Konkursamt (ab 2008)
Title
Konkursamt (ab 2008)
Stage
Fonds
Period of origin
keine Angabe
Existenzzeitraum
2008.01.01-
Abkürzungen
KA
Verwandte Körperschaften, Familien, Personen
Bezirksgerichte (heute: Kreisgerichte), Kantonsgericht St.Gallen (als 1. Beschwerdeinstanz), Schweizerisches Bundesgericht (als 2. Beschwerdeinstanz)
Geographische Angaben (Adresse)
Hauptsitz: Davidstrasse 27, 9001 St.Gallen; Zweigstelle Buchs: Bahnhofstrasse 2, 9471 Buchs; Zweigstelle Kaltbrunn: Uznacherstrasse 2, 8722 Kaltbrunn; Zweigstelle Oberuzwil: Altes Statthalterhaus, Wilerstrasse 22, 9242 Oberuzwil (Umzug 2009 nach Wil, im Zusammenhang mit Zusammenlegung der Standorte von Amtsnotariaten und Konkursämtern)
Rechtsform
Amt
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten, aktuell gültigen Rechtsgrundlagen (Stand 2009):
- Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vom 11. April 1889 (SR 281.1)
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EgzSchKG) vom 10. April 1980 (sGS 971.1)
- Verordnung über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV) vom 13. Juli 1911 (SR 281.32)
- Verordnung über die Aufbewahrung der Betreibungs- und Konkursakten (VABK) vom 5. Juni 1996 (SR 281.33)
- Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) vom 23. September 1996 (SR 281.35)
- Bundesgesetz über die Schuldbetreibung gegen Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts (GSchG) vom 4. Dezember 1947 (SR 282.11)
(Amts-)Leitung
Bis Ende 2008: Max Bänziger
Seit Anfang 2009: Urs Benz
Behördengeschichte
Bis 1980 waren die Konkursämter der einzelnen Bezirke den Bezirksgerichten angegliedert. Mit der neuen Verfassung vom 10. Juni 2001 wurden die Bezirke aufgehoben und zu grösseren regionalen Einheiten, Kreise genannt, zusammengefasst. Die ehemaligen Bezirksgerichte sind die heutigen Kreisgerichte.
Das kantonale Konkursamt St.Gallen war seit seinem Bestehen 1981 organisatorisch und personell dem Justiz- und Polizeidepartement unterstellt - bis Ende 1994 innerhalb der Justizverwaltung, ab dann bis Ende 2007 direkt der Leitung des Justiz- und Polizeidepartements unterstellt.
Seit Anfang 2008 ist das Konkursamt dem Departement des Innern zugeteilt.
Fachlich ist das Konkursamt dem Kantonsgericht als obere Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs unterstellt.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Das Konkursamt erfüllt folgende Aufgaben:
- Durchführung von Konkursverfahren (ordentliche und summarische Konkursverfahren, Einstellungen der Verfahren mangels Aktiven, Spezialliquidationsverfahren, Rechtshilfeverfahren) gegen juristische und natürliche Personen.
- Durchführung von Betreibungsverfahren gegen Staat, Gemeinden, andere Körperschaften und selbständige Anstalten des kantonalen öffentlichen Rechts.
Administrative Strukturen
Hauptsitz in St.Gallen, Zweigstellen in Buchs, Kaltbrunn und Oberuzwil
Parallelüberlieferungen
- Für jedes Konkursverfahren gibt es gerichtliche Urteile betreffend die Eröffnungen und die Abschlüsse von Konkursverfahren. Diese sind in den Urteilsbänden der zuständigen Gerichte (Kreisgerichte) protokolliert.
- Sofern es bei einem Betreibungsverfahren nach einem Zahlungsbegehren nicht zu einer Zahlung kommt, gibt es auch für jedes Betreibungsverfahren gerichtliche Urteile, welche in den Urteilsbänden des Kantonsgerichts protokolliert sind.
- Statistiken die Konkursverfahren betreffend werden rein quantitativ nach Verfahrensarten ausgewertet und im Amtsbericht der Regierung veröffentlicht.
- Statistiken die Gerichtsurteile zu den Konkursverfahren werden sehr oberflächlich und in den Amtsberichten der kantonalen Gerichte veröffentlicht.
- Ergänzende Akten zu Konkursverfahren können in den Archiven der Gemeinden (Betreibungsämter) vorhanden sein. Es handelt sich dabei um Akten, welche die "Vorgeschichte" der Betreibung dokumentieren.
- Auf der Webseite des Konkursamtes sind zudem weitere lnformationen über die Dienststelle vorhanden (vgl. URL: http://www.konkurs.sg.ch/ [Stand 8. Mai 2009]
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Das Konkursamt hat ausführende, Dienst leistende Aufgaben inne, welche im Falle von Konkursverfahren von den Gerichten zugewiesen werden. Die Verfahren werden durch Gerichtsurteile eröffnet und abgeschlossen.
Historische Kriterien
Die lnformationen aus den Unterlagen der Konkursverfahren sind für die Geschichtsschreibung aus doppelter Hinsicht interessant. Einerseits kann dank deren Überlieferung die Organisation des Konkurswesens als solches nachvollzogen werden (Evidenzwert). Anderseits können Angaben über konkursite Betriebe insbesondere dann wertvoll und interessant sein, wenn es sich um Betriebe von hohem öffentlichem Bekanntheitsgrad handelt. Ein weiteres Thema für die historische Forschung könnten statistische Erhebungen sein, welche den Konjunkturgang oder regionale oder branchenspezifische Vergleiche aufzeigen. Die Akten betreffend Betreibungsverfahren sind historisch kaum interessant, denn die Akten beinhalten wenige lnformationen. Dagegen besitzen die Betreibungsverzeichnisse sowohl Evidenz- als auch lnformationswert. lnhaltliches betreffend Urteile über Betreibungen ist den Gerichtsprotokollen zu entnehmen.
Rechtliche Kriterien
Da Konkursverfahren rechtlich beschlossen und entsprechende Urteile in den Protokollbänden der Gerichte aufbewahrt werden, kommt der Bedeutung der Verfahrensakten eine eher geringe Bedeutung zu. lm Gegensatz dazu, gewährt die dauerhafte Archivierung der Gerichtsurteile allen beteiligten Parteien Rechtssicherheit. Beim Abschluss eines Betreibungsverfahrens durch Zahlung entfällt der Aspekt der Rechtssicherung, respektive ist durch die Betreibungsverzeichnisse gewährleistet.
Gemäss der Verordnung über die Geschäftsführung der Konkursämter können die Akten erledigter Konkursverfahren zehn Jahre nach Erledigung kassiert werden. Das gleiche gilt auch für die Geschäftsakten der konkursiten Betriebe, die Kassabücher, Belege, Kontokorrentbücher und Bilanzhefte. Hingegen müssen die Konkursverzeichnisse laut dieser Verordnung mindestens 40 Jahre aufbewahrt werden. Gemäss der Verordnung über die Aufbewahrung von Betreibungs- und Konkursakten können die Akten erledigter Betreibungsverfahren zehn Jahre nach Erledigung kassiert werden. Hingegen müssen die Betreibungsverzeichnisse laut dieser Verordnung mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden.
Vereinbarung
- Konkursverzeichnisse (integral): Dauernde Aufbewahrung
- Hauptakten juristischer und natürlicher Personen (qualitative Auswahl): Dauernde Aufbewahrung
- Geschäftsakten juristischer Personen (qualitative Auswahl): Dauernde Aufbewahrung
- Konkursstatistiken: Dauernde Aufbewahrung
- Betreibungsverzeichnisse: Dauernde Aufbewahrung
- Protokolle Teamsitzungen Hauptsitz: Dauernde Aufbewahrung
- Protokolle Zweigstellenleitersitzungen: Dauernde Aufbewahrung
- Das Konkurswesen betreffende Weisungen der Aufsichtsbehörde und des Departements: Dauernde Aufbewahrung
- Projekt-Akten: Dem Staatsarchiv zur differenzierten Bewertung anbieten
- Restliche Hauptakten (nicht zur dauernden Aufbewahrung ausgewählte und von natürlichen Personen): Kassation (nach 10 Jahren)
- Nebenakten: Kassation (nach 10 Jahren)
- Restliche Geschäftsakten: Kassation (nach 10 Jahren)
- Buchhaltungsakten Kassation (nach 10 Jahren)
- Akten der Betreibungsverfahren Kassation (nach 10 Jahren)
- Personalakten Kassation (nach 10 Jahren)
- Budget- und Rechnungsunterlagen Konkursamt: Kassation (nach 10 Jahren)
- Restliche Projektakten: Kassation
- Inspektionsberichte der Aufsichtsbehörde: Kassation
- Weisungen der Aufsichtsbehörde und des Departements: Kassation
- Akten der Amtsleiterkonferenzen: Kassation
- Einzelrichterentscheide Konkursaufhebung: Kassation
- Aufsichtsbehördenentscheide Beschwerden: Kassation
- Strafanzeigen und -bescheide: Kassation
Term of protection
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Uneingeschränkt