Amt für Gesundheitsversorgung
Titel
Amt für Gesundheitsversorgung
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1892-2000
Existenzzeitraum
1997-
Synonyme
Spitalamt
Geographische Angaben (Adresse)
bis 2007: Moosbruggstrasse 11, 9000 St.Gallen
ab 2008: Davidstrasse 27, 9000 St.Gallen
ab 2012: Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Amt
Rechtsgrundlagen
Allgemein:
- Gesundheitsgesetz vom 28. Juni 1979 (sGS 311.1)
Spitäler:
- GRB über das Globalkreditsystem vom 13. Januar 2000 (sGS 320.10)
- RRB zum GRB über das Globalkreditsystem vom 12. Dezember 2000 (sGS 320.11)
- Gesetz über die Spitalverbunde vom 22. September 2002 (sGS 320.2)
- GRB über die Schaffung von Spitalverbunden vom 22. September 2002 (sGS 320.20)
- Spitalorganisationsverordnung vom 17. Juni 1980 (sGS 321.11)
- Gesetz über die Staatsbeiträge an die Gemeindespitäler vom 16. April 1967 (sGS 323.11)
Krankenversicherung:
- EG zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung vom 9. November 1995 (sGS 331.11)
- Verordnung zum EG zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung vom 12. Dezember 1995 (sGS 331.111)
Spezielles (Beispiel):
- GRB über den Beitritt zur Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg vom 1. April 1982 (sGS 325.21) mit Vereinbarung (sGS 325.211) und Ausführungsbestimmungen (sGS 325.211.1)
(Amts-)Leitung
1970-2007: Rolf Weiss
2007- : Peter Altherr
Behördengeschichte
Das Spitalamt wurde erst mit Inkrafttreten des Staatsverwaltungsgesetzes per 1. Januar 1997 geschaffen. Vorher hiess die Dienststelle "Abteilung Betriebswirtschaft" und war dem Generalsekretariat des Gesundheitsdepartements (GD-GS) angegliedert. Als Abteilung Betriebswirtschaft (mit den Bereichen Betriebswirtschaft, Spitäler/Kliniken und Kantonale Laboratorien) existierte die Organisationseinheit seit dem Jahr 1987, sie entwickelte sich aus der nach 1970 geschaffenen Stelle eines "Betriebswirtschaftlichen Mitarbeiters", dem später ein Adjunkt zur Seite gestellt wurde.
Ebenfalls seit 1987 war die Dienststelle für die Rechnungsführung des GD zuständig. Per Ende April 2007 wurde dieser Aufgabenbereich jedoch wieder aus dem Spitalamt herausgelöst und in den neu geschaffenen "Dienst für Personal und Finanzen" im GD-GS integriert.
1981 wurde der Dienststelle - nach der Auflösung des Amtes für Krankenversicherung und Familienausgleichskassen (im Departement des Innern) - zusätzlich der Bereich "Krankenversicherung" zugewiesen.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Spitalplanung und -organisation:
- Vorarbeiten zu den drei umfangreichen Publikationen "Spitalplanung 1976/1985/1995", welche die Spitalpolitik der Regierung (Darstellung des Bedarfs und der Kapazitäten) der letzten 30 Jahre massgeblich prägten.
- Stellungnahmen zu Spitalreorganisationen (v.a. in Bezug auf Vorgaben zur zukünftigen Organisation), ausserdem Funktion als Stabsstelle bei den Spitalreorganisationen "Quadriga I + II"
- Seit 1995 Durchführung der Planung im Zusammenhang mit Sparpaketen der Regierung bzw. Sparvorgaben des Parlaments
Spitalfinanzierung (Globalkredite und Tarife):
- Erstellung von Leistungsaufträgen für die Spitäler, die dann in Form einer Budgetbotschaft an das Parlament überwiesen werden
- Berechnung und Zusammenstellung der Budgets und Globalkredite zuhanden des Kantonsrates (für alle Spitäler, die Gelder durch den Kanton erhalten). Die Festlegung der Budgets und der Globalkredite erfolgt durch Regierung und Parlament, sie werden in Kommissionsbeschlüssen, Botschaften und Kantonsratsbeschlüssen festgehalten.
Krankenversicherung (Versicherungspflicht und Prämienverbilligung):
- Genehmigung der Tarife gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). [Der Genehmigungsbeschluss erfolgt in Form eines RRB, die Verträge werden im Amtsblatt publiziert (zur Zeit alle 2 Jahre).
- Hoheitliche Festlegung der Tarife, wenn sich die Krankenversicherer und die Spitäler nicht einig werden (Vorbereitung erfolgt durch Spitalamt).
- Überprüfung der Einhaltung des KVG-Obligatoriums, wobei diese Aufgabe an die Gemeinden delegiert wurde und nur in Spezialfällen wie z.B. im Asylwesen (Versicherung für Asylbewerber) selber durchgeführt wird.
- Vorschlag an die Regierung über die Höhe der Prämien, ausserdem Betreuung der Gesetzgebungsarbeit in diesem Bereich. (Der Vollzug erfolgt aber durch die Sozialversicherungsanstalt SVA.)
Rechnungsführung für das GD:
- Es handelt sich hierbei um eine "typische Dienstaufgabe", die nur aus organisatorischen Gründen bis 2007 bei dieser Dienststelle angegliedert wurde. Es geht im wesentlichen um die Rechnungsführung für den Kernstab des GD und umfasst die Bereiche Löhne, Sachaufwand, Subventionsempfänger wie Spitäler, Wohnheime und Stiftungen.
Administrative Strukturen
Zur Erfüllung ihrer Aufgabe verfügt die Dienststelle 2007/2008 über 5 Stellen (siehe Staatskalender).
Parallelüberlieferungen
Andere kantonale Dienststellen
- Finanzdepartement (FD): bei Vorlagen für die Regierung mit finanziellen Konsequenzen und zur Vorprüfung der Geschäfte. Die Führung hat hier immer das Spitalamt inne, das FD wird lediglich konsultiert
- Finanzverwaltung, Finanzkontrolle (Amt für Finanzdienstleistungen): das Spitalamt liefert aus dem Bereich der GD-Rechnungführung Daten für die Erstellung des Budgets für die Regierung sowie bei Nachtragskrediten. Die Leitung liegt hier aber beim FD, das Spitalamt ist "nur" Datenlieferant.
- Baudepartement-Hochbauamt (HBA): bei Spitalbauten ist das HBA federführend, das GD hat nur die Rolle eines Auftraggeberns inne [Unterlagen zu den Bauvorlagen befinden sich auch bei der Dienststelle. Die Bauunterlagen sind jedoch bei den jeweiligen Institutionen oder evtl. beim HBA zu finden.]
- Staatskanzlei-Rechtsdienst (SK-RD): bei Vorlagen für die Regierung mit rechtlichen Konsequenzen und zur juristischen Vorprüfung der Geschäfte. Die Führung hat hier immer das Spitalamt inne, die SK wird lediglich konsultiert
- Amt für Soziales (AfSo): Einige wenige soziale Institutionen werden durch das Spitalamt subventioniert (z.B. Heimstätten Wil). Hier erfolgt eine Tarifabsprache mit dem Amt für Soziales. Das AfSo wird ausserdem zur Frage der Prämienverbilligungen konsultiert.
- Kantonale Spitäler (seit 1.1.2003 in rechtlich verselbständigten Spitalregionen zusammengefasst), Kantonale psychiatrische Dienste, weitere Spitäler und Kliniken im Kanton (Kinderspital St.Gallen, Bürgerspital St.Gallen, Kliniken Valens und Walenstadtberg, Klinik Sonnenhof Ganterschwil): Das Spitalamt ist für den Leistungsauftrag und für den Globalkredit zuständig. [Die Dienststelle verfügt daher über eine umfangreiche Dokumentation von Geschäftsunterlagen (Protokolle, Berichte, Verträge, Finanzen) dieser Institutionen.]
Ein Vertreter der Dienststelle nimmt an Sitzungen von Spitalkommissionen wie auch von Stiftungsräten als kant. Interessenvertreter teil. [Die Protokolle dieser Sitzungen sollten - gemäss Dienststellenleiter - bei den einzelnen Institutionen zu finden sein.]
Politische Gemeinden (für den Bereich Krankenversicherung): Die Dienststelle ist in diesem Bereich nur in Spezialfällen zuständig (z.B. Prämien für Asylbewerber), ausserdem überprüft sie grundsätzlich die Einhaltung des KVG-Obligatoriums.
Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK: Die Dienststelle hat in diesem Bereich keine Leitungsfunktionen. [Akten hierzu sind im GD-GS zu finden.]
Amtsdruckschriften: Die Dienststelle verfügt über eine umfangreiche Sammlung von Druckschriften (i.d.R. Jahresberichte) anderer Institutionen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen (Spitäler und Heime), da sie - hauptsächlich im Bereich Finanzen - mit diesen Institutionen zusammenarbeitet.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
In den Bereichen Spitalplanung- und Organisation, Spitalfinanzen und Krankenversicherung hat die Dienststelle in erster Linie eine Lenkungs-, Koordinations- und Aufsichtsfunktion gegenüber den Spitälern, Krankenversicherungen und anderen Partnern inne, ausserdem stellt sie - im Rahmen der rechtlichen Verpflichtungen - deren Finanzierung sicher.
Beim Bereich Rechnungsführung für das Gesundheitsdepartement handelt es sich hingegen um eine typische Stabs- und Querschnittsfunktion, wie sie in ähnlicher Weise in jedem Generalsekretariat der Departemente zu finden ist.
Historische Kriterien
Die Bereiche Spitalplanung und Krankenversicherung bildeten spätestens seit den 1990-er Jahren zwei Schwerpunkte in den politischen Auseinandersetzungen des Kantons.
Während im Bereich Krankenversicherung hauptsächlich die Höhe der Prämien sowie deren Verbilligung für bestimmte Bevölkerungsgruppen und der Leistungskatalog der obligatorischen Krankensicherungen im Zentrum standen, konzentrierten sich die Diskussionen im Bereich der Spitalplanung auf die Organisationsstruktur sowie den Gegensatz "regionale und optimale Gesundheitsversorgung versus finanzielle Ressourcen", wie die seit 1995 geführten Debatten über die vorgenommenen Spitalreorganisationen mit den Projekten "Quadriga I + II" zeigten.
Ebenfalls von historischem Interesse ist die Geschichte einzelner Spitäler oder weiterer unterstützter Institutionen des Gesundheits- und Fürsorgewesens (Heimstätten, Rehabilitationszentren etc.). Einerseits betrifft dies die Bereiche der Sozial- oder Medizingeschichte, andererseits aber auch den Bereich der Regional- und Lokalgeschichte, da solche Institutionen jeweils auch die Entwicklung bestimmter geografischer Räume in vielfältiger Hinsicht beeinflussen.
Rechtliche Kriterien
In den Ablagen der einzelnen unterstützen Institutionen (Spitäler, Heime, Stiftungen) sind vereinzelt Personalunterlagen zu finden.
[Das Spitalamt ist nicht abschliessend für den Personalbereich dieser Institutionen zuständig, da diese einerseits über eigene Personalverantwortliche verfügen, und weil andererseits das GD-GS - Abteilung Personaldienst (seit April 2007 "Dienst für Personal und Finanzen") für das Personalwesen des Gesundheitsdepartements zuständig ist. Eine spezielle Aufbewahrung dieser Dossiers und Beachtung von Fristen durch die Dienststelle ist also nicht zwingend.]
Für Rechnungs- und Geschäftsunterlagen gelten die Aufbewahrungsfristen gemäss OR und Geschäftsbücherverordnung des Bundes (Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren)
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und dem Spitalamt
des Gesundheitsdepartements des Kantons St.Gallen vom 26. Juli 2007
betr. die Aufbewahrung bzw. Archivierung der Unterlagen:
- Unterlagen zur Spitalplanung: Dauernde Aufbewahrung
- Legislatives und Organisatorisches zum Spital- und Krankenversicherungswesen, insbesondere Vernehmlassungen zu kantonalen Gesetze und Institutionen: Dauernde Aufbewahrung (Rest: Kassation)
- Geschäftsunterlagen der betreuten Institutionen (Spitäler, Heime, Stiftungen, Krankenkassen) wie Protokolle, Korrespondenzen, Personelles, Budgets und Rechnungen: Kassation (gemäss Vorschriften des OR)
- Protokolle (mit Begleitunterlagen) der Spitalaufsichtskommissionen bis 1998: Dauernde Aufbewahrung
- Jahresberichte der betreuten Institutionen (Spitäler, Heime, Stiftungen), bei kantonalen Institutionen: Dauernde Aufbewahrung (Rest: Kassation)
- Geschäftsunterlagen zu den Bereichen Spitalfinanzierung und Krankenkassen, insbesondere zu Kommissionssitzungen, Projektarbeiten und Tarifverträgen: Kassation (gemäss Vorschriften des OR)
- Unterlagen in Zusammenhang mit der Rechnungsführung für das GD (Rechnungsführung für den Kernstab des GD: Kassation (gemäss Vorschriften des OR)
- Personendossiers: wenige (zuständig ist der GD-Personaldienst). Die Dossiers der direkt unterstellten Mitarbeitenden werden durch den Amtsleiter dem neuen Dienststellenleiter übergeben. Weitere Dossiers zum Spital-Personalwesen und zu "Problemfällen" sind zu kassieren.
- Lärchenheim Lutzenberg: Dauernde Aufbewahrung
Anmerkung
Würdigung der 34-jährigen Amtszeit von Dienststellenleiter Dr. Rolf Weiss im Pfalzbrief 02/2007: siehe Registerkarte "Dateien"
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2030
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt