Kommando / Technik & Logistik
Titel
Kommando / Technik & Logistik
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1916-2017
Existenzzeitraum
1803-
Abkürzungen
Kapo
Geographische Angaben (Adresse)
Klosterhof 12, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
Die Tätigkeit der Kantonspolizei stützt sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsgrundlagen und normativen Vorgaben:
- Polizeigesetz vom 10. April 1980 (sGs 451.1): "Der Polizeikommandant führt die Kantonspolizei und ist für ihre Aus- und Weiterbildung verantwortlich." (Art. 17).
- Polizeiverordnung vom 2. Dezember 1980 (sGS 451.11).
- Dienstreglement für die Kantonspolizei vom 16. Juni 1987: Das vom Sicherheits- und Justizdepartement gestützt auf Art. 65 der Polizeiverordnung erlassene Reglement besteht aus den Kapiteln "Führungsgrundsätze", "Organisation und Aufgaben" (je Hauptabteilung), "Rechte und Pflichten" sowie den "Schlussbestimmungen".
- Dienstvorschriften der Kantonspolizei.
- Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (SR 311) sowie Nebenstrafgesetze des Bundes (Betäubungsmittelgesetz, Ausländergesetz u.a.).
- Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (SR 312.0): Sie regelt u.a. die Beschaffung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bei Strafverfahren (Fotos, Fingerabdrücke, Spuren usw.), die Durchführung der verdeckten Fahndung und die verdeckte Ermittlung.
Für die Tätigkeit der Hauptabteilung Technik & Logistik sind weiter folgende spezifischen Normen bedeutsam:
- Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes vom 13. Juni 2008 (BPI): Das Gesetz regelt die erstrebte Harmonisierung der Polizeiinformatik.
- Verordnung über das Informationssystem der Kantonspolizei vom 16. Mai 2006: Hier sind u.a. die Verjährungsfristen definiert, nach deren Ablauf die entsprechenden Daten aus dem System gelöscht werden müssen.
- Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung vom 2. Mai 2000 (sGS 821.5): Der Tarif regelt die Gebühren, welche für die Leistungen der kantonalen Notrufzentrale verrechnet werden können.
- Organisations- und Dienstleistungskonzept der Kantonalen Notrufzentrale: Das Konzept definiert den Auftrag der KNZ.
- Betriebshandbuch KNZ: Das Betriebshandbuch stellt gewissermassen die Ausführungsbestimmungen zum KNZ-Konzept dar.
- Rahmenkonzept Redundanz: Die Notrufzentrale bzw. deren Betrieb sind redundant aufgebaut, d.h. es ist definiert, welche Stellvertreter und welche technische Absicherungen bei einem Ausfall der KNZ einspringen, um den Betrieb nach einer Katastrophe, einem Terroranschlag o.ä. weiter zu gewährleisten.
(Amts-)Leitung
1925-1939 Paul Grüninger
1939-1946 Dr. Konrad Lienert
1947-1970 Ferdinand Bürgler
1970-1986 Heinrich Lüchinger
1986-1996 Peter Grütter
1997-2011 Alfred Schelling
2011- Dr. Bruno Zanga
Behördengeschichte
Das Landjägerkorps, die Vorgängerin der heutigen Kantonspolizei, wurde 1803 zusammen mit dem Kanton St.Gallen gegründet. Im Verlauf ihrer über zweihundertjährigen Geschichte erlebte die Kantonspolizei verschiedene Reorganisationen und ein Wachstum, welches auch zunehmend zu einer grösseren organisatorischen Ausdifferenzierung führte. Namentlich im Zuge der technischen Entwicklungen, insbesondere bei den Kommunikations- und Verkehrsmitteln, entstanden im Verlauf des 20. Jahrhunderts polizeidienstliche Aufgaben und (technische) Möglichkeiten, deren Wahrnehmung im Bereich der Kommandodienste bzw. der heutigen Hauptabteilung Technik & Logistik gebündelt wurden.
Nach wie vor dem Kommando zugeordnet sind die gewissermassen klassischen Querschnittsthemen Finanzen, Personelles und Aus- und Weiterbildung. Das sogenannte "Rechnungsbüro" war bereits 1940 geschaffen worden, als die Kantonspolizei die Verantwortlichkeit für ihr Rechnungswesen von der Staatskasse übernahm. Die Dienststelle Personelles ging ihrerseits aus der ursprünglichen Funktion des sogenannten Korpsfeldweibels hervor, welcher für die Bereiche Uniformierung, Raum, Möblierung und Büromaterial zuständig war. Da sich der Arbeitsbereich des Korpsfeldweibels im Laufe der Zeit immer mehr zu personellen Belangen hin verändert hatte, wurde die Bezeichnung Korpsfeldweibel 1998 in Chef Personelles geändert.
Der Polizeinachwuchs wird seit 2006 in der regionalen Polizeischule Ostschweiz (PSO) im thurgauischen Amriswil ausgebildet, wobei die Polizeischule administrativ der Kantonspolizei Thurgau angegliedert ist. Die Rekrutierung der Aspirantinnen und Aspiranten erfolgt indes nach wie vor korpsweise, in St.Gallen durch die Abteilung Aus- und Weiterbildung der Kantonspolizei St.Gallen.
2002 waren die Dienststellen Personelles, Rechnungsbüro und Aus- und Weiterbildung, welche zuvor direkt dem Kommandanten unterstellt waren, zu den Stabsdiensten vereinigt worden. Mittlerweile (Stand 2016) sind die Bereiche wieder getrennt: Der Stabschef (früher: Stabsadjutant) steht dem Bereich Finanzen vor, die Leiterin Human Ressources führt die Bereiche Personelles sowie Aus- und Weiterbildung. Die Bearbeitung juristischer Aufgaben, welche zuvor ebenfalls zum Aufgabenbereich der Stabsdienste zählte, obliegt mittlerweile einem Stabsjuristen.
Der Bereich Kommunikation ist seit der Einrichtung einer Informations- und Pressestelle im Jahr 1973 direkt dem Kommandanten unterstellt. Neben der externen Kommunikation (Medienmitteilungen, Führungen) wird der Bereich vom Kommando vermehrt auch für die interne Kommunikation innerhalb des Korps genutzt (Mitarbeiterzeitschrift, Intranet, Informationsapp KAPOPEDIA u.a.).
Die heutige Hauptabteilung Technik & Logistik ging aus dem 1973 geschaffenen Dienstzweig Kommandodienste hervor. Die Kommandodienste umfassten im Laufe der Zeit verschiedene Dienststellen. Seit 1992 bestehen die Kommandodienste bzw. die Hauptabteilung Technik & Logistik allerdings grundsätzlich in der heutigen Zusammensetzung: Die Informatik und Telekommunikation sind mittlerweile in der Dienststelle Informationstechnologie zusammengefasst, die Funktechnik wird durch die Technischen Dienste betreut. Die ursprüngliche Kantonale Melde- und Alarmstelle wurde zur Kantonalen Notrufzentrale (KNZ) ausgebaut. Nach wie vor zum Bereich dieser technischen Dienstleistungen für das gesamte Polizeikorps gehört die 1948 eröffnete Polizeigarage sowie der aus der Polizeikanzlei hervorgegangene Administrativdienst (heute Services & Logistik). Der jüngste Fachbereich, Projektmanagement und Engineering, wurde 2009 geschaffen.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Die Aufgaben des Kommandanten und der in seiner Nähe angesiedelten Stabs- bzw. Dienststellen sind:
a) Polizeikommandant:
- Führung der Geschäftsleitung der Kantonspolizei (= Stabschef und Leiter der Hauptabteilungen) und der direkt unterstellten Mitarbeitenden (Stabsjurist, Leitung Human Ressources, Leitung Kommunikation, Kommandosekretariat) .
- Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen der Kantonspolizei und dem vorgesetzten Sicherheits- und Justizdepartement.
- Erlass von Funktionsbeschreibungen (früher: Stellenbeschreibungen): Die Funktionsbeschreibungen werden nicht individuell auf die Mitarbeitenden zugeschnitten, sondern sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend, welche dieselbe Funktion wahrnehmen.
- Mitarbeit bei der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) und im Ostschweizerischen Polizeikonkordat.
Die Polizeiverordnung umreisst ebenfalls die Aufgaben des Kommandanten, wobei dieser Beschrieb mittlerweile veraltet und von der Entwicklung überholt ist. Der Kommandant widmet sich heute v.a. Management-Aufgaben und fungiert als Schnittstelle zwischen Polizei und Politik bzw. wirkt gewissermassen als verlängerter Arm des Regierungsrats. Gegenüber der Politik vertritt der Kommandant die Interessen des Polizeikorps, beispielsweise bei Personalbegehren.
b) Stabschef (früher: Stabsadjutant):
- Als "Drehscheibe der Geschäftsleitung" Koordination der Geschäfte des Kommandos.
- Verantwortung für die Finanzen, das Dolmetscherwesen, den Peer Technik & Logistik sowie den fachlichen Inhalt der internen Führungsausbildung.
- Bearbeitung von speziellen Projekten und Sachfragen nach den Weisungen des Kommandanten.
- Zusammenarbeit mit Dienstzweigen und Dienststellen der KAPO bei der Lösung von Sonderaufgaben.
- Sicherstellung der Führungs- und Einsatzfähigkeit für und in besonderen Lagen.
- Vertretung des Ostschweizer Polizeikonkordats im Interkantonalen Koordinationsstab und der Kantonspolizei im Kantonalen Führungsstab.
c) Abteilung Finanzen: Führung der Finanzbuchhaltung der Kantonspolizei und Besorgung der Finanzplanung (inkl. Voranschlag, Aufgaben- und Finanzplan).
d) Stabsjurist:
- Beratung der Geschäftsleitung, der Abteilungen sowie sämtlicher Korpsangehörigen bei juristischen Problemstellungen im Zusammenhang mit dem polizeilichen Auftrag.
- Bearbeitung und Begleitung von laufenden Verfahren (Disziplinarfälle, Anklagekammer- und Strafverfahren): Bei der Verfahrensbegleitung nimmt der Stabsjurist für die Mitarbeitenden eine Art Anwaltsfunktion wahr.
- Dienstzweigübergreifende Bearbeitung von Beschwerden: In der Regel werden die Beschwerden in der betreffenden Hauptabteilung selber bearbeitet; ans Kommando gelangen jene Beschwerden, welche beim Regierungsrat eingehen und von diesem an den Kommandanten weitergeleitet werden.
- Erstellung von Mitberichten in Vernehmlassungsverfahren und von Stellungnahmen zu parlamentarischen Geschäften im polizeilichen Bereich.
- Funktion als Datenschutzverantwortlicher der Kantonspolizei.
e) Human Resources:
- Funktion als Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für alle klassischen Personalgeschäfte (Personalgewinnung, -betreuung, -entwicklung, -honorierung, -trennnung).
- Führen des personellen Rechnungswesens.
- Zuständigkeit für die Aus- und Weiterbildung: Die Kantonspolizei besorgt die Rekrutierung des polizeilichen Nachwuchses (inkl. Organisation des Assessments und des Sporttests), die sicherheitspolizeiliche Ausbildung erfolgt jedoch während 12 Monaten an der Polizeischule Ostschweiz. Die Dienststelle Aus- und Weiterbildung der KAPO fungiert entsprechend als Bindeglied.
f) Kommunikation:
- Versorgung der Medien und der entsprechenden Kanäle (Presse, Radio, Fernsehen, Internet inkl. Facebook) mit polizeilichen Informationen und Erteilung von Auskünften.
- Verantwortlichkeit sowohl für die interne Kommunikation bzw. die Wahrnehmung im eigenen Korps (Mitarbeiterzeitschrift, Intranet-Auftritt) als auch für die externe Kommunikation bzw. die Wahrnehmung nach aussen (gemeinsam mit den anderen Abteilungen der KAPO Koordination von öffentlichkeitswirksamen Auftritten, Internet-Auftritt, Durchführung und Organisation von Kommunikationsmassnahmen wie dem Messestand, Flyer, Plakate, Vorträge, Führungen usw.).
- Betreuung des Facebook-Auftritts der Kantonspolizei.
g) Innere Sicherheit: Die Aufgabenerfüllung des bei der Kantonspolizei angesiedelten, aber vom Bund finanzierten Nachrichtendienstes erfolgt nach Aufträgen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Die Abteilung Innere Sicherheit berichtet dem NDB bzw. nutzt hierfür die entsprechende Bundesapplikation. Der Abteilung steht bei jeder der vier Polizeiregionen ein Mitarbeiter mit jeweils 20 Stellenprozenten als "Fühler vor Ort" unterstützend zur Verfügung.
h) Kommandosekretariat: Das Sekretariat unterstützt den Kommandanten und die Geschäftsleitung bei der Bearbeitung ihrer Geschäfte.
Die Aufgaben der Hauptabteilung Technik & Logistik sind:
i) Kantonale Notrufzentrale (KNZ):
- Dauernde Besetzung der Notruf- und Alarmstelle für Polizei, Feuerwehr, Seerettung, Rettungswesen, zivile Führungsstäbe und weitere Dienste.
- Entgegennahme von allen Notrufen (Registrierung / Protokollierung) und Treffen von ersten Sofortmassnahmen (Verhaltensanweisungen an die Anrufenden, Alarmierung der erforderlichen Einsatzorganisationen bzw. Einsatzmittel nach vorgegebenen Alarmstufenplänen).
- Durchführung von Verkehrssteuerungsmassnahmen: Mit rund 450 Kameras wird der Verkehr auf dem ganzen Kantonsgebiet beobachtet. Bei Störungen (z.B. Geisterfahrer) ergeht automatisch ein Alarm, damit beispielsweise Fahrspuren für den übrigen Verkehr gesperrt werden können.
- Aktivierung von Frühwarnungen an die Bevölkerung: Die KNZ wird von Meteo Schweiz und von der Verkehrsmanagement-Zentrale in Emmen über drohende meteorologische Ereignisse bzw. über Staus o.ä. informiert. Bei einem Chemieunfall beispielsweise kann die KNZ die Bevölkerung über die Medien warnen.
- Betrieb des Lagezentrums: Das Lagezentrum gewährleistet die effiziente Informationsverbreitung an das gesamte Korps in speziellen Situationen. Dabei werden unterschiedliche Arten von Alarmen unterschieden (z.B. "Alarm Fahndung" inkl. Mitteilung an die anderen Kantone und das Grenzwachtkorps). Im Lagezentrum finden auch die wöchentlichen, sogenannten Kommandantenrapports und die Lagebeurteilungen statt.
j) Abteilung Technische Dienste:
- Betrieb des Sicherheitsfunknetzes POLYCOM für die Kantone St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden: Hierfür betreibt die Abteilung das Kompetenzzentrum POLYCOM.
- Betrieb der technischen Infrastruktur inkl. System-Architektur und Engineering: Hierzu gehören die permanente Ortung der Polizeifahrzeuge (als Dienstleistung für die Notrufzentrale), die Zutrittskontrolle für die Polizeigebäude, der Betrieb von Audio- und Videogerätschaften (Gebäudesicherheit, Verkehrsbereich, bei Sportveranstaltungen, Einvernahmen und Observationen) sowie der Einsatz von Sondertechnik bzw. -elektronik (z.B. Installation von Knopfkameras). In diesen Bereichen unterstützt die Abteilung auch die entsprechenden Anwender im Korps.
k) Abteilung Informationstechnologie:
- Betreuung des Service und Incident Managements: KAPO-Mitarbeitende melden sich bei IT-Problemen zuerst bei der Firma Abraxas, welche prüft, ob das Problem bei der Basis-Infrastruktur liegt. Ist dies nicht der Fall, d.h. liegt das Problem bei einer KAPO-Applikation, wenden sich die Mitarbeitenden an die Abteilung Informationstechnologie.
- Bereitstellung und Betrieb der gesamten Fachapplikations-Infrastruktur, d.h. sowohl der Hardware (PC, Server, Netzwerke, Mobile Box, iPhones) als auch der Software (z.B. der Applikation IPS).
- Dienstleistungen im Bereich der Dienst-Mobiltelefonie (Organisation von Ersatzgeräten, von Zubehör etc.) und der digitalen Forensik.
- Sicherstellung der Informationssicherheit.
l) Polizeigarage:
- Evaluation, Kauf und Ausmusterung von Fahrzeugen.
- Ausrüstung der Fahrzeuge nach den Bedürfnissen der KAPO.
- Reparatur und Pflege des Fahrzeugbestandes.
- Disposition und Fahrzeuglogistik für Poolfahrzeuge (z.B. der Fahrzeuge für verdeckte Ermittlungen).
- Betrieb des Shuttle-Services (Transport- und Chauffeurdienst) für die Regierung.
m) Abteilung Projekte und Engineering:
- Projektleitung nach der Projektmanagementmethode HERMES.
- Durchführung und Unterstützung bei Ausschreibungen und Beschaffungen.
- Weiterentwicklung der Methodik in den Disziplinen Projektmanagement, Prozessmanagement, IT-Architektur, Qualitätsmanagement, Requirements Engineering sowie Durchführung von internen Weiterbildungen in diesen Disziplinen.
n) Services & Logistik:
- Registrierung und Verteilung der Post für die gesamte Kantonspolizei (die generelle Postadresse der Kantonspolizei ist "Klosterhof 12").
- Besorgung des Empfangs- und Schalterdienstes und der Telefonvermittlung (di Hauptnummer 229 49 49 wird u.a. auch für Zeugenaufrufe genutzt).
- Ausstellung von Ausweisen, Zutritten und Zertifikaten (Berechtigungen auf den Dienst- bzw. Mitarbeiterausweisen für den Zugang zu Bundesapplikationen).
- Bearbeitung von Vertraulichkeitserklärungen: alle externen Firmenmitarbeitenden und Partner (z.B. der Stabschef das Kantonalen Führungsstabes) werden überprüft, bevor sie unbegleiteten Zugang zu den Räumlichkeiten der KAPO erhalten; sie müssen überdies eine Vertraulichkeitserklärung abgeben.
Administrative Strukturen
Organisatorisch ist der Polizeikommandant direkt der Leitung des Sicherheits- und Justizdepartements unterstellt. Dem Polizeikommandanten direkt unterstellt sind der Stabschef, der Stabsjurist sowie die Leitungen der Human Resources, der Kommunikation sowie der Inneren Sicherheit.
Die Hauptabteilung Technik & Logistik umfasst die Abteilungen Technische Dienste, Polizeigarage, Kantonale Notrufzentrale sowie Informationstechnologie. Die Abteilungsleiter, Services & Logistik sowie die Dienststelle Projekte und Engineering sind direkt dem Chef Technik & Logistik unterstellt. Insgesamt arbeiten rund 80 Mitarbeitende (mit rund 7600 Stellenprozenten) für die Hauptabteilung Technik & Logistik (Stand 2016).
Parallelüberlieferungen
Kanton:
- Kantonsrat: Parallelüberlieferung der allgemeinen rechtlichen Grundlagen und der parlamentarischen Vorstösse, beispielsweise durch den Bericht "Polizeiliche Sicherheit im Kanton St.Gallen".
- Regierung: Die Regierung übt gemäss Art. 6 des Polizeigesetzes die Oberaufsicht über die Kantonspolizei aus, wählt den Kommandanten und ernennt gemäss Polizeiverordnung auch dessen ersten und zweiten Stellvertreter. Diese Amtshandlungen werden durch die Regierungsbeschlüsse (RRB) und deren zugehörige Akten dokumentiert. Parallel überliefert werden beispielsweise auch die fallweise zuhanden von Regierung und Parlament erstellten Berichte der KAPO.
- Sicherheits- und Justizdepartement: Mit dem Generalsekretariat und den Ämtern des SJD besteht eine vielfältige Zusammenarbeit (u.a. bei Budget und Anstellung oder beim Justizvollzug).
- Anklagekammer / Gerichte: Dokumentation der Verfahren gegen Mitarbeitende der Kantonspolizei.
- Amt für Finanzdienstleistungen FD: Die Essenz der Unterlagen der KAPO-Finanzabteilung fliesst in die Staatsbuchhaltung ein.
Bund und interkantonale Gremien / Institutionen:
- Nachrichtendienst des Bundes (NDB) / Bundesamt für Polizei (fedpol): Die Unterlagen des NDB und der fedpol enthalten – u.a. über Berichte der Kantonspolizei – auch Informationen und Daten zum Kanton St.Gallen. Für die Archivierung dieser Unterlagen ist das Schweizerische Bundesarchiv in Bern zuständig.
- Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS): Die KKPKS ist gewissermassen das "Exekutivorgan" der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Die KKPKS verfügt über ein Generalsekretariat in Bern (vgl. www.kkpks.ch). Mit dem Staatsarchiv Zürich, das bereits die älteren Unterlagen der KKPKS zur Archivierung übernommen hat, besteht seit 2014 eine Ablieferungsvereinbarung.
- Ostschweizer Polizeikonkordat: Dem Ostschweizer Polizeikonkordat (www.ostpol.ch) gehören neben St.Gallen die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Thurgau, Schaffhausen und als assoziierte Mitglieder die Stadtpolizeien St.Gallen und Chur sowie die Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein an. Zweck des Konkordats ist die Kooperation und Koordination der Ausbildung, Ausrüstung, Einsatztaktik sowie der technischen Weiterentwicklung und der Aufgabenbewältigung. Zudem unterstützen sich die Mitglieder gegenseitig bei grösseren Ereignissen. Das Führungsgremium des Konkordats ist die Polizeikommandantenkonferenz. Das Präsidium wechselt im Dreijahresturnus; für die Periode 2016-19 befindet es sich beim Polizeikommandanten von Appenzell Ausserrhoden. Die Sitzungen des Konkordats werden protokolliert und die Beschlüsse in einem Beschlussordner gesammelt.
- Polizeischule Ostschweiz: Die Schulunterlagen dokumentieren die Ausbildungspraxis der Ostschweizer Polizeikorps. Langfristig werden die archivwürdigen Unterlagen der Polizeischule im Staatsarchiv Thurgau archiviert (es existiert eine entsprechende Ablieferungsvereinbarung).
Medien:
Kein Verwaltungsbereich ist medial so präsent wie die Polizeiarbeit. Zwar handelt es sich bei den Presse- und übrigen Medienarchiven um keine amtliche Parallelüberlieferung, die Medien dokumentieren jedoch – unterstützt durch den Mediendienst der KAPO – grosse Bereiche der polizeilichen Tätigkeiten.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Während der grundsätzliche polizeiliche Auftrag bzw. die Verwaltung des staatlichen Gewaltmonopols im Laufe der Geschichte der Kantonspolizei keine grundlegende Änderung erfuhr, revolutionierte die technische Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert den Polizeialltag. Manifest wurden diese Neuerungen v.a. in der Hauptabteilung Technik & Logistik bzw. deren Vorgängerin, deren Aufgabenfeld in den vergangenen Jahrzehnten teils erweitert (Funktechnik, Garage), teils neu geschaffen wurde (Informationstechnologie). Die Abteilung Technik & Logistik mit ihrer Querschnittfunktion kann deshalb mit Fug und Recht als das technische Rückgrat der Kantonspolizei bezeichnet werden. Ohne die Dienstleistungen von Technik & Logistik blieben die übrigen Hauptabteilungen zwar einsatzfähig, freilich innerhalb der Möglichkeiten und Grenzen eines Landjägerkorps aus dem 19. Jahrhundert.
Die Tätigkeiten der früher unter dem Begriff Stabsdienste subsumierten Dienststellen haben ähnlich der Technik & Logistik eine ausgeprägte Querschnittfunktion über das Kommando hinaus, auch wenn sie – ebenfalls wie diese – in der öffentlichen Wahrnehmung hinter den prominenteren Abteilungen (Kripo, Verkehrspolizei, Regionalpolizei) zurückstehen müssen. Die öffentliche Wahrnehmung speist sich zum einen aus dem persönlichen Erleben der Polizeiarbeit durch die Bevölkerung, dann aber auch – in den letzten Jahrzehnten ebenfalls zunehmend – durch die mediale Vermittlung über die verschiedenen Kommunikationskanäle. Diese Wahrnehmung lässt sich durch die professionelle Medienarbeit der Kommunikationsabteilung beeinflussen, gemäss dem Motto "Tue Gutes und rede darüber". Auch wenn die Polizeiarbeit ebenso wenig umstritten ist wie die Tätigkeit von anderen staatlichen Stellen, so bedarf sie in einem demokratischen Rechtsstaat letztlich doch der Akklamation durch die Bürgerinnen und Bürger.
Last but not least hat sich auch die Rolle und Bedeutung des Polizeikommandanten gewandelt. Als Folge des Organisationsausbaus, der Schaffung einer Geschäftsleitung und des Impetus' auf einer möglichst autonomen Auftragserledigung ist die frühere Funktion als Spitze einer (quasi-militärischen) Befehlskette hinter die eines Managers und "KAPO-Lobbyisten" zurückgetreten. Während sich der Handlungsspielraum des Kommandanten innerhalb des Korps, gerade auch aufgrund der Weiterdelegierung von früheren Aufgaben, verkleinert hat, dürfte sein Wirkungsfeld ausserhalb des Korps heute grösser sein als früher (Gremien der organisationsübergreifenden Zusammenarbeit, Politik).
Historische Kriterien
Ein wesentliches, seit jeher zentrales Element von Staatlichkeit liegt im Gewaltmonopol. Von diesem Monopol macht der Staat u.a. durch den Einsatz der Polizei in der Strafverfolgung, im Strafverfahren und im verwaltungsrechtlichen Ordnungsdienst Gebrauch. Neben der – in der Schweiz nur im Kriegsfall zum Einsatz kommenden Armee – trägt das Polizeiwesen dieses staatliche Gewaltmonopol. In einem demokratischen Rechtsstaat steht die Polizei dabei in einem Spannungsverhältnis zwischen ihrer Rolle als publikumsorientierter "Bürgerpolizei" einerseits, und ihrer Rolle als einer der Gesetzgebung verpflichteten Sicherheitsbehörde andererseits. Es ist nicht zuletzt die Polizei als "Arm des Gesetzes", wo das Individuum ganz konkret mit der häufig als abstrakt wahrgenommenen Staatsgewalt konfrontiert wird.
Nichtsdestotrotz fristet die – zumal professionell betriebene – Polizeigeschichte ein Schattendasein. Ein Grund mag u.a. in der fast ausschliesslich negativen – teils ideologisch geprägten – Neubewertung der Polizeigeschichte liegen. Zudem folgt die Polizeigeschichtsschreibung methodisch noch weitgehend dem klassischen Muster der Ereignis- und Institutionen- bzw. Organisationsgeschichte. Gemäss Karl Ebnöther findet in der schweizerischen Polizeihistoriographie eine Neuorientierung der Vorgehensweise, die sich einer Vielzahl von Untersuchungsperspektiven öffnet und insbesondere sozial-, alltags- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte integriert, erst in jüngster Zeit und nur zögerlich statt. Historikerinnen und Historiker interessieren sich zwar zunehmend für den Alltag des vollzugspolizeilichen Handelns und die Reaktion der Betroffenen, die entsprechenden Untersuchungen verstehen sich allerdings zumeist als Beiträge zur sogenannten Historischen Kriminalitätsforschung, mit der die Polizeigeschichte eng verbunden ist. Die meisten Untersuchungen stützten sich denn auch primär auf Gerichtsakten, bei welchen polizeiliche Unterlagen ein wesentlicher Bestandteil sein können. Auch wenn die von Karl Ebnöther im Zusammenhang mit den diversen 200-Jahr-Jubiläen der kantonalen Polizeikorps erwartete "Hochkonjunktur in der Polizeigeschichtsschreibung" bislang nicht eintrat und die Institutionengeschichte derzeit keinen Forschungstrend darstellt: Der Polizei als Trägerin des Gewaltmonopols muss bei der staatlichen Überlieferung konsequenterweise eine zentrale Bedeutung zukommen.
Literatur:
- Ebnöther, Karl: Polizeigeschichte in der Schweiz, in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte, 4 (1995), S. 458-489; vgl. auch die ausführlichen bibliographischen Angaben zum St.Galler Korps, ebd., S. 475 bzw. Fussnote 111.
- Kantonspolizei St.Gallen (Hg.): 200 Jahre Kantonspolizei St.Gallen 1803-2003, St.Gallen 2003 (greifbar u.a. in der Forschungsbibliothek des Staatsarchivs).
Rechtliche Kriterien
- Bei der Erfassung der polizeilichen Vorgänge hat die Kantonspolizei die Lauf- und Löschfristen gemäss Art. 14ff. der Verordnung über das Informationssystem der Kantonspolizei (sGS 451.12) zu beachten.
- Die im Vertragsmanagement-System geführten Verträge (zu Dienstleistungen, Liegenschaften usw.) werden mindestens während ihrer Laufzeit aufbewahrt.
- Die Unterlagen zum Finanzwesen müssen während 10 Jahren aufbewahrt werden. Diese Vorschrift folgt der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungspflicht während 10 Jahren (in sachgemässer Anwendung von Art. 590, 730c und 747 sowie Art. 957 und 962 des Schweizerischen Obligationenrechts (SR 220), der eidgenössischen Geschäftsbücherverordnung (SR 221.431) sowie gemäss Art. 15 der kantonalen Finanzhaushaltsverordnung vom 17. Dezember 1996 (sGS 831.1).
- Die Personaldossiers von ehemaligen Mitarbeitenden werden während 10 Jahren (beginnend mit dem Austrittsdatum) aufbewahrt. In jedem Falle erfährt die Aufbewahrungspflicht gemäss Art. 127 OR folgende zwei Erweiterungen: Die Aufbewahrung über die Frist von 10 Jahren hinaus ist empfehlenswert bei hängigen Rechtsstreitigkeiten, ansonsten aber nur zulässig im Einverständnis der Angestellten und nur zu deren Gunsten. Vorbehalten bleibt überdies die Anbietepflicht gegenüber dem Staatsarchiv.
- Die Interessentendaten der Abteilung Aus- und Weiterbildung werden im Sinne der Interessenwahrung der Dienststelle während 5 Jahren aufbewahrt.
Von zentraler Bedeutung für die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns sind die Unterlagen aus dem Umfeld des Polizeikommandanten und der Geschäftsleitung. Diese haben zum einen normativen Charakter (Leitsätze, Vorschriften), zum andern geben sie Einblick in die betriebliche Steuerung (Protokolle GL).Die Beschwerden und Unterlagen zu Disziplinar- und Straffällen haben hinsichtlich der Unterlagenquantität zwar nur peripheren Charakter, sie dokumentieren aber wesentliche rechtsstaatliche Abläufe: Nämlich die Möglichkeit einer Polizeikritik durch die Bürgerinnen und Bürger (unabhängig davon, ob diese berechtigt ist) sowie die Ahndung von fehlbarem Verhalten seitens der Polizei.
Vereinbarung
Gemäss der Vereinbarung zwischen der Kantonspolizei und dem Staatsarchiv vom März 2017 werden folgende Unterlagen vom Staatsarchiv dauernd aufbewahrt:
Führung, Leitungsebene und Grundlagen:
- Protokolle der Geschäftsleitung der Kantonspolizei
- Thematische Leitsätze und Dienstvorschriften
- Organisations- und Dienstleistungskonzept der Kantonalen Notrufzentrale, Betriebshandbuch KNZ, Rahmenkonzept Redundanz, Digitale Lagerapporte, Kantonale Notrufstatistik, Betriebsbericht POLYCOM-Teilnetz SG/AR/AI, POLYCOM-Leistungsvereinbarungen mit den beiden Appenzeller Halbkantonen
- Prozessdokumentation
- Registraturplan
Öffentlichkeitsarbeit, politisches Feld:
- Vortragsskripte zu öffentlichen Referaten und Präsentationen des Kommandanten und von Mitgliedern der Geschäftsleitung, Werbematerialien der KAPO
- Stellungnahmen zu parlamentarischen Geschäften im polizeilichen Bereich (Unterlagen zu Motionen und Postulaten)
Polizeipersonal:
- Funktionsbeschreibungen, Mannschaftsverzeichnis, Statistische Zusammenzüge der HR, Auswertungen zur Personalrekrutierung, Mitarbeiterzeitschrift KAPO-News sowie Personaldossiers der HauptabteilungsleiterInnen und von Mitarbeitenden, welche durch ihre dienstliche oder ausserdienstliche Tätigkeiten einen kantonalen oder nationalen Bekanntheitsgrad erlangten
- Unterlagen zu Disziplinar- und Straffällen
- Beschwerden seitens der Bevölkerung
Nach Ablauf allfälliger rechtlicher Aufbewahrungsfristen bzw. der internen Gebrauchsdauer werden aufgrund ihrer fehlenden längerfristigen Bedeutung rechtlicher, administrativer oder historischer Art folgende Unterlagen der sachgerechten Vernichtunq zugeführt:
Buchhaltungsunterlagen:
- Unterlagen Abteilung Finanzen
- Buchhaltungsunterlagen personelles Rechnungswesen
Betriebsanleitungen, Dokumentationen und Berichte technischen Inhalts:
- Leistungsreport zu POLYCOM für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz
- Bedienungsanleitungen zum POLYCOM-System, den Geräten und Applikationen
- Berichte und Analysen der Abteilung Projekte und Engineering
- Dokumentation der Systemarchitektur / des Netzwerks
- Technische Dokumentationsunterlagen
- Betriebsanleitungen für Fahrzeuge und technische Einbauten
- Reporting-Berichte der Abteilung Projekte und Engineerung
Verträge und Unterlagen mit vertragsähnlichem Charakter:
- Lizenz- und übrige Verträge im Zusammenhang mit POLYCOM
- Verträge der Abteilungen Informationstechnologie und Polizeigarage
- Beschaffungsunterlagen
- Unterlagen zum Vertragsmanagement
- Diplome und Zertifikate zu von der Hauptabteilung Technik & Logistik angebotenen Kursen
Unterlagen von sicherheitsrelevanter Bedeutung:
- Dokumentation über ausgestellte Zertifikate, Ausweise und Zutritte
- Vertraulichkeitserklärungen
Vernichtet werden weiter Unterlagen / Daten "geschäftsunterstützender Natur", deren Essenz in andere Geschäftsunterlagen einfliesst und/oder welche parallel überliefert werden. Unter diese Kategorie fallen:
- Protokolle und Sitzungsbeilagen der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten
- Rechtsgutachten zu juristischen Fragestellungen
- Personalinformationssystem (Datenbank KAPO-PIS)
- Personalgewinnungsdossiers
- Kursdossiers / Kurswerbung
- Unterlagen Materialbüro
- Medienmitteilungen
- Berichte an den Nachrichtendienst des Bundes
- Einsatz-, Leit- und Informationssystem (ELIS) (Daten)
- Geschäftskontrolle
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2047
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt