Amt für Gesundheitsvorsorge
Titel
Amt für Gesundheitsvorsorge
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
keine Angabe
Existenzzeitraum
1993-2004.08.31
Geographische Angaben (Adresse)
Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Amt
Rechtsgrundlagen
Die Tätigkeit des Amtes stützt sich hauptsächlich auf das Gesundheitsgesetz vom 28. Juni 1979 (sGS 311.1; siehe dort vor allem die Art. 7 und 37-39). Das Zepra hat eine zusätzliche gesetzliche Grundlage im Suchtgesetz vom 14. Januar 1999 (sGS 311.2), Art. 6.
(Amts-)Leitung
1977-2004 François van der Linde
2004-2014 Gaudenz Bachmann
2014- Karin Faisst
Behördengeschichte
Mit dem Gesundheitsgesetz vom 28. Juni 1979 (sGS 311.1) wurde in Art. 7 der Präventivmediziner auf gesetzlicher Ebene verankert. Seine Aufgaben sind in Art. 38 festgehalten. Die Funktion bestand allerdings schon vorher als Resultat der Ende der 1960er-Jahre vom damaligen Vorsteher des Gesundheitsdepartements, Regierungsrat Gottfried Hoby, lancierten "Aktiven Gesundheitspolitik"; von 1972 bis 1974 war die Stelle durch Prof. Dr. Siegfried Heyden besetzt. Die Stelle blieb dann vakant, bis 1977 der jetzige Stelleninhaber gewählt wurde. Die Funktion des Präventivmediziners gewann zunehmend an Bedeutung. Standen anfänglich die Aufgabenbereiche "Schulgesundheitsdienste" und "Gemeindeorientierte Prävention und Gesundheitsförderung" im Vordergrund, so kamen im Laufe der 1980er-Jahre mit der Zunahme der Drogenproblematik wie auch mit dem Auftreten von Aids zusätzliche Aufgaben auf die Gesundheitsvorsorge zu, was schliesslich in die Schaffung der Stelle eines "Beauftragten für Suchtfragen" mündete (ca. 1990). Bereits zuvor, im Jahr 1989, war das erste Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung Zepra entstanden, zunächst als Versuchsbetrieb in Altstätten. Die Arbeit des Präventivmediziners wurde daraufhin in einer Abteilung zusammengefasst. 1993 entstand dann das zweite Zepra in Wil. Mit der Einführung der neuen Verwaltungsstrukturen in der Kantonalen Verwaltung (1993/94) wurde die bisherige Abteilung Gesundheitsvorsorge zu einem Amt für Gesundheitsvorsorge innerhalb des Gesundheitsdepartements. Im Jahre 2001 wurde dem Amt ein weiteres Zentrum für Prävention in Chur angegliedert, das im Auftrag der Bündner Regierung geführt wird.
Aktuell steht das Amt für Gesundheitsvorsorge sowohl in organisatorischer wie auch in personeller Hinsicht vor einem bedeutenden Umbruch. Bereits im Jahr 2003 hatte das Zepra im Rahmen der Sparmassnahmen des Kantons den Auftrag erhalten, das Budget um 1 Million Fr. zu kürzen; die Stellen in Altstätten und Wil wurden daraufhin aufgehoben und die restliche Tätigkeit in St.Gallen weitergeführt. Das Zepra in Chur war von dieser Massnahme nicht betroffen. Im Zusammenhang mit dem altersbedingten Ausscheiden des Amtsleiters per Mitte 2004 wurde vom Vorsteher des Gesundheitsdepartementes zudem beschlossen, das bisherige Amt in das Kantonsarztamt zu integrieren (Vollzug per 1. September 2004). Die Aufgaben des Amtes bleiben jedoch unverändert und auch die Stelle eines Kantonalen Präventivmediziners wird neu besetzt.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Grundauftrag:
Das Amt für Gesundheitsvorsorge erfüllt Aufgaben zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung. Ausgenommen sind spezifische Angebote des Gesundheitsschutzes (z.B. Lebensmittelkontrolle), die durch andere Leistungserbringer erfolgen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Umsetzung des Kantonalen Suchtgesetzes.
Aufgaben im Einzelnen:
Das Amt berät die Regierung, kantonale und Gemeindeorgane, unterstützt und koordiniert Aufklärung, Beratung und Schulung sowie die schulischen Gesundheitsdienste. Es arbeitet dabei mit Dritten zusammen. Mit Hilfe der regionalen Fachstellen entwickelt es Gesundheitsförderungs- und Präventionsprogramme, setzt sie um oder wirkt beratend bei deren Umsetzung mit. Insbesondere initiiert und koordiniert es im Suchtbereich Massnahmen der Prävention und der Suchthilfe.
Zur historischen Entwicklung des Aufgabenbereichs vgl. oben unter "Behördengeschichte".
Administrative Strukturen
Die zu Beginn des Jahres 2004 gültige interne Organisation ergibt sich aus dem Organigramm in Beilage 2 zur Behördenanalyse (vgl. Geschäftsdossier StASG).
Parallelüberlieferungen
Akten:
- GD: Parallelüberlieferungen selten! Am ehesten im Zusammenhang mit amtsbezogenen Geschäften von Grossrat und Regierung (Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen u.a.)
- ZEPRA ( "Klientenakten", Projekte, Kampagnenmaterial, Amts- und andere Druckschriften u.a.): eigenständige Überlieferung der ZEPRA-Stellen.
- ED (Schularzt-/Schulzahnpflegedienst): Zu vernachlässigen! Auch beim Schularzt- und Schulzahnpflegedienst liegt die Federführung beim AfGV; ED fungiert nur als Rechnungsstelle.
- JPD (Drogen/Verkehrssicherheit): Verkehrssicherheit: Federführung beim JPD; Drogen: repressiver Teil beim JPD, präventiver Teil beim AfGV, ebenso Federführung bei der Kant. Drogen- und Aidskommission (Vorsitz: Amtsleiter).
- Projektpartner (öffentliche/private/halbprivate):
Stiftung Suchthilfe: Wichtige Partnerorganisation des Amtes im Bereich von Suchthilfe und Prävention; zusammengesetzt aus Vertretern von Kanton, Stadt, Stiftungsrat usw.; Kanton finanziell und konzeptionell massgeblich beteiligt. Die beim Amt vorhandenen Unterlagen dürften zu einem grossen Teil auch bei der Stiftung vorliegen, sind dort aber mit Sicherheit schwieriger zu "fassen" und möglicherweise auch weniger vollstän-dig erhalten geblieben.
Aidshilfe: dito.
Amtsdruckschriften:
- Eine jährliche Berichterstattung über die Tätigkeit des Präventivmediziners bzw. später des Amtes für Gesundheitsvorsorge findet sich ab 1978 im Amtsbericht der Regierung.
- Zepra: Jahresberichte.
Statistiken:
- Schulzahnpflegestatistiken (erhoben seit 1974/75): bleiben bei der Amtsstelle!
- Impfstatistiken: nur vereinzelt vorhanden, nämlich dort wo eigene Erhebungen der Amtsstelle; die nationalen Impfstatistiken dagegen kommen ohne Beteiligung des Amtes zustande.
Intranet/Internet:
Aufgaben und Tätigkeit des Amtes gehen auch aus der Darstellung im Internet hervor: siehe unter http://www.sg.ch/gesundheit/gesundheitsvorsorge.html.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Bereits im 19. Jahrhundert, im Zusammenhang mit der sog. "Sozialen Frage", setzte sich vor dem Hintergrund der vorherrschenden liberalen Grundauffassung auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene nur langsam und zögernd die Erkenntnis durch, dass dem Staat im Bereich der Wirtschaft eine eigenständige Rolle zukommt. Im Zentrum dieser heute unumstrittenen Rolle steht die Absicht, der grundsätzlich freien Wirtschaftstätigkeit gewisse Rahmen und Grenzen zu setzen, um so die Entstehung sozialer Missstände, wie sie die Anfänge der Industrialisierung (nicht nur in der Schweiz) prägten, zu verhindern. Einige Stichworte zu diesem Bestreben sind etwa die Festlegung von Maximalarbeitszeiten und betrieblicher Sicherheitsbestimmungen, die Regelung von Frauen- und Kinderarbeit, die Einführung erster obligatorischer Sozialversicherungen und die regelmässige staatliche Überprüfung der Einhaltung all dieser Vorschriften (Fabrik- und Arbeitsinspektorate). Von ihrem Grundanliegen und ihren Auswirkungen her können die genannten, auf das 19. Jahrhundert zurückgehenden Massnahmen durchaus auch als Anfänge staatlicher Gesundheitsvorsorge begriffen werden. Noch deutlicher wird der Präventionsgedanke in den ungefähr gleichzeitig einsetzenden staatlich geförderten Massnahmen zur Seuchenprophylaxe, zur Verbesserung der Hygiene und zur medizinischen Volksaufklärung.
Im Gesamten gesehen stand der Präventionsbereich allerdings seit den Anfängen des staatlichen Gesundheitswesens immer im Schatten jener anderen Aktionsfelder, die sich mit der Behebung bzw. Linderung gesundheitlicher Schäden und Krankheiten und dem Aufbau und dem Betrieb entsprechender Institutionen (Spitäler, Kliniken, ärztliche Grundversorgung) befassten. Als Spiegelbild dieser Tatsache zählte das Kantonale Amt für Gesundheitsvorsorge bis zuletzt von seiner Tätigkeit wie auch von seinem Prestige her innerhalb des Gesundheitsdepartements und erst recht innerhalb der st.gallischen Staatsverwaltung als Ganzes zweifellos nicht zu den eigentlichen "Schlüsselämtern". Dies kommt nicht zuletzt in seiner im Jahr 2004 erfolgten Zurückstufung auf eine Abteilung innerhalb des Kantonsarztamts zum Ausdruck. Diese Feststellung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser Verwaltungsbereich heute innerhalb der eigentlichen zentralen Administration des Gesundheitsdepartements (also unter Ausklammerung der Spitäler, psychiatrischen Kliniken und der Berufsschulen des Gesundheitswesens) mit Abstand den grössten Personalbestand aufweist. Wer sich also später einmal ein Bild von der Tätigkeit dieses Departements, der dort produzierten Unterlagen und ihrer Überlieferung verschaffen will, wird somit nicht darum herumkommen, sich mit dem Bereich der Gesundheitsvorsorge auseinanderzusetzen.
Historische Kriterien
Im Bewusstsein, dass historische Forschungsinteressen einem steten Wandel unterworfen sind und sich nur sehr bedingt und mit grösster Vorsicht voraussagen lassen, braucht man kein Prophet zu sein, um die Prognose zu wagen, dass über kurz oder lang eine forschungsmässige Nachfrage nach den Anfängen einer modernen staatlichen Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung im Allgemeinen und der Suchtprävention im Speziellen entstehen wird - auch was die Anfänge einer solchen Politik auf kantonaler Ebene betrifft. Dies gilt umso mehr, als dass der Kanton St.Gallen auf diesem Gebiet eine eigentliche Pionierrolle einnimmt. So heisst es in einer Würdigung des scheidenden Amtsinhabers u.a.: "Der scheidende Präventivmediziner prägte und prägt seit 1977 die schweizerische Drogenpolitik in seiner Eigenschaft als Mitglied und Präsident der Eidg. Kommission für Drogenfragen. François van der Linde hat in dieser Funktion wesentlich dazu beigetragen, dass Drogenpolitik in der Schweiz das ist, was sie heute ist: eine Politik, die sich an der Praxis orientiert, die Menschen mit Suchtproblemen nicht als Kriminelle ansieht, sondern eine umfassendere Sichtweise anwendet. Im Kanton St.Gallen sorgte er für die konsequente Umsetzung dieser Politik, unter anderem mit dem Aufbau von medizinisch-sozialen Hilfsstellen, Spritzenabgabe und Zepra." Zur Gesundheitsförderung allgemein heisst es am selben Ort weiter: "François van der Linde half wesentlich mit, die Diskussionen zum Thema Gesundheitsförderung in der Schweiz vorwärts zu treiben. Es war vor allem sein gutes Beispiel, mit dem sein Amt im Kanton St.Gallen voranging. Der Umfang des Angebots und das diesbezügliche ausgezeichnete Renommee des Kantons sind auf seine Initiative zurück-zuführen. Seine Pilotarbeit hat weit über die Kantonsgrenzen Anerkennung gefunden". Zentrale Stichworte zu dieser Pilotarbeit sind etwa die Entwicklung des sog. "Ortskoordinatorenmodells" in der gemeindeorientierten Präventionstätigkeit oder die Schaffung der Zentren für Prävention (ZEPRA). Die besondere Stellung, welche der Präventionsbereich im Kanton St.Gallen in der Vergangenheit einnahm, kommt auch in der Tatsache zum Ausdruck, dass dieser (gemäss Aussage des bisherigen Amtsinhabers) bis heute in keinem anderen Kanton in ein eigenes Amt eingebettet war.
Rechtliche Kriterien
Rechtssicherung: keinerlei Bedeutung. Explizite rechtliche oder administrative Aufbewahrungspflichten und -fristen
sind nebst den allgemein üblichen OR-Vorgaben bezüglich Geschäftsbüchern nicht bekannt.
Interessenwahrung für die Dienststelle (sowie indirekt für Betroffene oder Dritte): Nachdem bis zur Aufhebung des Amtes zweifellos sehr viel Sachwissen quasi beim bisherigen Amtsleiter "verinnerlicht" war, stand die Dienststelle mit dessen gleichzeitiger Pensionierung vor einem eigentlichen personellen Umbruch. Gerade vor diesem Hintergrund kann es im Sinne der Sicherung des internen Know-Hows und der Formulierung einer konsistenten Politik in einzelnen Sachfragen für die Dienststelle selber zumindest kurz- und mittelfristig durchaus wünschenswert sein, auf alte Unterlagen zu bestimmten Projekten, Partnerorganisationen und -institutionen zurückgreifen zu können.
Vereinbarung
Vereinbarung vom 28. Januar 2005:
- Projekt- und Sitzungsunterlagen, bei denen die Federführung beim Amt/bei der Abteilung für Gesundheitsvorsorge liegt (namentlich: Kantonale Projekte betr. illegale Drogen/AIDS: Präventionsteil): Dauernde Aufbewahrung
- Projekt- und Sitzungsunterlagen, bei denen die Federführung bei anderen staatlichen Stellen (des Kantons oder des Bundes) liegt (namentlich: Unterlagen zu Arbeitsgruppen der ArgeAlp; Unterlagen zu Arbeitsgruppen des Bundes; Unterlagen zur Sanitätsdirektorenkonferenz; Projekte des Gesundheitsdepartements und des Gesundheitsrats; Kantonale Projekte betr. illegale Drogen/AIDS: Repressionsteil; Projekte betr. Verkehrssicherheit): Kassation (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Schulzahnpflegestatistiken: Dauernde Aufbewahrung
- Schulgesundheitsdienste: Merkblätter: Dauernde Aufbewahrung
- Schulgesundheitsdienste: Formulare: Kassation (nach Ermessen der Amtsstelle)
Anmerkung
Für die vom Amt für Gesundheitsvorsorge abgelieferten Unterlagen: siehe Neues Archiv I (vgl. Registerkarte Verweise).
Seit dem 1. September 2004 ist die Gesundheitsvorsorge Teil des Kantonsarztamts: Fortsetzung siehe dort (vgl. Registerkarte Verweise).
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt