Amt für Wirtschaft (1999-2012)
Titel
Amt für Wirtschaft (1999-2012)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1912-2008
Existenzzeitraum
1999-2012
Abkürzungen
AfW
Verwandte Körperschaften, Familien, Personen
bis 1.7.1999: Kantonales Industrie- und Gewerbeamt (KIGA); ab 1.7.2012: Amt für Wirtschaft und Arbeit
Geographische Angaben (Adresse)
Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Amt
Rechtsgrundlagen
Das Amt vollzieht grösstenteils Bundesgesetze, u.a. folgende: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vom 13. März 1964 (SR 822.11); Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen; Bundesgesetz über die Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006 (SR 901.0); Standortförderungsgesetz vom 30. Mai 2006 (sGS 573.0)
(Amts-)Leitung
2007-2011 : Remo Daguati
2011-2012: Peter Kuratli
Behördengeschichte
Mit Wirkung ab 1.1.1973 hat die Regierung das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) als Zusammenschluss von Arbeitsamt, Patentamt sowie Industrie- und Gewerbeamt geschaffen. In Anlehnung an die Organisation beim Bund (BIGA) wurden damit drei Abteilungen mit sachlich verwandten Vollzugsaufgaben zu einer Einheit verschmolzen. Für den Regierungsrat war dabei von erheblicher Bedeutung, dass die vielfältigen Informationen über das wirtschaftliche Geschehen zentral erfasst und zuhanden des Departements ausgewertet werden konnten.
1975 wurde im KIGA eine eigene Stelle für die Wirtschaftsförderung geschaffen. Die Rechtsgrundlage für eine instrumentalisierte Wirtschaftsförderung ergab sich allerdings erst 1979 mit einem entsprechenden Grossratsbeschluss (sGS 573.1) und verschiedenen bundesrechtlichen Erlassen. Dieser Beschluss bzw. die Erlasse ermöglichten Aktivitäten über die blosse Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen hinaus, insbesondere zur Unterstützung von einheimischen Betrieben oder zur Ansiedlung neuer Unternehmen. 1980 begann das KIGA mit einer gezielten Standortwerbung im grösseren Stil.
Die Tätigkeitsschwerpunkte des KIGAs waren grundsätzlich geprägt von den allgemeinen konjunkturellen Entwicklungen auf kantonaler, eidgenössischer und globaler Ebene. Je nach Konjunkturlage lag der Fokus dabei eher auf Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Konkurs oder auf Wirtschaftsförderung, Strukturwandel und Ansiedlung. Während das Amt in den 1970er Jahren noch Massnahmen zur Konjunkturdämpfung erarbeiten konnte, wurden mit der 1989 einsetzenden Rezession Standortfragen wieder dringender.
Per 1. Juli 1999 wurde das KIGA (wieder) in das Amt für Wirtschaft (AfW) und das Amt für Arbeit (AfA) aufgeteilt. Zum gleichen Zeitpunkt wurden auch die Bereiche Regionalmarketing und Tourismus ins neugebildete Amt integriert. Vier Jahre später, im Frühjahr 2003, wurde die Organisationsstruktur des Amtes für Wirtschaft angepasst. Die Wirtschaftsförderung wurde in "Standortförderung" umbenannt und in drei Leistungsbereiche aufgeteilt: Standortmanagement, Standortpromotion sowie Innovations- und Kooperationsförderung. Zudem wurden die Dienste (Rechtsdienst, Sekretariat Standortförderung, Amtsinformatik, Informationsmanagement usw.) als eigene organisatorische Einheit zusammengefasst.
Per 1. Juli 2012 erfolgte die erneute Fusion mit dem Amt für Arbeit zum neuen Amt für Wirtschaft und Arbeit (siehe Registerkarte Verweise).
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Die Abteilung Arbeitsinspektorat vollzieht auf kantonaler Ebene primär das sog. Arbeitsgesetz , welches den Aufgabenbereich folgendermassen umreisst: Ausstellen von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen, Planbegutachtungen, Bewilligung von vorübergehender Nachtarbeit und vorübergehendem ununterbrochenem Betrieb, sowie Kontrolle der Betriebsordnungen auf Kompatibilität mit dem Arbeitsgesetz. Mit dem Vollzug der Verordnung über die Unfallverhütung (SR 832.30) u.a. kommt der Abteilung auch eine wichtige Rolle in der Prävention zu. Daneben berät die Abteilung Arbeitgeber, Arbeitnehmende und künftige Betreiber von Liegenschaften bezüglich dem Arbeitsgesetz bzw. der Unfallverhütung.
Die Abteilung Ausländer/Gewerbe erteilt in Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt Arbeitsbewilligungen für Drittstaatenangehörige, und sie vollzieht die Personenfreizügigkeit und die flankierenden Massnahmen. Der Abteilung ist denn auch die Geschäftsstelle der Tripartiten Kommission angegliedert. Ein weiterer zentraler Bereich stellt die Aufdeckung und Verhinderung von Schwarzarbeit mittels Kontrollen und Präventionsmassnahmen dar. Im vielfältigen Bereich Gewerbe schliesslich erteilt die Abteilung Bewilligungen für Reisende (Marktfahrer), (Konsum-)Kreditgeber und Betreiber von Gastbetrieben (Gastroprüfungen). Daneben nimmt sie ebenfalls Kontrollfunktionen wahr, namentlich wacht sie über die korrekte Preisbekanntgabe, die Einhaltung der Öffnungszeiten sowie im Auftrag der eidgenössischen Spielbankenkommission über die Einhaltung der Bestimmungen der Spielbankengesetzgebung durch die Casinos St.Gallen und Bad Ragaz.
Die Abteilung Standortförderung berät einerseits bestehende Unternehmen im Kanton St.Gallen bei Standortentscheiden, Ausbauprojekten oder finanziellen Schwierigkeiten (v.a. Bereich Standortmanagement), und fördert andererseits die Ansiedlung von ausländischen Unternehmen (v.a. Bereich Standortpromotion). Beratung erhalten auch regionale Akteure, Projektträger und Gemeinden. Weitere Tätigkeitsbereiche sind die Promotion von Tourismus und Standorten sowie die Förderung der Regionen. Dazu gehören die Ausrichtung von Finanzierungsbeihilfen für Unternehmen und Projekte im Bereich Regionalentwicklung und Tourismus (z.B. werden gemeinsam mit der Ostschweizerischen Bürgschaftsgenossenschaft OBTG Bürgschaften oder Zinskostenbeiträge gewährt).
Administrative Strukturen
Das Amt für Wirtschaft ist eines von sieben Ämtern (inkl. Generalsekretariat) des Volkswirtschaftdepartements. Selber umfasst das Amt vier Abteilungen: Standortförderung, Ausländer/Gewerbe, Arbeitsinspektorat und Dienste.
Parallelüberlieferungen
- Kantonales Ausländeramt: Seit dem 1.3.2003 werden sämtliche für den arbeitsmarktlichen Entscheid relevante Unterlagen zu AusländerInnen (ausgenommen Grenzgänger!) vom Ausländeramt vollständig eingescannt und archiviert.
- Volkswirtschaftsdepartement, Generalsekretariat: Die Kreditoren des AfW werden im Generalsekretariat abgelegt; das AfW behält aus arbeitstechnischen Gründen allerdings eine Kopie.
- Departemental- bzw. Regierungsbeschlüsse (RRBs): Grosse Beiträge zu Gesuchen, die von der Abteilung Standortförderung bearbeitet werden, können nicht mehr allein vom Amt gesprochen werden, sondern erfordern einen Departemental- oder Regierungsbeschluss.
- SUVA (Bund): Gemäss Verordnung 4 vom 18. August 1993 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) bedienen die kantonale Behörde und die Bundesbehörden einander mit einem Doppel ihrer Plangenehmigungen; ebenso erhält die SUVA ein Doppel der Plangenehmigung.
- SECO (Bund) / Eidgenössisches Arbeitsinspektorat: Beides sind wichtige Partner des AfW, welche u.a. mit diversen Berichten und Statistiken bedient werden.
- Bundesdatenbank ZEMIS: Die vom AfW bearbeiteten Meldebestätigungen zu ausländischen ArbeitnehmerInnen werden von der Bundesdatenbank vollständig gespiegelt.
- Eidg. Spielbankenkommission: Die vom AfW erhobenen Kontrollergebnisse werden vollständig an die Kommission übermittelt.
- Paritätische Berufskommissionen: v.a. zu Sanktionsmassnahmen gegenüber Firmen ist mit einer Doppelüberlieferung zu rechnen (Korrespondenz zwischen AfW und Kommissionen).
- Kantonales Steueramt: Bei Gesuchen zu betrieblichen Steuererleichterungen liegt die Federführung beim Steueramt.
- Regionalplanungsgruppen: Hier ist mit einer Parallelüberlieferung bezüglich der Projektfinanzierungen zu rechnen.
- Gemeinden: Die Gemeinden bringen dem AfW Verstösse gegen das Preisbekanntgabegesetz zur Kenntnis; die Gemeinden werden deshalb über entsprechende Korrespondenz verfügen.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die (bundes-)gesetzlichen Grundlagen geben den Kompetenzbereich und die Kooperationspartner der Abteilungen Ausländer/Gewerbe und des Arbeitsinspektorats klar vor. Das AfW fungiert in diesen Bereichen primär als kantonale Vollzugsbehörde, wobei das Aufgabenspektrum ausgesprochen breit ist. Dementsprechend vielfältig sind auch die Statistiken/Kennzahlen, welche das Amt weiteren (Bundes-)Stellen zur Verfügung stellt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Abteilung Standortförderung eröffnen dagegen eher einen Handlungsspielraum für eigene Lösungen, die hier mit regionalen - oft ausserhalb der staatlichen Verwaltung stehenden - Partnern und meist projektbezogen realisiert werden können. Im Unterschied zu den anderen Ämtern des Departementes ist das AfW v.a. über die Abteilungen Standortförderung und Ausländer/Gewerbe zudem in einen internationalen Kontext eingebunden, wo amtseigene Promotionsaktivitäten die Aussenwahrnehmung des Kantons mitprägen und auch das eigene Selbstverständnis dokumentieren.
Historische Kriterien
Die Bedeutung der Wirtschaft für die historische Forschung muss an dieser Stelle nicht betont werden - Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte sind längst etablierte Fachbereiche, die zudem auch in die verwandten Gebiete der Sozial-, Technik-, Architektur- und Mentalitätsgeschichte greifen. Eine traditionell wichtige Quellengruppe bilden die Unterlagen aus dem Bereich des Arbeitsinspektorats. Die von der Abteilung Arbeitsinspektorat geführten Betriebsstammkarten und Mappen zu den einzelnen industriellen Betrieben enthalten dabei nicht nur das Kondensat der eigenen Tätigkeit (Stammblätter-Einträge!), sondern dokumentieren zudem die personelle, bauliche und soziale Entwicklung der einheimischen Firmen, teilweise während Jahrzehnten. Da das Schriftgut der privaten (Industrie)Unternehmen - abgesehen von der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist gemäss OR - keiner weiterführenden Archivierungspflicht unterliegt, ermöglicht das Amt für Wirtschaft somit für das gesamte Kantonsgebiet eine unternehmensgeschichtliche Kernüberlieferung.
Die Unterlagen der Standortförderung und des Standortmarketings sind potentiell aufschlussreich für die Beobachtung der Regionalentwicklung. Marketing und Promotionstätigkeiten sind dabei stets auch selbstreflexiv, indem sie über die eigene Wahrnehmung und das transportierte Selbstbild Aufschluss geben. Nicht zuletzt wird im Bereich der Standortförderung auch das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft beleuchtet: Inwiefern sieht es der Staat als seine Aufgabe, gestaltend in die Privatwirtschaft einzugreifen bzw. Einfluss zu nehmen? Und mit welchen Mitteln tut er dies? Ebenfalls von historischem Interesse sind die grösseren Ansiedlungsfälle, wobei diese Erfolge des Standortmarketings ihrerseits eine prägende und nachhaltige Wirkung für einzelne Gemeinden oder gar Regionen haben können.
Aber auch Gewerbe-Akten können weit über sich hinausweisen, wenn z.B. die Frage der Ladenöffnungszeiten nicht nur sozialpolitische, sondern gar weltanschauliche Züge aufweist. Zudem finden sich im Bereich Gewerbe Unterlagen zu besonderen Berufsgruppen, die anderweitig kaum dokumentiert sind, wie beispielsweise Heimarbeiter, Hausierer, Schausteller oder kleinere Kreditgeber bzw. -vermittler.
Von nachgeordneter Bedeutung sind hingegen generell sämtliche Unterlagen des Amtes, deren Auswertung weniger auf der Stufe des Einzelfalls, sondern vielmehr über (womöglich bereits erstellte) statistische Zusammenzüge oder regelmässige Berichte erfolgt (v.a. Akten im Bereich Ausländergesetz).
Rechtliche Kriterien
- Die Unterlagen des Amtes unterliegen grundsätzlich der 10-Jahres-Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher/rechnungsrelevante Unterlagen gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht
- Die Protokolle der Gastronomie-Prüfungskommission dienen zum Erstellen von Ausweis-Duplikaten
Vereinbarung
Vereinbarung vom 8. Mai 2009:
- Dauernde Archivierung: Vom AfW erstellte Statistiken und Amtsdruckschriften; Besuchsberichte, Betriebsstammkarten und Industrie-Mappen des Arbeitsinspektorats; Heimarbeitsregister; Kommissionsprotokolle mit Prüfungsergebnissen der Gastro-Ausweis-Prüfungen; Sitzungsprotokolle der Tripartiten Kommission inkl. Sitzungsbeilagen; Bewilligungen Konsumkredit; Handelsreisende und Schausteller (teilweise); Beitragsgeschäfte; Entwicklungsprojekte der Regionalplanung (Investitionshilfen); Projekte der Investitionshilfe für Berggebiete.
- Kassation (nach Ablauf von 10 Jahren bzw. nach Ermessen der Dienststelle): Informatikunterlagen; Budget- und Finanzunterlagen; Personalunterlagen; amtsinterne Projekte; Unterlagen des Bereichs Standortpromotion; Mitberichte und Vernehmlassungen; abgelehnte Gesuche (v.a. Sponsorings); Unterlagen zu Spielbanken; Dossiers Preisbekanntgabe; Meldebestätigungen und Gesuche für Beschäftigung von AusländerInnen,; Plangenehmigungen und Planbegutachtungen durch das Arbeitsinspektorat.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2038
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt