Strasseninspektorat
Title
Strasseninspektorat
Stage
Fonds
Period of origin
1864-2004
Geographische Angaben (Adresse)
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
- Strassengesetz vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1)
- Strassenverordnung vom 22. November 1988 (sGS 732.11)
- Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) (BauG) vom 06.06.1972 (Stand 19.04.2011) sGS 731.1
- Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege vom 4. Oktober 1985 (FWG)
- Diverse weitere Gesetze, je nach Aufgabenbereich (z.B. Umweltschutzgesetz für Salzmenge im Winter)
- verschiedene Kreisschreiben, Richtlinien, Weisungen: http://www.tiefbau.sg.ch/home/Downloads.html
- Diverse Regierungsratsbeschlüsse seit 1919 zum Steinbruch Starkenbach
(Amts-)Leitung
-2017: Rudolf Schlatter
Behördengeschichte
Mit Gründung des Kantons St.Gallen erhielt dieser die Oberaufsicht über die Strassen, Bau und Unterhalt blieb aber Sache der Gemeinden, einzelner Korporationen oder Privaten. Eine erste gesetzliche Regelung wurde mit Art. 23 der Verfassung von 1831 geschaffen, die dem Kanton sowohl die Aufsicht über die Haupt- und Handelsstrassen als auch deren Unterhalt auferlegte. 1889 schliesslich wurde das erste umfassende Strassengesetz erlassen. Bereits 1906 folgte ein Nachtragsgesetz, welches insbesondere die Perimetergrundsätze neu regelte. Diese Neuregelungen waren erneut zu wenig nachhaltig, weshalb bereits 1930 eine Gesamtrevision des Gesetzes erfolgte. Das enorme Wachstum des Privatverkehrs , mehrere Vorstösse im Kantonsrat und veränderten Zuständigkeiten mit Erlass des Bundesgesetzes über Nationalstrassen machten 1988 erneut eine umfassende Gesamtrevision notwendig. Dieses Gesetz ist in seinen Grundsätzen bis heute in Kraft.
Die Aufgaben des Strasseninspektorats existieren also seit 1803. Der kantonale Strasseninspektor tritt als Werkseigentümer der Kantonsstrassen auf. Anfangs wurden diese Aufgaben zusammen mit anderen Aufgaben im Ingenieurs- und Baubereich durch Einzelpersonen wahrgenommen. So amtete Joseph Anton Grütter, der die Aufgaben des Strasseninspektors von 1803-1815 wahrnahm, als kantonaler "Domänen-, Bau- und Strasseninspektor". Mit Joseph Justus Bless folgte 1816 der erste eigentliche kantonale Strasseninspektor. In der Folge der Neuregelungen nach 1831 wurde der Unterhalt dezentral durch 6 sogenannte Strassenmeister, Vorläufer der heutigen Strassenkreisinspektoren, wahrgenommen. Die Grundzüge des heutigen Strasseninspektorates gehen auf die 1960er Jahre zurück, als die Kantone im Auftrag des Bundes den Ausbau des Nationalstrassennetzes vornahmen. In der Folge wurden laufend Rationalisierungen umgesetzt. So wurden die bis anhin sehr dezentral gehandhabten Unterhaltsdienste zusammengezogen, als Strassenkreisinpektorate neu organisiert und der Zentrale in St.Gallen unterstellt. Während dieser Zeit wirkte Emil Zwicky, der von 1954 bis 1977 als Strasseninspektor tätig war, prägend auf die bis heute geltende Organisation des Strasseninspektorats. 2008 wurde die Fachstelle Langsamverkehr vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation ins Strasseninspektorat integriert.
Eine Sonderstellung nimmt der Steinbruch Starkenbach im Toggenburg ein: Er ist als öffentlich-rechtliche Organisationseinheit im Strasseninspektorat beheimatet. Ein Steinbruch in Kantonsbesitz ist schweizweit eher aussergewöhnlich. Er wurde 1919 mit Beschluss der Regierung errichtet. Als Begründung schreibt die Regierung, "(…) dass es unumgänglich notwendig ist, eine Schotterquelle im Obertoggenburg aufzuschliessen, und dass es ausgeschlossen erscheint, den Schotter fürs Obertoggenburg von auswärtigen Privatunternehmen billiger zu beziehen, als aus einem Bruche in der Landschaft selbst, abgesehen davon, dass es zeitweise schwer hielt, Schottermaterial von Privatunternehmen überhaupt zu bekommen (…)." Heute wird der Steinbruch nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen geführt und rentabel betrieben.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
a.) Zentrale Strasseninspektorat mit kantonalem Strasseninspektor (Werkseigentümer der Kantonsstrassen)
- Koordination Strassenunterhalt mit Strassenkreisinspektoraten
- Verfügungen: Stellungnahme zu strassenpolizeilichen Bewilligungen (im Rahmen von Baugesuchen; z.B. neue Erschliessung mit Ein- und Ausfahrt privater Grundeigentümer an Kantonsstrassen, neuer Anstoss der Gemeindestrasse an die Kantonsstrasse)
- Abwicklung von Pauschalzahlungen von Bund- und Kantonsbeiträgen im Bezug auf Strassenprojekte an die Gemeinden
b.) Strassenkreisinspektorate (ausgeführt von den fünf regionalen Strassenkreisen: St.Gallen, Buchs, Schmerikon, Wattwil, Gossau): Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen
- Erstellung 5-Jahresplanung für den jeweiligen Strassenkreis anhand jährlichem Budget z.H. des kantonalen Strasseninspektors für grössere Vorhaben (z.B. Belagserneuerung)
- Betriebs- und Unterhaltsarbeiten für Kantonsstrassen inkl. Kunstbauten (und in Auftrag für Bundes- oder Gemeindestrassen) wie baulicher Unterhalt, Schneeräumung, Grünpflege, Strassenmarkierungen, Strassenreinigungen und Signalisation
c.) Verkehrstechnik
- Betrieb von Lichtsignal- und Verkehrszählanlagen
- Bau von Lichtsignal- und Verkehrszählanlagen (im Rahmen eines Bauprojektes; bedingt eine Anordnung durch die Kantonspolizei)
- Verkehrsplanung (projektbezogen, eher lokaler Fokus, z.B. bei Verkehrsknoten)
d.) Langsamverkehr
- Förderung Langsamverkehr (Routenführung, Signalisation, etc.): Langsamverkehr beinhaltet Fussgänger, Wanderer, Biker, Fahrradfahrer, Skater und Kanuten , dabei stehen insbesondere das Fuss- und Fahrradwegnetz im Fokus.
- Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit
e.) Steinbruch Starkenbach: Herstellung von Steinbruchprodukten für Kanton und Privatwirtschaft
Administrative Strukturen
Organisation und Zuständigkeiten (Stand Mai 2014):
Das Strasseninspektorat, eine Abteilung des Tiefbauamts, besteht aus 125 Mitarbeitern. Von den fünf regionalen Strassenkreisinspektoraten werden die rund 680 km Kantonsstrassen betrieben und unterhalten. Die Zentrale mit dem kantonalen Strasseninspektor und den Gruppen Langsamverkehr und Gemeindestrassen/Verkehrstechnik ist in St.Gallen. Ebenfalls Teil des Strasseninspektorats ist der Steinbruch Starkenbach. Er wird nach betriebswirtschaftlichen Prinzipien autonom geführt.
Parallelüberlieferungen
Bund
Wahrnehmung von Bundesaufgaben an Nationalstrassen im Rahmen der Gebietseinheit VI (GEVI) des Bundesamtes für Strassen ASTRA. Darunter fallen Wartungs- und Unterhaltsaufgaben von Bundesobjekten (Strassen, Brücken, etc.)
Mitwirkung bei Planungsverfahren des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) durch das Strasseninspektorat (je nach Abteilung), meist zusammen mit dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG).
Baudepartement: Generalsekretariat
Mitwirkung bei Baugesuchsverfahren (INGE). Die Federführung amtsintern liegt beim Rechtsdienst des Tiefbauamtes. Das Strasseninspektorat partizipiert an der Tiefbauamt-internen Vernehmlassung.
Diverse andere kantonale Stellen (Diverse Abteilungen des Tiefbauamtes (insb. Strassen- und Kunstbauten, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG), Amt für Natur und Fischerei, Amt für Umwelt, z.T. Gemeindestellen)
Strassensanierungsprojekte / Unterhalt / Betrieb mit Federführung Strasseninspektorat, die – je nach Projekt – zur Vernehmlassung in die unterschiedlichen kantonalen Stellen gegeben werden.
Kantonspolizei
Enge Zusammenarbeit im Bereich Verkehrsanordnungen und Verkehrssicherheit.
Gemeinden
Bei Anforderungen und Bedürfnissen betreffend Kantonsstrassen – meist im Zusammenhang mit einer Gemeindestrasse – existiert eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden (insb. Baugesuche). Diese Zusammenarbeit ist jedoch nicht institutionalisiert. Zudem leistet der Kanton über das Strasseninspektorat wichtige Beiträge nach Strassengesetz an Strassenbauprojekte der Gemeinden.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Alle Arbeiten im Bereich Strassenbetrieb und Strassenpflege von Kantonsstrassen werden durch das Strasseninspektorat wahrgenommen. Das Strasseninspektorat ist an allen politischen, strategischen, sicherheitsbezogenen, projektbezogenen und finanziellen Massnahmen zu Betrieb und Wartung der Strasseninfrastruktur des Kantons massgeblich involviert resp. führt diese selbst durch. Projektierung und Bau von neuen Kantonsstrassen hingegen wird durch die Abteilung "Strassen- und Kunstbauten" des Tiefbauamtes wahrgenommen. Dem Strasseninspektorat kommt dabei eine mitwirkende Funktion zu.
Das Strasseninspektorat kümmert sich mit den Kantonsstrassen um einen zentralen Bestandteil des St.Galler Verkehrsnetzes. Dabei agieren die Strassenkreisinspektorate – innerhalb des vom Strassenbauprogramm gesteckten Rahmens – im Vollzug dieser Aufgaben relativ autonom. Die Masse der aus dieser wichtigen Aufgabe resultierenden Unterlagen sind hingegen von geringer Bedeutung.
Historische Kriterien
Einzelne Typen von Verwaltungsakten der Leitung des Strasseninspektorats (i.e. Protokolle der Strasseninspektoratskonferenzen, Kantonsstrassenverzeichnisse und Verkehrsstatistiken) haben aus volkswirtschaftsgeschichtlicher Sicht eine historische Bedeutung, da sie die Entwicklung des kantonalen Verkehrsnetzes sowie die zugrundeliegenden Strategien und Kennzahlen wiederspiegeln. Zudem lassen sich so die Entwicklungen im Bereich Verkehrsaufkommen nachzeichnen. Schliesslich sind Broschüren, Merkblätter etc. des Bereichs Langsamverkehr von Interesse. Hier handelt es sich um einen noch jungen "Sonderbereich" des Verkehrs, zu dem sich mit der genannten Dokumentationsmaterialien die Haltung des Kantons zu diesem Spezialbereich des Verkehrs zeigen lässt.
Rechtliche Kriterien
Rechtliche Aufbewahrungspflichten oder -fristen existieren keine.
Vereinbarung
Bewertungsvereinbarung vom 14. Dezember 2014:
Zentrale Strasseninspektorat (Abteilungsleitung)
- Protokolle Strasseninspektoratskonferenzen: Dauernde Aufbewahrung
- Unterlagen Verfahrenskoordination: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Kantonsstrassenverzeichnisse: Dauernde Aufbewahrung
- Unterlagen Benchmark: Vernichten (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
- Strassenpolizeiliche Bewilligungen: Vernichten (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
- Unterlagen zu nicht werkgebundenen Kantonsbeiträgen aus dem Strassenfonds an die Gemeinden: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Unterlagen zu Zahlungen aus der LSV-Abgabe und den Verkehrssteuern an die Gemeinden: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Dokumentationsunterlagen zum Strasseninspektorat oder zu einzelnen Abteilungen: Angebotspflicht gegenüber dem Staatsarchiv
Strassenkreisinspektorate
- Unterlagen mit technischem Inhalt, zum Betrieb und zur Infrastruktur: Vernichten (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
- Strassenpolizeiliche Bewilligungen (nur vor 1989): Vernichten (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
Verkehrstechnik
- Verkehrsstatistiken aus Strassenverkehrszählungen: Dauernde Aufbewahrung (2 Exemplare für Amtsdruckschriftensammlung, Ablieferung direkt nach Erscheinen)
- Unterlagen zu Bau und Betrieb von Verkehrstechnikanlagen: Vernichten (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
- Projektunterlagen zu Verkehrsmanagement-Projekten: Vernichten (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
Langsamverkehr
- Unterlagen zu werkgebundenen Kantonsbeiträgen für Gemeindeprojekte im Langsamverkehrsbereich: Vernichten (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
- Broschüren, Merkblätter und weiteres Dokumentationsmaterial: Angebotspflicht gegenüber dem Staatsarchiv
Steinbruch Starkenbach
- Unterlagen über Geschichte des Steinbruchs (Anträge, RRB's, usw.): Dauernde Aufbewahrung
- Unterlagen zum Betrieb (Abbauplanung, Geologische Unterlagen, usw.): Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Produktunterlagen: Vernichten (nach Ablauf von 10 Jahren)
Term of protection
Zeitraumende
Protection period
30 years
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
End of protection period
12/31/2034
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Uneingeschränkt