Rechtsdienst
Titel
Rechtsdienst
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1968-2016
Existenzzeitraum
1977 (ca.)-
Abkürzungen
DI-RD
Geographische Angaben (Adresse)
Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht vom 3. August 2010 (sGS 121.1)
- Bundesgesetz vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, SR 141.0)
- Gesetz über Referendum und Initiative vom 27. November 1967 (sGS 125.1)
- Gesetz über die Urnenabstimmungen vom 4. Juli 1971 (sGS 125.3)
- Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1)
- Gemeindegesetz vom 21. April 2009 (sGS 151.2)
- Disziplinargesetz vom 28. März 1974 (sGS 161.3)
- Personalgesetz vom 25. Januar 2011 (sGS 143.1)
- Sozialhilfegesetz vom 27. September 1998 (sGS 381.1)
- Bundesgesetz vom 24. Juni 1977 über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (Zuständigkeitsgesetz, SR 851.1)
- Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen vom 28. Dezember 1964 (sGS 458.1)
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210)
- Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 3. Juli 1911 / 22. Juni 1942 (sGS 911.1)
- Pflegekinderverordnung vom 28. Februar 1978 (sGS 912.3)
- Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999 (sGS 912.4)
- Eidgenössische Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption vom 19. Oktober 1977 (PAVO; SR 211.222.338)
- Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41)
(Amts-)Leitung
lic. iur. Gabriela Maag Schwendener (2000-), Dr. iur. Hans-Rudolf Arta (1986-2000), Dr. rer. publ. Markus Bucheli (ca. 1977-1986)
Behördengeschichte
Der Rechtsdienst des DI ist erstmals im Staatskalender 1976-80 (Stand 1977) ausgewiesen. Er wurde bis 1986 von Dr. rer. publ. Markus Bucheli versehen.
Von 1986-2000, d.h. bis zu seiner Wahl als Generalsekretär des heutigen Sicherheits- und Justizdepartementes (SJD), stand Dr. iur. Hans-Rudolf Arta dem Rechtsdienst vor. Seit dem Jahr 2000 leitet lic. iur. Gabriela Maag Schwendener den Rechtsdienst.
Der Rechtsdienst hat in den letzten Jahren verschiedene neue Aufgaben übernommen: Stellvertretung des Baudepartementes ab dem Jahr 2000, Bestattungswesen sowie Übernahme neuer Rechtsgebiete aufgrund der Departementsreform per 1. Januar 2008 (Wechsel der Amtsnotariate, des Konkursamtes und des Handelsregisteramtes vom SJD ins DI; Integration des ursprünglich ebenfalls im SJD angesiedelten Grundbuchinspektorats ins Amt für Gemeinden; Eingliederung der bisherigen Fachstelle Gesetzgebung (0,8 Stellen) in den Rechtsdienst (Anfang 2008)). 2010 wechselte der Vormundschaftsdienst vom Amt für Soziales in den Rechtsdienst des DI. Durch diese Wechsel sind somit diverse weitere Rechtsgebiete zum Aufgabenbereich des Rechtsdienstes hinzugekommen.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Rechtsprechung:
1. Der Aufgabenschwerpunkt des Rechtsdienstes liegt in der Bearbeitung von Rechtsmitteln, d.h. von Rekursen und Beschwerden insbesondere zu folgenden Bereichen:
- Bürgerrecht: Rekurse gegen Nichteinbürgerung (häufigste Rekursart beim Bürgerrecht) u.a.;
- Gemeinderecht: Aufsichtsrechtliche Anzeigen gegen Mitglieder von Gemeindebehörden, dienstrechtliche Rekurse von Gemeindemitarbeitenden (z.B. gegen Kündigungen) u.a.;
- Sozialhilfe: Rekurse gegen Bedarfsberechnungen und Leistungsverweigerungen, Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen st.gallischen Gemeinden u.a.;
- Vormundschaftsrecht : Beschwerden gegen Verfügungen von Vormundschaftsbehörden, insbesondere Anfechtung von Obhutsentzügen, Beschwerden gegen Regelungen beim Besuchsrecht u.a.
Bei den Rechtsmitteln mit departementaler Zuständigkeit hat der Rechtsdienst die Federführung.
2. Vorbereitung von Verfügungen des Departementes des Innern und von Beschlüssen der Regierung;
3. Bearbeitung von Gesuchen, z.B.:
- Amtsnotariate: Gesuche um Zustimmung zum Verzicht der Publikation von letztwilligen Verfügungen;
- Grundbuchinspektorat: Gesuche um Zustimmung zu Verfügungen des Grundbuchinspektorats, z.B. bei erteilten Bewilligungen von Liegenschaftskäufen durch Ausländer (der Rechtsdienst vertritt hier das beschwerdeberechtigte DI);
- Akteneinsichtsgesuche.
4. Funktion als Stellvertreterdepartement für das Baudepartement (seit dem Jahr 2000)
5. Vernehmlassungen zuhanden übergeordneter Rechtsmittelinstanzen
Rechtsetzung:
6. Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen und zugehörigen erläuternden Berichten, von Protokollen und Berichten für vorberatende Kommissionen (Gesetzesmaterialien). Im Gesetzgebungsbereich zum Bestattungswesen und beim Staatskirchenrecht nimmt der Rechtsdienst die Federführung wahr, da diese Bereiche nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Amtes fallen. In den Gesetzgebungsbereichen, für die ein Amt zuständig ist, hat dieses die Federführung.
7. Mitwirkung bei Vernehmlassungen des Departementes des Innern an Departemente und Bundesstellen
Rechtsberatung:
8. Erstellung von Rechtsgutachten und Erteilung von Rechtsauskünften an Ämter des Departementes, andere Dienststellen der Staatsverwaltung und Private;
9. Bearbeitung von Vorstössen aus dem Kantonsrat;
10. Durchführung von bzw. Mitwirkung bei Weiterbildungsveranstaltungen: z.B. jährlicher Weiterbildungskurs für die Vormundschaftsbehörden, Einführungskurse für Mitglieder von Gemeindebehörden (Gemeinderäte, Mitglieder von Geschäftsprüfungskommissionen) im Nachgang zu den Erneuerungswahlen (in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden).
Administrative Strukturen
Der Rechtsdienst ist eine von insgesamt sechs Dienststellen im Generalsekretariat des Departementes des Innern. Die Dienststelle umfasst (Stand 2012) neben der Rechtsdienstleitung (100 Stellenprozente) acht juristische Mitarbeitende (695 Stellenprozente) und eine Auditorin/einen Auditor (100 Stellenprozente).
Parallelüberlieferungen
- Protokolle und Akten der Regierung: Bei Geschäften, welche der Rechtsdienst für die Regierung vorbereitet, finden sich die massgeblichen Unterlagen an dieser Stelle.
- Staatskanzlei, Abteilung Recht und Legistik (Releg): Die Gesetzesmaterialien werden von der Staatskanzlei gesammelt; die Unterlagen aus der vorparlamentarischen Phase (u.a. die Entwürfe der jeweils federführenden Departemente) sind indes nur zum Teil integriert.
- Dienststellen und Ämter des DI (insbesondere Dienst für politische Rechte, Amt für Gemeinden, Amt für Soziales, Amtsnotariate): In (Rekurs-)Fällen, wo diese Stellen die Vorinstanz bilden, liegt eine zumindest partielle Parallelüberlieferung vor.
- Verwaltungsgericht und Kantonsgericht: Bei Rechtsmittelverfahren, die an das zuständige Gericht weitergezogen werden, wird der Rechtsdienst von den Gerichten angehört. Die Informationen des Rechtsdienst-Dossiers sind zu einem grossen Teil mit dem Gerichtsdossier kongruent.
- Gemeinden: Eine Parallelüberlieferung besteht im Bereich der Rechtsmittelverfahren, bei denen eine Gemeinde (oder deren Behörden) Partei ist.
- Amtsberichte der Regierung (bis 2007) / Statistiken: Die Berichte enthalten eine einfache Statistik über die departementalen Rechtsmittelverfahren In den Geschäftsberichten der Regierung erscheint diese Statistik nicht mehr. Der Rechtsdienst führt jedoch nach wie vor eine interne Statistik über die departementalen Rechtsmittelverfahren.
- St.Gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis: Die jährlich erscheinende Publikation enthält Entscheide, Abhandlungen, Stellungnahmen und Mitteilungen der St.Gallischen Gerichte, des Kantonsrates, der Regierung, der Staatskanzlei und der Departemente. Darin finden auch ausgwählte Geschäfte / Fälle des Rechtsdienstes DI Eingang.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Der Rechtsdienst hat im Bereich der Rechtsmittel eine Entscheid- bzw. Aufsichtsfunktion, indem z.B. mit der Gutheissung eines Rekurses bzw. einer Beschwerde korrigierend in die Tätigkeit der vorgelagerten Behörden eingegriffen werden kann.
Im Bereich seiner weiteren Aufgaben hat der Rechtsdienst als "juristischer Dienstleister" eine Zulieferfunktion für seine Stakeholder (Departementsleitung, Kantonsrat, Ämter und Dienststellen u.a.).
Historische Kriterien
Die Rekurse als "Dokumente der Uneinigkeit" zwischen dem Staat und seinen Vertretern einerseits, und den Bürgerinnen und Bürgern andererseits, sind für die Geschichtswissenschaften grundsätzlich ein wichtiger Quellenkorpus und ergänzen den in der Verwaltung quantitativ dominierenden Normalfall. Je nach Rekursgegenstand fliessen offenkundig oder auch implizit Informationen über die Lebensumstände und Denkweise der Rekurrenten in die Akten mit ein. Der Wert solcher Informationen muss für zeitgenössisches Aktenmaterial allerdings relativiert werden, da sich die Lebenswirklichkeit der Moderne über eine Vielzahl weiterer Quellen rekonstruieren lässt (z.B. über sozialwissenschaftliche Untersuchungen, öffentliche Statistiken etc.). Mit archivierten Dossiers liesse sich ggf. untersuchen, ob Gesetzesänderungen ihren Niederschlag in den Rechtsmittelverfahren finden, wobei sich diese Frage zumindest teilweise auch über die Statistik der Dienststelle beantworten lässt.
Rechtliche Kriterien
Bevor eine belastende Verfügung vollzogen werden kann, ist abzuwarten, ob gegen sie Rekurs erhoben wird oder nicht. Dafür besteht bei Rekursen und Beschwerden generell eine gesetzliche Frist, auf die in der Rechtsmittelbelehrung hinzuweisen ist. Zumindest während dieser Frist sind die Akten auf jeden Fall aufzubewahren. Verstreicht bei Rechtsmittelverfahren die Rechtsmittelfrist ungenutzt, wird der Entscheid rechtskräftig. Obwohl für keine der am Streitfall beteiligten Parteien (unter Vorbehalt eines ausserordentlichen Rechtsmittels) darüber hinaus weitere Rechtsansprüche bestehen, dokumentieren die Rekursakten – staatspolitisch nicht unwesentlich! – den ordnungsgemässen Ablauf des Rechtsverfahrens.
Darüberhinaus liegen keine rechtlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen vor. Da die Dossiers eine kontinuierliche Praxis dokumentieren, besteht für den Rechtsdienst bez. der Wahrung dieses Know-hows indes ein Rückgriffsbedarf von ca. 5-10 Jahren. Im Bereich der Sozialhilfe und Volksrechte verzeichnet der Rechtsdienst auch "Stammkunden", sodass spätere Rückgriffe auf ältere Dossiers derselben notwendig sein können.
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und dem Departement des Innern, Rechstdienst, vom 6. September 2012:
- Statistik departementale Rechtsmittelverfahren: Dauernde Aufbewahrung
- Entscheide des Departementes des Innern in Rechtsmittelverfahren (und allfällige Entscheide des Kantons-, Verwaltungs- oder Bundesgerichts): Dauernde Aufbewahrung
- Rekurs- und Beschwerdedossiers (Rechtsmittelverfahren): übrige Unterlagen (d.h. exkl. Entscheide): Vernichtung nach Ermessen der Dienststelle
- Unterlagen zu Gesuchsdossiers: Vernichtung nach Ermessen der Dienststelle
- Rechtsetzungsverfahren, bei denen a) der Rechtsdienst die Federführung wahrnimmt und welche b) bis zur Null-Lesung entstanden sind: Dauernde Aufbewahrung
- Unterlagen zu Rechtsetzungsverfahren ohne Federführung des Rechtsdienstes: Vernichtung nach Ermessen der Dienststelle
- Rechtsauskünfte und -gutachten: Vernichtung nach Ermessen der Dienststelle
- Unterlagen zu parlamentarischen Vorstössen: Vernichtung nach Ermessen der Dienststelle
- Vernehmlassungsunterlagen: Vernichtung nach Ermessen der Dienststelle
- Vom Rechtsdienst erstellte Weiterbildungsunterlagen: Angebotspflicht gegenüber dem Staatsarchiv
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2046
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt