Generalsekretariat
Titel
Generalsekretariat
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1907-2019
Existenzzeitraum
1975-
Abkürzungen
GS
Geographische Angaben (Adresse)
Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Amt
Rechtsgrundlagen
Das Generalsekretariat im engeren Sinn stützt sich grundsätzlich auf folgende Rechtsgrundlagen:
- Staatsverwaltungsgesetz vom 16. Juni 1994 (sGS 140.1); darin insbesondere Art. 28 (Generalsekretär) und Art. 35 (Generalsekretäre-Konferenz)
- Verordnung über den Staatsdienst vom 5. März 1996 (sGS 143.20)
- Ermächtigungsverordnung vom 22. Juni 2004 (sGS 141.41)
Für die Rechtsgrundlagen der einzelnen Abteilungen vgl. deren Fonds-Beschriebe.
(Amts-)Leitung
Dr. Hans-Rudolf Arta (seit 2000), Andreas Haltinner (1989-2000), Dr. Josef Keller (bis 1988)
Behördengeschichte
Das Generalsekretariat (GS) ist die Stabsstelle der zuständigen Regierungsrätin bzw. des zuständigen Regierungsrats. Das Departement hat seit Mitte des 19. Jahrhunderts verschiedene Namens- bzw. Strukturänderungen durchlaufen, die sich auch auf das Generalsekretariat als Stabsstelle ausgewirkt haben (siehe auch Fonds-Karte Sicherheits- und Justizdepartement).
Das Justiz- und Polizeidepartement entstand aus einer Verwaltungsreform im Jahr 1975, bei welcher das Justiz- (bestehend in seiner Form seit 1964) und das Polizeidepartement (bestehend in seiner Form seit 1930) zusammengeführt wurden.
Im Jahr 2004 wurde dem Generalsekretariat die neu geschaffene 'Koordinationsstelle Häusliche Gewalt' angegliedert.
Im Zuge der jüngsten Departementsreform erfolgte auf den 1. Januar 2008 der Namenswechsel hin zum Sicherheits- und Justizdepartement (SJD). Die Reform hatte grössere strukturelle Änderungen, und damit verbunden auch Änderungen in der inhaltlichen Arbeit des Generalsekretariats zur Folge. Auf Stufe Departement kam neu das Amt für Militär und Zivilschutz zum SJD. Das SJD verliessen im Gegenzug die Amtsnotariate, das Konkursamt sowie das Handelsregisteramt. Für das Generalsekretariat direkt hatte die Verwaltungsreform zur Folge, dass das Grundbuchinspektorat und das Vormundschaftswesen das Generalsekretariat verliessen. Weiter wurde der Straf- und Massnahmenvollzug, der bislang ein eigener Dienst im Generalsekretariat war, in das neu geschaffene Amt für Justizvollzug transferiert.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
siehe Fonds-Beschriebe der Abteilungen
Administrative Strukturen
Das Generalsekretariat untersteht direkt der Departementsleitung.
Parallelüberlieferungen
siehe Fonds-Beschriebe der Abteilungen
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Das SJD-Generalsekretariat ist eine typische Dienststelle mit Stabs- und Querschnittfunktion, wie sie in ähnlicher Art und Weise in jedem Departement zu finden ist. Das Generalssekretariat ist die Scharnierstelle zwischen der Departementsleitung und den untergeordneten Dienststellen wie auch zu den anderen Departementen und nimmt dabei wichtige koordinierende und organisatorische Aufgaben wahr.
Historische Kriterien
siehe Fonds-Beschriebe der Abteilungen
Rechtliche Kriterien
siehe Fonds-Beschriebe der Abteilungen
Vereinbarung
- Vereinbarung zwischen dem Generalsekretariat im engeren Sinn (Sekretariat) und dem Staatsarchiv vom 7. Februar 2011
- Vereinbarung zwischen dem Rechtsdienst des Generalsekretariats und dem Staatsarchiv vom 27. Juli 2010
- Vereinbarung zwischen dem Dienst für Rechnungswesen und Informatik und dem Staatsarchiv vom 11. Mai 2010
Für die Inhalte der Vereinbarungen siehe Fonds-Beschriebe der Abteilungen
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2049
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt