Amt für öffentlichen Verkehr
Title
Amt für öffentlichen Verkehr
Stage
Fonds
Period of origin
1943-2011
Abkürzungen
AöV
Verwandte Körperschaften, Familien, Personen
Amt für öffentlichen Verkehr und Tourismus (1992-2000)
Geographische Angaben (Adresse)
Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Amt
Rechtsgrundlagen
- Eidgenössisches Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101)
- Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20. März 2009 (PBG; SR 745.1)
- Kantonales Einführungsgesetz zum eidgenössischen Eisenbahngesetz vom 7. Februar 1971 (EG zum EBG; sGS 713.1).
- Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 25. September 1988 (GöV; sGS 710.5)
(Amts-)Leitung
Gallus Heuberger (1992-1999)
Andreas Bieniok (1999-2014)
Patrick Ruggli (2014-)
Behördengeschichte
Der öffentliche Verkehr umfasst alle Leistungen im Bereich des Personen- Güter- und Postverkehrs von staatlichen oder vom Staat konzessionierten Betrieben, die jedermann gegen Entgelt offenstehen, auf der Betriebs-, Fahrplan, Beförderungs- und Tarifpflicht fussen und deren Oberaufsicht beim Bund liegt. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz hat ihre Wurzeln im Postregal (1848) und im Eisenbahngesetz (1872). In St.Gallen waren damals die mit dem Dossier "Verkehr" verbundenen Aufgaben wie beispielsweise Fahrplanoptimierungen innerhalb der Kantonsverwaltung dem Amt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr im Volkswirtschaftsdepartement angegliedert.
Der weitere Ausbau des Strassen- und Autobahnnetzes und die damit verbundene (Individual-)Verkehrs-, Lärm- und Abgaszunahme ab den 1950er Jahren führte – vor allem nach der Ölkrise 1973 – vermehrt zu Widerstand in der Bevölkerung. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs zur Eindämmung von Verkehr, Lärm und Abgas wurde zu einem breit diskutierten Thema. Organisatorisch trug der Kanton dieser Entwicklung Rechnung: Das seit 1970 im Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartements angegliederte Dossier "Verkehr" wurde 1981 zur Abteilung "Verkehr und Fremdenverkehr" ausgebaut. 1988 verabschiedete der Kantonsrat das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, welches anschliessend vom St.Galler Stimmvolk mit 72% Ja-Stimmen gutgeheissen wurde. Ziel war die Verbesserung des Transportangebotes, die Verdichtung des Fahrplans und die Einführung grossflächiger Tarifverbundsysteme, um die Bevölkerung zum Wechsel auf die umweltfreundlicheren Verkehrsmittel zu bewegen. Zu diesem Zweck wurde 1992 innerhalb des VD das Amt für öffentlichen Verkehr und Tourismus (AVT) unter Leitung von Gallus Heuberger geschaffen. Er führte das Amt bis zu seinem Wechsel zur SBB im Jahr 1999. Als Nachfolger ist seit September 1999 Andreas Bieniok als Amtsleiter tätig. Unter seiner Führung wurde das Amt im Jahr 2000 zum "Amt für öffentlichen Verkehr" (AöV) umgebaut, während der Teil Tourismus ins Amt für Wirtschaft und der Teil Luftverkehr ins Generalsekretariat integriert wurden. So ist der öffentliche Regionalverkehr im Kanton St.Gallen heute eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und politischen Gemeinden, wobei das AöV als kantonale Kompetenzzentrale und gleichzeitig Relais-Station zwischen Interessenverbänden, Transportunternehmen, Bund und Gemeinden fungiert.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
- Koordination (inkl. Bestellung und Koordination der Finanzierung) des öffentlichen Verkehrsangebots regionaler Bahn- und Buslinien.
Dieser Aufgabenbereich umfasst vornehmlich die Finanzierung des öV im Kanton St.Gallen. Dazu gehören Unterstützungszahlungen aus folgenden Bereichen:
1. Jährliche Abwicklung von Abgeltungszahlungen auf Basis von jährlich neu durch Bund und Kanton mit den Transportunternehmungen geführten Offertenverhandlungen, an denen die Abgeltungssumme für die ungedeckten Kosten der Transportunternehmungen vertraglich festgelegt werden. Finanziert werden diese Abgeltungszahlungen durch Bund, Kanton und Gemeinden gemeinsam, wobei der Bund seinen gesetzlichen Anteil über eine sog. Kantonsquote plafoniert. Bund und Kantone bestellen separat, wobei eine gemeinsame Bestellung zustande kommt, wenn gleichlautende Bestellungen vorliegen. Der Gemeindeanteil dieser Abgeltungszahlungen wird vom Kanton bezahlt und den Gemeinden vom AöV anhand eines sogenannten Gemeindepools nach einem Schlüssel wieder in Rechnung gestellt. Handelt es sich um interkantonale Verbindungen, vertritt das AöV die Interessen des Kantons St.Gallen. Bei interkantonalen Projekten ist das AöV nur federführend, wenn der höchste Linienanteil der betroffenen Verbindung im Kanton St.Gallen liegt. Sind Verbindungen nur innerhalb des Kantons betroffen, so übernimmt das AöV ebenfalls die Federführung.
2. Investitionsvereinbarungen: Dabei handelt es sich um unternehmensbezogene Investitionsvereinbarungen mit 4jähriger Gültigkeit. Bei der Ausarbeitung der Investitionsvereinbarungen hat der Bund die Federführung. Die Vereinbarungen werden zur Unterzeichnung der Kantonsregierung und ggf. dem Parlament zur Unterschrift resp. Genehmigung vorgelegt (z.B. Investitionsvereinbarung mit den SOB).
3. technische Massnahmen: Es handelt sich hierbei um objektbezogene Unterstützungsleistungen, welche für Projekte auf St.Galler Boden, aber auch für Projekte mit besonderem Nutzen für den Kanton, bezahlt werden. Bei diesen Projekten hat das AöV die Federführung (z.B. Bau eines Busbahnhofs in einer Gemeinde)
- Erarbeiten und Umsetzen von Angebotsstrategien und -konzepten im Bereich öffentlicher Verkehr (z.B. Ostwind). Die Aufträge für solche Projekte kommen direkt von der Regierung (RRB), dem Kantonsparlament (KRB) oder (selten) von der Departementsleitung. Für diese Aufgaben werden situativ auch Ingenieurbüros einbezogen. Während der Konzeptphase sind zudem die Regionalplanungsgruppen involviert. Die fachliche Federführung liegt beim AöV ("interne Konzepte").
- Beurteilen von Infrastruktur- und Betriebskonzepten für den öffentlichen Verkehr als Entscheidungsgrundlage für die Regierung (z.B. Fahrpläne), meist in Form von Stellungnahmen oder Analysen ("externe Konzepte").
- Mitwirkung bei der Planung von Eisenbahngrossprojekten (finanziert aus FinöV). Dabei übernimmt das AöV vor allem Arbeiten mit regionaler Ausprägung und arbeitet mit den anderen betroffenen Kantonen zusammen.
- Vertretung der kantonalen Interessen in Fragen des öffentlichen Verkehrs: Das AöV hat Einsitz in diverse regionale, interkantonale und grenzüberschreitende Gremien, welche sich mit Fragen des öffentlichen Verkehrs beschäftigen. Dazu gehören die Regionalplanungsgruppen, die Internationale Bodenseekonferenz (IBK), die Konferenz der kantonalen Delegierten des öffentlichen Verkehrs (KöV), die Kantonale Delegierte des öffentlichen Verkehrs der KöV Region Zürich, die Regionalkonferenz öffentlicher Verkehr Ostschweiz (RöV) und der Tarifverbundrat.
Administrative Strukturen
Im AöV sind 7 Mitarbeiter beschäftigt (Stand 2013). Der Amtsleitung angegliedert ist das Amtssekretariat. Die restlichen 5 Mitarbeiter sind jeweils selbständig für ihre Teilbereiche verantwortlich und direkt der Amtsleitung unterstellt. Es gibt keine Abteilungen.
Parallelüberlieferungen
Bundesamt für Verkehr (BAV)
Das BAV ist institutioneller Partner des AöV auf Bundesebene. Das BAV ist feder- und somit auch dossierführend bei allen Bundesvorhaben (z.B. Eisenbahngrossprojekte wie Bahn 2000) und bei gewissen interkantonalen Projekten (Investitionsvereinbarungen).
Regierung / Parlament
Über die Akten der Regierung und des Kantonsparlaments sind die jeweiligen Auftragserteilungen, Berichte und Ergebnisse zu Angebotsstrategien und -konzepten sowie die Stellungnahmen des AöV zu Infrastruktur- und Betriebskonzepten überliefert.
VD: Generalsekretariat
Für alle Abgeltungsvereinbarungen, Verträge und weitere rechtliche Fragen fungiert der Rechtsdienst VD als juristischer Berater. Ansonsten werden im Generalsekretariat zusätzlich keine Dossiers zu Projekten aus dem AöV geführt.
BD: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) und Tiefbauamt (TBA)
Im Baudepartement sind für das AöV – je nach Ausprägung des betroffenen Projektes – unterschiedliche Ansprechpartner zentral. Das AREG ist bei der Entwicklung von Agglomerationsprogrammen und Siedlungen ein wichtiger Fachpartner, während bei Strassenbauprojekten das TBA Hauptfachpartner ist.
FD: Mitberichte zu diversen Geschäften (Projekten)
Das Finanzdepartement verfasst zu allen wichtigen Projekten Mitberichte z.Hd. der Regierung und des Kantonsrates.
Gemeinden
Bei den Gemeinden sind Unterlagen zu gemeindespezifischen Anliegen im Bereich des öV zu finden. Es handelt sich dabei z.B. um Unterstützungsanträge oder Projekte.
Amtsbericht/Geschäftsbericht:
- Amtsberichte der Regierung bis 2007
- Infobroschüre öV (Erstausgabe 2005, erscheint alle 2 Jahre): Herausgegeben vom AöV. Sie enthält Angaben zu Angebot, Statistische Auswertungen, Planung und Ausbau, Finanzierung, Kosten etc. des öffentlichen Verkehrs im Kanton St.Gallen.
Internet/Intranet-Auftritt der Dienststelle:
Der Internetauftritt beinhaltet ein Portrait des AöV und enthält Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, den kantonalen Planungsgrundlagen, eine Übersicht über die nationalen und regionalen Angebotskonzepte, statistische Angaben und eine Übersicht über alle Transportunternehmen, bei welchen der Kanton St.Gallen Leistungen bestellt. Ebenso verlinkt sind elektronische Versionen der Infobroschüre öV. http://www.sg.ch/home/mobilitaet/oeffentlicherverkehr.html (Stand 01.11.12)
Private Planungsbüros (Ingenieure)
Die Ingenieurbüros wirken jeweils bei der Projektrealisierung als Partner mit. Entsprechend finden sich dort umfangreiche Projektdossiers.
Öffentliche und private Transportunternehmen
Der Kanton St.Gallen bezieht aktuell bei 19 Transportunternehmen Leistungen. Es sind dies 5 Bahnen, 12 Busbetriebe, 1 Luftseilbahn und 1 Schiffsbetrieb (Stand 2012). Es finden sich bei allen Unternehmen Unterlagen zu Abgeltungszahlungen.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Das AöV ist kantonale Fachstelle für jegliche Anliegen aus dem Bereich öffentlicher Verkehr. Entsprechend sind vor allem die Arbeiten im konzeptuellen Bereich (v.a. Erarbeitung und Umsetzung) von grosser Tragweite. Hier geniesst das Amt einen grossen Gestaltungsspielraum. Ebenso gewichtig ist die Stimme des AöV in den diversen regionalen und interkantonalen Fachgremien, in denen es die öV-Interessen des Kantons vertritt (zentrale mitwirkende Funktion). Die Kompetenzen dieser Gremien sind jedoch unterschiedlich. Im Bereich Abgeltungszahlungen und Investitionsbeiträge werden grosse Geldbeträge bewegt. Hier handelt das Amt aber immer zusammen mit dem Bund, Nachbarkantonen, Gemeinden und Transportunternehmen. Das Controlling im Sinne der rechtmässigen Verwendung der Mittel liegt gesetzlich mehrheitlich beim Bund. Bei der Definition und Beurteilung der Zweckmässigkeit des Mitteleinsatzes hat der Kanton eine wichtige Rolle.
Historische Kriterien
Die Unterlagen zu Konzepten und Projekten stellen interessante Quellen für die Erforschung der Raumplanungs-, Verkehrs- und Siedlungsentwicklung dar. Ergänzt mit Unterlagen aus dem Bereich Umweltschutz können so wichtige raumplanerische Planungen (Strassenverlauf, öffentliche Verkehrsverbindungen) und die daraus folgenden Entwicklungen im Siedlungsbereich nachgezeichnet werden. Mit Blick auf die künftig wachsende Bedeutung der Raumplanung und verdichteten Siedlungsentwicklung stellen diese Unterlagen eine wichtige Grundlage für die historische Nachvollziehbarkeit der gegenwärtigen Entwicklungen im raumplanerischen Bereich dar.
Umgekehrt werden die grossen und wichtigen Entscheidungen im Bereich öffentlicher Verkehr heute meist über den Bund gesteuert, weshalb das AöV oft nur als Relais-Station fungiert. Die zugehörige Überlieferungsbildung ist entsprechend auf Bundesebene sicherzustellen. Nur auf kantonaler Ebene vorhanden sind interne Dokumente, die den informellen fachlichen und politischen Meinungsbildungsprozess innerhalb der Verwaltung und Departementsleitung dokumentieren.
Rechtliche Kriterien
Bei den Finanz- und Rechnungsunterlagen schreiben das Schweizerische Obligationenrecht (SR 220, Art. 590, 730c und 747 sowie Art. 957 und 962), die eidgenössische Geschäftsbücherverordnung (GeBüV; SR 221.431) und die kantonale Finanzhaushaltverordnung (sGS 831.1, Art. 15) eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren vor.
In der Praxis orientiert sich die administrative Frist für alle anderen Unterlagen ebenfalls an diesen 10 Jahren.
Vereinbarung
Allgemeine Unterlagen
- Budget / Jahresrechnung: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Amtliche Korrespondenz: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Amtseigene Publikationen (z.B. Infobroschüre öV): Dauernde Aufbewahrung
Unterlagen zu Koordination (inkl. Bestellung und Koordination der Finanzierung) des öffentlichen Verkehrsangebots regionaler Bahn- und Buslinien.
- Dossiers Offertverhandlungen: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Rechnungen: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Investitionsvereinbarungen: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Dossiers Finanzierung "technischer Massnahmen": Angebotspflicht gegenüber dem Staatsarchiv
- Unterlagen zu diversen Transportunternehmen: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
Erarbeiten und Umsetzen von Angebotsstrategien und -konzepten
- Projektdossiers (Aufträge Regierung, Parlament, Departement): mit Federführung Kanton St.Gallen: Angebotspflicht gegenüber dem Staatsarchiv; ansonsten: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
Beurteilen von Infrastruktur- und Betriebskonzepten
- Stellungnahmen: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
Vertretung der kantonalen Interessen in Fragen des öffentlichen Verkehrs
- Unterlagen zur Fahrplankonferenz (bis 1991): Vernichten
- Gremien: Regionalplanungsgruppen, Internationale Bodenseekonferenz (IBK), Konferenz der kantonalen Delegierten des öffentlichen Verkehrs (KöV), Kantonalen Delegierten des öffentlichen Verkehrs der KöV Region Zürich, Regionalkonferenz Öffentlicher Verkehr Ostschweiz (RöV) und Tarifverbundrat: Unterlagen zur RöV: dauernde Aufbewahrung; Restliche Unterlagen: Vernichten
Mitwirkung bei der Planung von Eisenbahngrossprojekten
- Projektdossiers: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
Term of protection
Zeitraumende
Protection period
30 years
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
End of protection period
12/31/2041
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Uneingeschränkt