Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (2007-2014)
Titel
Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (2007-2014)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1988-2009
Existenzzeitraum
2007-2014
Abkürzungen
KIG
Geographische Angaben (Adresse)
Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
Integrationsförderung: Auf eidgenössischer Ebene bilden das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 (SR 142.20), das Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31), die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern vom 24. Oktober 2007 (SR 142.205) und die Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen vom 11. August 1999 (SR 142.312) die Rechtsgrundlage. Auf kantonaler Ebene sind die Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer vom 18. Dezember 2007 (sGS 453.51), zwei Postulatsberichte aus dem Jahr 2000 und 2011, die konkrete Integrationsmassnahmen festlegen, sowie der RRB 2001/253 zur Eingliederung der Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen in die Staatsverwaltung massgebend.
Gleichstellungsförderung: Die Tätigkeit im Gleichstellungsbereich basiert auf Bundesebene auf dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24. März 1995 (SR 151.1), auf kantonaler Ebene auf dem Geschäftsreglement der Regierung und Staatskanzlei vom 7. Dezember 1951 (sGS 141.3, Art. 22).
(Amts-)Leitung
2007-2012: Beda Meier
2012-2014 : Ramona Giarraputo
Im Laufe des Jahres 2014 war Judith Siering-Sethom für kurze Zeit Leiterin ad interim des Kompetenzzentrums.
Behördengeschichte
Das Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG), damals unter der Bezeichnung Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte (IGP) laufend, entstand im August 2007 und war bis Oktober 2014 eine Abteilung des Generalsekretariats des Departements des Innern (DI). Das KIG findet seine Vorläufer einerseits in der Koordinationsstelle für Integration, andererseits in der Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen.
Die Koordinationsstelle für Integration wurde im Jahr 2001 gebildet. Auslöser für deren Gründung war ein Bericht der Regierung "Interkulturelles Zusammenleben", für welchen u.a. das Tötungsdelikt am Reallehrer Paul Spirig in einer Schule in St.Gallen 1999 Anstoss gegeben hatte. In diesem Bericht unterbreitete die Regierung dem Kantonsrat verschiedene Massnahmen zur Integrationsförderung, wozu die Errichtung einer Koordinationsstelle für Integration zählte. Die Dienststelle war für die Koordination integrativer Vorhaben zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen sowie für die Entwicklung und Umsetzung von Projekten zusammen mit Gemeinden, Verbänden und privaten Trägern zuständig.
Die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen nahm 1989 unter der damaligen Bezeichnung "Stelle für Gleichberechtigungsfragen" ihre Arbeit auf. Sie gehörte der Frauenzentrale des Kantons St.Gallen – einem privaten Träger – an und wurde aus Geldern des Lotteriefonds finanziert. Die Stelle für Gleichberechtigungsfragen setzte sich für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau ein und engagierte sich in den Bereichen Beratungstätigkeit, Öffentlichkeitsarbeit, Erarbeitung von Grundlagenmaterial und dem Aufbau einer Dokumentationsstelle. Nach einer dreijährigen "Projekt-Phase" wurde diese Stelle ab 1993 in bisheriger Form längerfristig weitergeführt. 2002 wurde die Stelle für Gleichberechtigungsfragen dem Generalsekretariat des Departements des Innern angegliedert und das Aufgabenfeld der Dienststelle neu definiert. So fielen die Beratung von Privatpersonen und Organisationen, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gleichberechtigung, das Entwerfen und Unterstützen von Projekten und die Koordination und Förderung von Gleichberechtigungsanliegen zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen in den Zuständigkeitsbereich der Dienststelle.
2007 wurden die beiden Dienststellen unter der Bezeichnung "Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte" zu einer Dienststelle zusammengeführt. Eine weitere strukturelle Änderung ergab sich per Januar 2008, als die kantonale Zuständigkeit für die Betreuung und Integration der anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge vom Amt für Soziales ans IGP überging. 2012 wurde die Dienststelle in "Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung" (KIG) umbenannt. Seit Oktober 2014 ist sie eine Abteilung des Amts für Soziales im Departement des Innern.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Projektberatung: Das KIG bietet Beratungsdienstleistungen und fachliche Unterstützung in den Bereichen Integrations- und Gleichstellungsförderung an. Bei der Integrationsförderung stellen Frühförderung, Schulumfeld, Sprachförderung, Information und Abbau von Integrationshürden die Schwerpunkte dar, bei der Gleichstellungsförderung die bessere Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Engagements und Lohngleichheit. Konkret bedeutet dies, dass das KIG kantonale Ämter, Gemeinden und private Organisationen bei der Erarbeitung und Lancierung von Leitbildern, Strategien und Projekten unterstützt. Das KIG macht des Weiteren übergreifende Projektunterstützungen, indem es grundsätzliche Hilfsmittel zur Projektlancierung zur Verfügung stellt und Projektplattformen aufzieht (z.B. "Interreligiöse Dialog- und Aktionswoche").
Projektfinanzierung: Das KIG unterstützt Projektvorhaben Dritter mit finanziellen Mitteln des Bundes und Kantons. Bei der Gleichstellungsförderung stammen die Gelder aus Finanzhilfen des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie aus dem kantonalen Gleichstellungskredit, bei der Integrationsförderung aus dem Integrationskredit des Bundes und aus kantonalen Fördergeldern. Im Integrationsbereich leistet das KIG zudem Strukturbeiträge an die Dolmetschervermittlungsstelle VERDI und die regionalen Fachstellen Integration.
Flüchtlingsintegration: Der Bund zahlt den Kantonen für jeden anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtling und für jede vorläufig aufgenommene Person eine einmalige Integrationspauschale aus. Diese ist zweckgebunden und dient der Förderung der beruflichen Integration und des Erwerbs einer Landessprache. Das Bundesamt für Migration (BFM) richtet die Pauschalen an das KIG. Die Pauschalen für vorläufig aufgenommene Personen leitet das KIG an das Migrationsamt weiter. Für die Verteilung der Pauschalen für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge ist das KIG selbst zuständig, d.h. die Gemeinden können beim KIG Massnahmen zur Förderung der Integration beantragen. Neben den Integrationspauschalen überweist das BFM dem KIG die Globalpauschalen für die Sozialhilfe von Flüchtlingen. Für die Sozialhilfe sind die Gemeinden zuständig, weshalb das KIG die Pauschalen zur weiteren Verwendung an die entsprechenden Stellen weiterleitet.
Koordinationsaufgaben: Das KIG ist für die verwaltungsinterne (Integrationsausschuss) und verwaltungsexterne (Integrationskoordination) Koordination der Integrationsarbeit zuständig.
Öffentlichkeitsarbeit: Das KIG betreibt Öffentlichkeitsarbeit zur Integrations- und Gleichstellungsförderung.
Administrative Strukturen
Das KIG ist eine Abteilung des Amts für Soziales im Departement des Innern. Die Dienststelle besteht aus sechs Projektleiterinnen und einer Leiterin. (Stand: November 2014).
Parallelüberlieferungen
Das KIG verfügt aufgrund seiner Beratungsfunktion über eine starke Vernetzung mit kantonalen Dienststellen, Gemeinden und privaten Projektträgern. Beim Flüchtlingswesen steht das KIG mit verschiedenen Dienststellen im Migrationsbereich im Austausch. Im Folgenden eine Auswahl der wichtigsten Stellen:
Bund:
- EJPD-Bundesamt für Migration (BFM): Das KIG steht mit dem BFM im Meinungs- und Erfahrungsaustausch, wobei dies primär im Rahmen der KID geschieht (siehe unten). Im Bereich des Flüchtlingswesens führt das BFM das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS), in welchem die Daten zu den Flüchtlingen gesamtschweizerisch gespeichert werden. Die Asylentscheide liegen beim BFM im Original vor. Weiter kommt es zu Überschneidungen in Zusammenhang mit dem Integrationskredit des Bundes (Rechnungsunterlagen, Reporting des KIG gegenüber dem BFM).
- EDI-Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG): Das KIG ist mit dem EBG vernetzt und steht im Meinungs- und Erfahrungsaustausch, was hauptsächlich in der SKG erfolgt (siehe unten). Parallelüberlieferungen entstehen beim Gleichstellungskredit (Rechnungsunterlagen, Reporting des KIG gegenüber dem EBG).
Kanton:
- Kantonsrat, Regierung: Der Kantonsrat und die Regierung definieren in Ergänzung zur Bundesgesetzgebung die Rahmenbedingungen und Grundlagen der Gleichstellungs- und Integrationsförderung. Hinzu kommt die Behandlung von Themen der Integrations- und Gleichstellungsförderung in parlamentarischen Vorstössen. Die entstehenden Unterlagen wie Regierungsprotokolle, Kantonsratsprotokolle und Berichte werden bei der Staatskanzlei überliefert.
- SJD-Migrationsamt: Das KIG arbeitet punktuell mit dem Migrationsamt zusammen, z.B. bei Projekten zur Integrationsförderung. Die Federführung liegt dabei beim Migrationsamt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Projektunterlagen beim Migrationsamt ebenfalls vorliegen. Weiter kommt es bei Rechnungsunterlagen in Zusammenhang mit der Überweisung des Integrationskredites zu Überschneidungen.
- FD-Personalamt: Zwischen dem KIG und dem Personalamt finden wiederholt Projektkooperationen statt, wobei die Federführung beim Personalamt liegt (z.B. St.Galler Agenda: Vereinbarkeit von Beruf, Familie und weiteren ausserberuflichen Engagements). Es ist anzunehmen, dass die Projektunterlagen auch beim Personalamt vorhanden sind.
- VD-Fachstelle Statistik: Das KIG liefert der Fachstelle für Statistik Daten und Informationen. Die Statistiken werden bei der Fachstelle generiert und aufbewahrt.
- Interdepartementaler Integrationsausschuss: Die Geschäftsstelle des Integrationsausschusses ist dem KIG angegliedert. Das KIG ist daher für die Archivierung der Akten zuständig.
Gemeinden:
- Gemeindesozialämter: Bei den Gemeinden liegen die Kostengutsprachen und Abrechnungen für die Integrationspauschalen im Originial vor.
- Regionale Potenzialabklärungs- und Arbeitsintegrationsstellen (REPAS): Die Integrationspläne sind bei den REPAS im Original vorhanden.
Interregionale und -kantonale Zusammenarbeit:
- Schweizerische Konferenz der kommunalen, regionalen und kantonalen Integrationsdelegierten (KID): Die Geschäftsstelle der KID ist der Konferenz der Kantonsregierungen angegliedert, welche sich im Haus der Kantone im Bern befindet. Es ist davon auszugehen, dass die Akten dort vollständig vorliegen.
- Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG): Die Geschäftsstelle der SKG ist dem Eidgenössischen Büro für Mann und Frau angegliedert, welches dem Bund angehört. Es ist anzunehmen, dass die Akten dort vollständig vorliegen.
- Konferenz Chancengleichheit Ostschweiz: Die Konferenz Chancengleichheit Ostschweiz verfügt über keine Geschäftsstelle. Es ist anzunehmen, dass die verschiedenen Mitglieder die jeweils für sie relevanten Unterlagen bei sich ablegen.
Private Projektträger:
- Das KIG berät private Projektträger und finanziert Projekte mit. Es ist davon auszugehen, dass die entstehenden Unterlagen auch bei den Projektträgern vorliegen.
Amtsbericht/Geschäftsbericht der Regierung:
- Amtsbericht: In den Amtsberichten wurde jährlich in summarischer Form über das KIG bzw. die Vorgängerinstitutionen Bericht erstattet. Im Zentrum standen die unterstützen Projekte.
- Geschäftsbericht: Der Amtsbericht wurde 2008 durch den Geschäftsbericht ersetzt. Dieser ist thematisch aufgebaut, sodass das KIG nicht mehr einen eigenen Absatz erhält, sondern sein Wirken unter den jeweiligen Geschäften zu finden ist.
Internet/Intranet-Auftritt der Dienststelle:
- Das KIG ist auf dem Portal des Kantons St.Gallen ausführlich vertreten. Für die Integration siehe unter http://www.integration.sg.ch/content/integration/home.html, für die Gleichstellungstellung www.sg.ch/home/staat___recht/recht/gleichstellung.html. Zu finden sind diverse Informationen zur Integrations- und Gleichstellungsförderung sowie weiterführende Links, Veranstaltungshinweise, Berichte, Verweise zu gesetzlichen Grundlagen und Formulare.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Beim KIG handelt es sich um eine vergleichsweise junge Dienststelle. Dies hängt damit zusammen, dass im Kanton St.Gallen den Bereichen Gleichstellung und Integration von Seiten des Staates erst in den 1990er-Jahren genügend Gewicht beigemessen wurde, damit sich eigenständige staatliche Stellen etablieren konnten.
Das KIG ist eine Dienststelle mit Beratungs-, Unterstützungs- und Vollzugsfunktion und fungiert an der Schnittstelle zwischen diverser kantonaler Dienststellen, Gemeinden und privater Institutionen.
Innerhalb des Staatswesens nimmt das KIG eine eher untergeordnete Stellung ein. Die Bereiche Integration und – wohl noch verstärkt – Gleichstellung werden in der Gesellschaft gemeinhin nicht unbedingt als Staatsaufgabe wahrgenommen. Sie laufen deshalb Gefahr, der Einschätzung der jeweiligen Konjunkturlage unterworfen zu werden. Darauf verweist auch die vergleichsweise schwache Verankerung des KIG in der kantonalen Gesetzgebung.
Historische Kriterien
Frauen- und Geschlechtergeschichte, und eng damit verknüpft die Geschichte der Gleichstellung von Mann und Frau, wurde lange Zeit weitgehend aus der Allgemeinen Geschichte ausgeklammert. Ab den 1980er-Jahren entstanden allmählich Untersuchungen, welche sich mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft, der Politik, vor dem Gesetz oder im Arbeitsleben befassen. Für den Kanton St.Gallen liegt u.a. das Werk "Frauensache" vor. Die aktuelle Forschung beleuchtet die verschiedensten Themen unter dem Fokus der Frauen- und Geschlechtergeschichte bzw. unter dem Ansatz von "Diversity". Des Weiteren sind Gleichstellungsthemen wie z.B. Lohngleichheit bis heute ein zentraler Gegenstand politischer Debatten, was sich u.a. in parlamentarischen Vorstössen äussert. Es ist folglich davon auszugehen, dass die Erforschung der Frauen- und Geschlechtergeschichte auch zukünftig ein Interessengebiet der historischen Geschichtswissenschaft sein wird. Die Akten des KIG könnten insofern von Interesse sein, weil sie Einblick geben, wie sich die Gleichstellungsförderung im Kanton St.Gallen herausbildete und wie sie konkret praktiziert wird (d.h. welche Massnahmen werden ergriffen? Welche Projekte werden unterstützt, welche nicht?). Anhand der Akten des KIG liesse sich nachvollziehen, in welcher Form der Kanton St.Gallen den Diskurs zu "Gleichstellung" geprägt hat und was er unter dem Begriff "Gleichstellung" versteht.
Die Geschichte der Ausländer- und Flüchtlingspolitik der Schweiz und darin eingebettet die Geschichte der Integrationsförderung ist ebenfalls ein Thema, das seinen Niederschlag in diversen Studien gefunden hat. Der Ausländer- und Flüchtlingspolitik kommt innerhalb der Gesamtpalette staatlicher Tätigkeiten insofern eine besondere Bedeutung zu, als dass der Staat hier relativ stark und unter Umständen mit weitreichenden Folgen in Grundbedingungen der menschlichen Existenz (Aufenthalt und Niederlassung) eingreift bzw. darüber befindet. Eines der besterforschten Kapitel der Schweizer Geschichte überhaupt ist die Ausländer- und Flüchtlingspolitik für die Zeit vor und während des Zweiten Weltkrieges, wobei auch für den Kanton St.Gallen verschiedene Werke vorliegen. "Überfremdungsangst", Integrationsförderung oder "Ausländerquoten" sind zentrale Schlagwort der aktuellen politischen Debatten, was seinen Niederschlag in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen und Initiativen findet. Es ist anzunehmen, dass weitere Untersuchungen zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik entstehen werden. Die Akten des KIG könnten Aufschluss über die Auslegung der Integrationspolitik des Kantons geben. Weiter wäre ein Vergleich des KIG mit anderen im Migrationsbereich tätigen Institutionen im Kanton (z.B. mit dem Migrationsamt) interessant (d.h. wird im gesamten Kanton die gleiche Stossrichtung bei der Integrationsförderung verfolgt?).
Rechtliche Kriterien
Bei den Finanz- und Rechnungsunterlagen schreiben das Schweizerische Obligationenrecht (SR 220, Art. 590, 730c und 747 sowie Art. 957 und 962), die eidgenössische Geschäftsbücherverordnung (SR 221.431) und die kantonale Finanzhaushaltverordnung (sGS 831.1, Art. 15) eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren vor. Ansonsten sind keine expliziten rechtlichen Aufbewahrungsfristen bekannt, bei den Projektdossiers wird jedoch intern eine administrative Frist von 10 Jahren gehandhabt.
Vereinbarung
Dauernde Aufbewahrung:
- Projektunterstützungen: Übersicht
- Flüchtlingsintegration: Übersicht
- Reporting gegenüber dem Bund
- Projektdossiers: Auswahl dauernd (max. 10%): Projekte, bei denen das KIG einen wesentlichen finanziellen Beitrag geleistet hat (10'000 Fr. und mehr), Projekte, bei denen das KIG einen wesentlichen ideellen Beitrag geleistet hat, Projekte von hoher historischer oder gesellschaftspolitischer Relevanz
- Interdepartementaler Integrationsausschuss: Protokolle
- Konferenz Chancengleichheit Ostschweiz: Protokolle
Vernichtung:
- Asylentscheide (nach 10 Jahren)
- Kostengutsprachen (nach 10 Jahren)
- Abrechnungen der Gemeinden (nach 10 Jahren)
- Medienmitteilungen
- Schweizerischen Konferenz der kommunalen, regionalen und kantonalen Integrationsdelegierten: Protokolle
- Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten: Protokolle
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2039
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt