit 1951 ist die Anstalt Teil des Polizeidepartements (Sicherheits- und Justizdepartement). Von der Bezeichnung her lief die Anstalt ab 1938 unter dem Namen "Arbeitserziehungsanstalt Bitzi", 2007 folgte die Umwandlung und Umbenennung in "Massnahmenzentrum Bitzi".
Zur Zwangsarbeitsanstalt Bitzi gehörte ein landwirtschaftlicher Betrieb, des Weiteren standen verschiedene handwerkliche und textile Werkstätten zur Verfügung (Schreinerei, Schusterei, Küferei, Spenglerei, Weberei, Spuhlerei etc.), in welchen die Insassinnen und Insassen arbeiten mussten. 1904 erwarb die Anstalt die Liegenschaft Grosswald-Älpli, welche als Aussenstation für Holz- und Waldarbeiten sowie Bodenmeliorationen diente. Ein Brand zerstörte die Anstalt 1947 vollständig, erst 1952 konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden. Nach dem Brand erfolgte eine grundlegende Diskussion über den Zweck der Anstalt. Im Zentrum der Kritik standen die fehlenden Erziehungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, insbesondere für jüngere Insassinnen und Insassen. Im Zuge der Neuorientierung wurde die Frauenabteilung geschlossen, Männer wurden aber weiterhin in der Anstalt Bitzi untergebracht. Mit der Aufhebung des kantonalen Zwangsversorgungsgesetzes im Jahr 1971 wurden keine Personen mehr in der Anstalt Bitzi administrativ versorgt.
1987 wurde beschlossen, auch keine nach Vormundschaftsrecht eingewiesenen Personen mehr in der Anstalt Bitzi zu platzieren. Gleichzeitig wurde die Anstalt Bitzi in eine Strafanstalt für das Ostschweizer Strafvollzugskonkordat (OSK) umgewandelt. Seither wurden fast ausschliesslich Freiheitsstrafen in der Anstalt verbüsst. Eine Zweckänderung hatte grössere Umbauarbeiten zwischen den Jahren 2004 bis 2007 zur Folge. Seit April 2006 ist die Anstalt Bitzi keine Strafanstalt mehr, sondern fungiert als Massnahmenzentrum des OSK.
Im Jahr 2007 wurde das Justiz- und Polizeidepartement umstrukturiert und das Amt für Justizvollzug neu geschaffen, welchem das Massnahmenzentrum Bitzi seit 2008 unterstellt ist.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Die Hauptaufgabe des Massnahmenzentrums Bitzi (MZB) beinhaltet, erwachsene männliche Straftäter unterzubringen, wobei der Schwerpunkt in der Behandlung psychischer Störungen und der Suchtbehandlung liegt. Neben dem Vollzug strafrechtlicher Massnahmen finden im Massnahmenzentrum Bitzi auch zivilrechtliche Unterbringungen statt. Dieses Angebot gilt nur für Personen aus dem Kanton St.Gallen. Im MZB können Abklärungen zur Massnahmenbedürftigkeit und –fähigkeit stattfinden. Die Bereitstellung des Massnahmenzentrums Bitzi für den Massnahmenvollzug ist im Ostschweizer Stafvollzugskonkordat festgeschrieben. Im Kanton St.Gallen erfolgt die Einweisung einer Person in das Massnahmenzentrum Bitzi durch die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug im Amt für Justizvollzug. In Ausnahmefällen werden Anfragen der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) oder einem vom Kanton bezeichneten Arzt (Fürsorgerische Unterbringung) berücksichtigt. Das Massnahmenzentrum Bitzi verfügt über 16 Plätze in der geschlossenen Abteilung (GBA), 36 Plätze in der offenen Betreuungsabteilung (OBA), wovon 12 Plätze zu einer Übergangsgruppe gehören, und seit August 2015 über 6 Plätze in einer Aussenwohngruppe.
Das Massnahmenzentrum Bitzi gliedert sich in die Abteilungen Direktion/Verwaltung, Forensische Therapie, Soziale Integration, Berufliche Integration und Sicherheit:
Ins Aufgabenfeld der Direktion/Verwaltung fallen die Leitung des Massnahmenzentrums, das Personalwesen, die Administration und die Rechnungsführung.
Bei der Forensischen Therapie stehen die deliktorientierte Therapie (Rückfallprävention), die Behandlung bei Abhängigkeiten (z.B. Drogen, Alkohol) wie auch die Behandlung psychischer und somatischer Erkrankungen im Zentrum. Mittel zur Behandlung sind Gruppen- und Einzeltherapiensowie medikamentöse Behandlungen.
Die Soziale Integration umfasst die Bereiche Wohnen, Freizeit und Angehörige. In den Wohngruppen trainieren die Insassen soziale Fähigkeiten wie Umgang mit Aggression und Konfliktsituationen. Ebenfalls wird der Umgang mit Aussenstehenden geübt, im Speziellen mit nahe stehenden Personen. In der Freizeit stehen den Insassen eine Mehrzweckhalle zur sportlichen und kulturellen Betätigung, ein Kraftraum und ein Schulungsraum mit PC zur Verfügung. Je nach individuellem Vollzugsplan sind auch Freizeitaktivitäten ausserhalb des MZB in Begleitung oder allein möglich. Die Seelsorge als freiwillig nutzbares Angebot begleitet die Insassen religiös und ethisch.
Die Berufliche Integration ist verantwortlich für eine adäquate und sinnstiftende Beschäftigung der Insassen. Dieser Abteilung kommt die Aufgabe zu, den Insassen entsprechend ihren Fähigkeiten eine Arbeit, eine interne oder externe Lehrstelle oder eine Beschäftigung zur Strukturierung des Tages anzubieten. Zur Beruflichen Integration gehört auch die Bildung im Strafvollzug (BiSt); hier werden Lücken in den Grundschulkenntnissen der Insassen bearbeitet. Schliesslich gehört auch die Begleitung bei einer Berufsabklärung zu den Aufgaben. Im MZB stehen interne Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, in der Gärtnerei, in der Schreinerei, in der Schlosserei, in der Industriewerkstatt, in der Küche und in den Häusern (Reinigung, Hauswartung) zur Verfügung. Die geschlossene Betreuungsabteilung GBA betreibt eigene Werkstätten, wo industrielle und kreative Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Insassen sind zur Arbeit verpflichtet. Daneben besteht die Möglichkeit, eine Aus- oder Weiterbildung zu besuchen.
Bei der Sicherheit steht einerseits der Schutz der Insassen vor sich selber und vor den anderen Insassen, anderseits
der Schutz der Mitarbeitenden und der Gesellschaft im Zentrum. Dafür werden z.B. Kontrollen innerhalb und ausserhalb des Zentrums durchgeführt, ergänzt durch technische Überwachung. Ebenfalls sind der innere Dienst (Küche, Hauswart, Hauswirtschaft) und die Aussenwohngruppe der Abteilung Sicherheit unterstellt.
Administrative Strukturen
Das Massnahmenzentrum Bitzi untersteht dem Sicherheits- und Justizdepartement und ist eine Hauptabteilung des Amts für Justizvollzug. Dem Direktor sind die Abteilungen Soziale Integration, Berufliche Integration und Sicherheit mit je einem Abteilungsleiter unterstellt. Für die forensisch-therapeutische Versorgung der Insassen besteht eine Leistungsvereinbarung mit den Kantonalen Psychiatrischen Diensten – Sektor Nord in Wil.
Parallelüberlieferungen
Regierungs- und Kantonsrat: In den Regierungs- und Kantonsratsprotokollen, den dazugehörigen Akten sowie in den Amts- bzw. Geschäftsberichten ist die Rolle des Kantons bei der Unterbringung von Erwachsenen im Strafvollzug dokumentiert. Als Schwerpunkte sind Entscheide in den Bereichen Rechtsgrundlagen, Finanzen, Bau- und Raumwesen und die Einstellung leitender Personen zu nennen.
Sicherheits- und Justizdepartement: Beim Sicherheits- und Justizdepartement liegen u.a. Unterlagen zum Personal und Vorschriften, die vom Departement genehmigt werden müssen, vor.
Amt für Justizvollzug: Die Amtsleitung ist für die personelle und organisatorische Leitung des Amts zuständig. Sie legt die Strategie im Straf- und Massnahmenvollzug fest und befasst sich mit übergeordneten inhaltlichen Fragen, die alle Institutionen betreffen. Zudem begleitet die Amtsleitung Vollzugsfälle, bei denen eine Beurteilung der Gemeingefährlichkeit zu erfolgen hat. Das Amt für Justizvollzug gibt seit 2008 einen Jahresbericht heraus, der die Tätigkeit des Massnahmenzentrums Bitzi in zusammenfassender Form dokumentiert.
Einweisende Behörden der Konkordatskantone: Die einweisenden Behörden der Konkordatskantone erstellen die Laufakte und reichen diese bei Eintritt einer Person an die Vollzugsinstitution weiter. Nach Massnahmenende gelangen die Laufkaten zur Aufbewahrung an die einweisenden Behörden und verbleiben nicht in der Vollzugsanstalt. Im Kanton St.Gallen ist die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug beim Amt für Justizvollzug die Einweisungsbehörde.
Partnerbetriebe: Das Massnahmenzentrum Bitzi arbeitet im Bereich berufliche Integration mit verschiedenen Partnerbetrieben zusammen
Ostschweizer Strafvollzugskonkordat: Das OSK regelt den Vollzug der beteiligten Kantone und teilt die Aufgaben unter den Kantonen auf. Übergeordnete Akten wie Richtlinien, Empfehlungen oder Merkblätter sowie Akten zur Strategie des Strafvollzugs, die bei den Organen des Konkordats anfallen, sind daher auch beim Sekretariat des OSK zu finden.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Das Massnahmenzentrum Bitzi ist als Abteilung des Amts für Justizvollzug für den Massnahmenvollzug im Kanton St.Gallen sowie der Konkordatskantone zuständig. Das Massnahmenzentrum arbeitet mit anderen Abteilungen des Amtes für Justizvollzug (v.a. Straf- und Massnahmenvollzug, Bewährungshilfe), mit den Einweisungsbehörden anderer Kantone und mit anderen Vollzugseinrichtungen zusammen. Von den Kompetenzen her ist das Massnahmenzentrum Bitzi eine Dienststelle mit Vollzugsfunktion, kann aber auch Disziplinar- und Sicherheitsmassnahmen anordnen. Es handelt sich um eine interkantonal tätige Dienststelle mit überregionaler Bedeutung.
Historische Kriterien
Der Massnahmenvollzug gehört zu denjenigen Bereichen, bei denen der Staat (in der Regel) gegen den Willen einer Person in die persönliche Freiheit eingreift und damit Grundrechte tangiert. Mit der Unterbringung einer Person in einer Vollzugseinrichtung tritt der Staat daher in seiner hoheitlichen Rolle auf. Der Aufenthalt in einer solchen Einrichtung kann für die Betroffenen u.U. weitreichende Folgen haben, z.B. auf die gesellschaftliche Integration, familiäre Beziehungen oder die Berufsausübung. Gleichzeitig bildet sich in der Entwicklung des Straf- und Massnahmenvollzugs, etwa am Diskurs zu Repression versus Integration, der Umgang mit Kriminalität und Normabweichung der jeweiligen Zeit ab. Für das Verständnis einer Gesellschaft und deren Entwicklungen sind Akten aus dem Massnahmenvollzug daher von grundlegendem Interesse.
Darüber hinaus spielen Akten aus dem Massnahmenvollzug für die Thematik der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen eine wichtige Rolle. Zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zählen die "administrative Versorgung" und die Versorgung gemäss ZGB in Zwangsarbeits- und Strafanstalten. Im Hinblick auf das im August 2014 in Kraft getretene Gesetz über die Rehabilitierung administrativ Versorgter Menschen (SR 211.223.12) ist davon auszugehen, dass die Akten der Anstalt Bitzi weiterhin ihre Bedeutung behalten und im Fokus der Geschichtsforschung bleiben. Im vom Staatsarchiv lancierten Projekt "Administrative Versorgung im Kanton St.Gallen 1872-1971" war die Geschichte des Massnahmenzentrums Bitzi Teil der Auswertung. Einschränkend ist festzuhalten, dass beim Massnahmenzentrum Bitzi keine Insassenakten vor dem Jahr 1999 vorliegen. Da die noch vorhandenen Insassenakten ein zu kleines Sample für die Geschichtsforschung darstellen und vom Zeitraum her für die Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen nicht von Relevanz sind, kann sich die Überlieferung auf allgemeine Akten wie organisatorische und rechtliche Grundlagen und Protokolle beschränken.
Rechtliche Kriterien
Im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns sind die Protokolle der Leitungsebene sowie der früheren Aufsichtskommission bzw. seit 2008 der Justizvollzugskommission von Bedeutung. Der Wert der Insassenakten ist hingegen als gering einzustufen, da die massgeblichen Informationen ab 2012 in den Laufakten bei den Einweisungsbehörden zu finden sind.
Vereinbarung
Dauernde Aufbewahrung:
- Rechtliche und organisatorische Grundlagen (Hausordnungen, Reglemente, Weisungen, Leitfäden, Merkblätter, Organigramme etc.): Diese Unterlagen dienen der Rechtssicherung und Interessenwahrung des Massnahmenzentrums Bitzi.
- Anstaltsleitung und Aufsichtskommission (bis 2008), Protokolle: Für die Interessenwahrung des Massnahmenzentrums Bitzi und für die Geschichtsforschung sind die Protokolle von grundlegendem Wert. Sie geben in verdichteter Form Auskunft über die Organisation und strategische Ausrichtung des Massnahmenzentrums.
- Metadaten aus dem Programm JURIS: Daten zu ausserkantonalen Insassen der Konkordatskantone, denn diese werden auf Ebene des Amts für Justizvollzug, Straf- und Massnahmenvollzug nicht ins Staatsarchiv übernommen.
- Personaldossiers: Bei den Personaldossiers wird eine Auswahl "besonderer Fälle" (Wertauswahl) getroffen.
- Statistiken
- Verzeichnisse (JURIS): Metadaten aus dem Programm JURIS zu ausserkantonalen Insassen, denn diese werden vom Straf- und Massnahmenvollzug im Amt für Justizvollzugnicht erfasst.
Aufgrund einer anderswo gesicherten Überlieferung oder wegen ihres geringen historischen Werts können dagegen folgende Unterlagen nach Ablauf allfälliger Fristen kassiert werden:
- Vollzugsplansitzungen, Abteilungssitzungen, Bereichsleitersitzungen: Protokolle
- Insassenakten: Die wesentlichen Dokumente der Insassenakten werden auch in den Laufakten des OSK überliefert, welche nach Austritt einer Person aus dem Massnahmenzentrum Bitzi an die nachfolgende Institution oder die einweisende Behörden gelangen. Daher wird auf Ebene des Amts für Justizvollzug beim Straf- und Massnahmenvollzug eine Auswahl an Laufakten ins Staatsarchiv übernommen.
- Verzeichnisse (JURIS): Metadaten aus dem Programm JURIS werden zu St.Galler Insassen auf Ebene des Amts für Justizvollzug beim Straf- und Massnahmenvollzug ins Staatsarchiv übernommen.
- Rechnungsunterlagen
- Übrige Personaldossiers
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2046
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt