Strafanstalt Saxerriet
Title
Strafanstalt Saxerriet
Stage
Fonds
Period of origin
keine Angabe
Existenzzeitraum
1925-
Geographische Angaben (Adresse)
Saxerrieterstrasse 1, 9465 Salez
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
- Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0, StGB)
- Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung vom 3. August 2010 (sGS 962.1, EG-StPO)
- Strafprozessverordnung vom 23. November 2010 (sGS 962.11, StPV)
- Verordnung über die Gefängnisse und Vollzugsanstalten vom 13. Juni 2000 (sGS 962.14, GefV)
- Richtlinien des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats (OSK)
(Amts-)Leitung
Martin Vinzens (Direktor)
Behördengeschichte
Die Gründung der Strafanstalt Saxerriet findet ihren Ursprung in der landwirtschaftlichen Kolonie Auen in Montlingen (Gemeinde Oberriet). Die Regierung fällte 1918 aufgrund der Versorgungsnotlage während des Ersten Weltkriegs den Beschluss, als Zweigstelle der kantonalen Strafanstalt St.Jakob eine Arbeitskolonie zu errichten, in der Insassen Nahrungs- und Futtermittel produzieren konnten (Gemüse- und Getreideanbau). 1921 wurde die Arbeitskolonie mitsamt Baracken nach Kemneten bei Salez verlegt (Gemeinde Sennwald). Neben den landwirtschaftlichen Arbeiten mussten die Insassen zusätzlich Meliorationsarbeiten (Strassenbau, Drainage, Beschaffung von Steinmaterial, Kies und Schutt) im bisher kulturunfähigen Saxerriet ausführen. Im Jahr 1925 erfolgte der Umzug der Arbeitskolonie ins Saxerriet am heutigen Standort. Die Leitung der Kolonie Saxerriet oblag einem Werkführer, die Eingliederung in der Staatsverwaltung erfolgte beim Polizei- und Militärdepartement als Zweigstelle der Strafanstalt St.Jakob (heutiges Sicherheits- und Justizdepartement).
Im Jahr 1955 wurde die kantonale Strafanstalt St.Jakob geschlossen und die Kolonie Saxerriet zur kantonalen Strafanstalt Saxerriet erhoben. Die ursprünglich als Provisorium errichtete Arbeitskolonie hatte bis in die frühen 1960er-Jahre Bestand, als aufgrund der aufgehobenen Strafanstalt St.Jakob neue Wohnbereiche notwendig wurden. In den Jahren 1962-1963 wurden drei Flachdachbauten für 117 Insassen erstellt (Architekt Gantenbein). Im Laufe der Jahre kamen zum landwirtschaftlichen Betrieb etappenweise gewerbliche und industrielle Abteilungen als Arbeitsort für die Insassen hinzu. Die Strafanstalt Saxerriet war von Beginn weg eine Anstalt für den offenen Vollzug, d.h. sie nahm nur Insassen auf, die weder fluchtgefährdet noch gemeingefährlich waren. Sie galt als Anstalt für erstmalige Straftäter. Der 1964 fertig errichtete Neubau war aufgrund seiner offenen Gestaltung über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Auch mit dem Ausbau therapeutischer Massnahmen, eines Modellversuchs „Zusatzprogramm für leistungsschwache Insassen“, vom Bund mitgetragen und subventioniert, oder der Einführung eines Qualitäts- und Umweltmanagements machte sich die Strafanstalt einen Namen.
In den 1990er-Jahren zeigte sich, dass der in den 1960er-Jahren erstellte Bau stark renovierungsbedürftig war. In einer Abstimmung hiess die Stimmbevölkerung 1997 einen Ausbau der Strafanstalt Saxerriet gut. Der Neu- und Erweiterungsbau bot zusammen mit der Vollzugsstufe Halbfreiheit (heute Arbeitsexternat) und der Vollzugsform Halbgefangenschaft, bei der die Insassen in einem eigenen Haus untergebracht werden, Platz für 130 Personen. Seit 2012 verfügt die Strafanstalt Saxerriet zusätzlich über eine Geschlossene Übergangsabteilung (GÜA) mit 17 Plätzen. Das gesamte Platzangebot erhöhte sich auf 135 Plätze. Im Jahr 2007 wurde das Justiz- und Polizeidepartement umstrukturiert und das Amt für Justizvollzug neu geschaffen, welchem die Strafanstalt Saxerriet seit 2008 unterstellt ist. In Folge dessen wurde die Aufsichtskommission durch die Justizvollzugskommission ersetzt und der bisherige Leistungsauftrag aufgehoben.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Zur Hauptaufgabe der Strafanstalt Saxerriet gehört, Männer im offenen Strafvollzug unterzubringen. Diese Bereitstellung der Strafanstalt Saxerriet für den offenen Vollzug ist rechtlich im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat OSK festgeschrieben. Für den geschlossenen Vollzug steht im Kanton St.Gallen hingegen keine Einrichtung bereit, sodass flucht- und gemeingefährliche Personen in Einrichtungen der Konkordatskantone untergebracht werden. Straftäterinnen werden gestützt auf eine Vereinbarung des OSK mit dem Kanton Bern in die Anstalten Hindelbank eingewiesen. Im Kanton St.Gallen erfolgt die Einweisung einer Person in die Strafanstalt Saxerriet durch die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug im Amt für Justizvollzug, in den anderen Konkordatskantonen durch die für die Einweisung zuständigen Behörden.
Die Strafanstalt Saxerriet verfügt über insgesamt 135 Plätze für den sogenannten Nor-malvollzug (125 Plätze) sowie für die Halbgefangenschaft (5 Plätze) und das Arbeitsexternat (5 Plätze). Beim Normalvollzug verbringt der Insasse seine Arbeits-, Ruhe- und Freizeit in der Regel in der Strafanstalt. Im Gegensatz dazu gehen Insassen in Halbgefangenschaft tagsüber der gewohnten Arbeit bzw. Ausbildung nach und verbringen die Freizeit in der Strafanstalt. Beim Arbeitsexternat wiederum handelt es sich um die letzte Vollzugsstufe vor der (bedingten) Entlassung bei Bewährung im offenen Normalvollzug; als Massnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt geht der Insasse während des Tages einer Arbeit ausserhalb der Strafanstalt nach und verbringt nur die arbeitsfreie Zeit in der Einrichtung.
Die Strafanstalt Saxerriet gliedert sich in die Abteilungen Verwaltung, Vollzug, Betriebe und Geschlossene Übergangsabteilung. Ins Aufgabenfeld der Abteilung Verwaltung fallen das Personalwesen, die Rechnungsführung mit Buchhaltung und das IT-Management, die Küche und der Hausdienst.
Die Abteilung Vollzug ist für einen ressourcen- und risikoorientierten Vollzug sowie die Betreuung der Insassen und die Sicherheit zuständig. Sie erstellt im Rahmen der Vorgaben der Einweisungsbehörden zusammen mit den Insassen die Vollzugspläne mit Massnahmen und Interventionen, mit denen eine straffreie Lebensgestaltung und die soziale Integration schrittweise verwirklicht und die Legalprognose nachhaltig verbessert werden sollen. Sie berät und unterstützt die Insassen in Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe bei der Schuldenregulierung und im Hinblick auf die Entlassung (z.B. die Stellen- und Wohnungssuche). Ebenfalls steht für die Insassen eine Seelsorge, ein Gesundheitsdienst, ein Programm für die Individualförderung, eine tiergestützte Therapie und eine Suchtbehandlung zur Verfügung. Die Anstaltspsychiaterin sorgt für die Durchführung von forensischen Therapien. Sie sorgt für die Betreuung der Insassen, die wegen Regelverstössen oder einer besonderen Gefahr (Hinweise auf Flucht, Gewaltanwendung oder andere Störung der Anstaltsordnung) in die Sicherheitsabteilung eingewiesen werden.
Die Abteilung Betriebe bietet den Insassen verschiedene Arbeitsplätze im Bereich Gewerbe (Mechanik, Schlosserei, Industrie, Druckerei) und Landwirtschaft (Pflanzenanbau, Agrowerkstatt, Tierhaltung [namentlich Rindvieh, Pferde, Schweine], Gärtnerei, Metzgerei) an. Die Insassenarbeitplätze stehen im Dienst des Vollzugsziels, das soziale Verhalten zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben.
Zur Strafanstalt Saxerriet gehört die Abteilung Geschlossene Übergangabteilung (abgekürzt GÜA). In diese Abteilung werden Insassen eingewiesen, um Abklärungen vorzunehmen oder sie auf den offenen Vollzug vorzubereiten.
Administrative Strukturen
Die Strafanstalt Saxerriet untersteht dem Sicherheits- und Justizdepartement und ist eine Hauptabteilung des Amts für Justizvollzug. Dem Direktor sind die Abteilungen Verwaltung, Vollzug, Betriebe und Geschlossene Übergangsabteilung mit je einem Abteilungsleiter unterstellt.
Parallelüberlieferungen
Regierungs- und Kantonsrat: In den Regierungs- und Kantonsratsprotokollen, den dazugehörigen Akten sowie in den Amts- bzw. Geschäftsberichten ist die Rolle des Kantons bei der Unterbringung von Erwachsenen im Strafvollzug dokumentiert. Als Schwerpunkte sind Entscheide in den Bereichen Rechtsgrundlagen, Finanzen, Bau- und Raumwesen und die Einstellung leitender Personen zu nennen.
Sicherheits- und Justizdepartement: Beim Sicherheits- und Justizdepartement liegen u.a. Unterlagen zum Personal und Vorschriften, die vom Departement genehmigt werden müssen, vor.
Amt für Justizvollzug: Die Amtsleitung ist für die personelle und organisatorische Leitung des Amts zuständig. Sie legt die Strategie im Straf- und Massnahmenvollzug fest und befasst sich mit übergeordneten inhaltlichen Fragen, die alle Institutionen betreffen. Zudem begleitet die Amtsleitung Vollzugsfälle, bei denen eine Beurteilung der Gemeingefährlichkeit zu erfolgen hat. Das Amt für Justizvollzug gibt seit 2008 einen Jahresbericht heraus, der die Tätigkeit der Strafanstalt Saxerriet in zusammenfassender Form dokumentiert.
Einweisende Behörden der Konkordatskantone: Die einweisenden Behörden der Konkordatskantone erstellen die Laufakte und reichen diese bei Eintritt einer Person an die Vollzugsinstitution weiter. Nach Strafende gelangen die Laufakten zur Aufbewahrung an die einweisenden Behörden und verbleiben nicht in der Vollzugsanstalt. Im Kanton St.Gallen ist die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug beim Amt für Justizvollzug die Einweisungsbehörde.
Partnerbetriebe: Die Strafanstalt Saxerriet arbeitet im Gewerbebereich mit verschiedenen Partnerbetrieben zusammen. Es ist anzunehmen, dass die entstehenden Unterlagen auch bei den Partnerbetrieben vorzufinden sind.
Ostschweizer Strafvollzugskonkordat: Das Ostschweizer Strafvollzugskonkordat regelt den Vollzug der beteiligten Kantone und teilt die Aufgaben unter den Kantonen auf. Übergeordnete Akten wie Richtlinien, Empfehlungen oder Merkblätter sowie Akten zur Strategie des Strafvollzugs, die bei den Organen des Konkordats anfallen, sind daher auch beim Sekretariat des OSK zu finden.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die Strafanstalt Saxerriet ist als einzige Anstalt für den offenen Strafvollzug von Insassen aus dem Kanton St.Gallen sowie aus den Konkordatskantonen zuständig. Die Strafanstalt arbeitet mit anderen Abteilungen des Amtes für Justizvollzug (v.a. Straf- und Massnah-menvollzug, Bewährungshilfe), mit den Einweisungsbehörden anderer Kantone und mit anderen Vollzugseinrichtungen zusammen. Von den Kompetenzen her ist die Strafanstalt Saxerriet eine Dienststelle mit Vollzugsfunktion, kann aber auch selber Disziplinar- und Sicherheitsmassnahmen anordnen. Es handelt sich um eine interkantonal tätige Dienst-stelle von überregionaler Bedeutung.
Historische Kriterien
Der Strafvollzug gehört zu denjenigen Bereichen, in denen der Staat (in der Regel) gegen den Willen einer Person in die persönliche Freiheit eingreift und damit Grundrechte tangiert. Mit der Durchsetzung von gesetzlichen Normen und der damit verbundenen Unterbringung von jenen Personen in einer Anstalt, die von diesen Normen abweichen, tritt der Staat klar in einer hoheitlichen Rolle auf. Der Aufenthalt in einer (Straf-) Anstalt hat für die Betroffenen weitreichende Folgen, z.B. auf ihre gesellschaftliche Integration, familiäre Beziehungen oder die Berufsausübung. Gleichzeitig bildet sich in der Entwicklung des Straf- und Massnahmenvollzugs, etwa am Diskurs zu Repression versus Integration, der Umgang mit Kriminalität und Normabweichung der jeweiligen Zeit ab. Für das Verständnis der Werte einer Gesellschaft und deren Entwicklungen sind Akten aus dem Strafvollzug daher von grundlegendem Interesse.
Darüber hinaus spielen Akten aus dem Strafvollzug auch für die Thematik der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen eine wichtige Rolle. Zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zählen die "administrative Versorgung" und die Versorgung gemäss ZGB in Zwangsarbeits- und Strafanstalten. Im Hinblick auf das im August 2014 in Kraft getretene Gesetz über die Rehabilitierung administrativ Versorgter Menschen (SR 211.223.12) ist davon auszugehen, dass die Akten der Strafanstalt Saxerriet weiterhin ihre Bedeutung behalten und im Fokus der Geschichtsforschung bleiben. Einschränkend ist festzuhalten, dass bei der Strafanstalt Saxerriet keine Insassenakten vor dem Jahr 2000 vorliegen. Da die noch vorhandenen Insassenakten ein zu kleines Sample für die Geschichtsforschung darstellen und vom Zeitraum her für die Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen nicht von Relevanz sind, kann sich die Überlieferung auf allgemeine Akten wie organisatorische und rechtliche Grundlagen und Protokolle beschränken.
Rechtliche Kriterien
Im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns sind die Protokolle der Leitungsebene und der früheren Aufsichtskommission bzw. seit 2008 der Justizvollzugskommission von Bedeutung. Der Wert der Insassenakten ist hingegen als vergleichbar gering einzustufen, da die massgeblichen Informationen in den Insassen-Unterlagen des Straf- und Massnahmenvollzugs resp. ab 2012 in den Laufakten bei den Einweisungsbehörden zu finden sind.
Vereinbarung
Dauernde Aufbewahrung:
- Rechtliche und organisatorische Grundlagen (Hausordnungen, Reglemente, Weisungen, Leitfäden, Merkblätter, Organigramme etc.): Diese Unterlagen dienen der Rechtssicherung und Interessenwahrung der Strafanstalt Saxerriet.
- Anstaltsleitung und Aufsichtskommission (bis 2008), Protokolle: Für die Interessenwahrung der Strafanstalt Saxerriet und für die Geschichtsforschung sind die Protokolle von grundlegendem Wert. Sie geben in verdichteter Form Auskunft über die Organisation und strategische Ausrichtung der Strafanstalt.
- Personaldossiers: Bei den Personaldossiers wird eine Auswahl "besonderer Fälle" (Wertauswahl) getroffen.
- Statistiken
- Verzeichnisse (JURIS): Metadaten aus dem Programm JURIS zu ausserkantonalen Insassen, denn diese werden vom Straf- und Massnahmenvollzug im Amt für Justizvollzug nicht erfasst.
- Management-Review
- Umweltbericht
- Management-Informations-Bulletin
- Bausteine (Informationsblatt)
Aufgrund einer anderswo gesicherten Überlieferung oder wegen ihres geringen historischen Werts können dagegen folgende Unterlagen nach Ablauf allfälliger Fristen kassiert werden:
- Vollzugsplanungssitzungen, Abteilungssitzungen, Wochenend-Pikettdienst: Protokolle/Berichte
- Insassenakten: Die wesentlichen Dokumente und Informationen der Insassenakten werden auch in den Laufakten des OSK überliefert, welche nach Austritt einer Person aus der Strafanstalt Saxerriet an die nachfolgende Institution oder die einweisende Behörden gelangen. Daher wird auf Ebene des Amts für Justizvollzug beim Straf- und Massnahmenvollzug eine Auswahl an Laufakten ins Staatsarchiv übernommen.
- Verzeichnisse (JURIS): Metadaten aus dem Programm JURIS werden zu St.Galler Insassen auf Ebene des Amts für Justizvollzug beim Straf- und Mass-nahmenvollzug ins Staatsarchiv übernommen.
- Rechnungsunterlagen
- Übrige Personaldossiers
Term of protection
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Uneingeschränkt