Amt für Soziales
Title
Amt für Soziales
Stage
Fonds
Period of origin
1915-2023
Existenzzeitraum
1996-
Abkürzungen
AfSO
Geographische Angaben (Adresse)
Spisergasse 41, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Amt
Rechtsgrundlagen
Auswahl wichtiger Rechtsgrundlagen (Stand 2007):
- Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (SR 851.1)
- Bundesgesetz über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer (SR 852.1)
- Sozialhilfegesetz (sGS 381.1)
- Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (sGS 911.51)
- Gesetz über Mutterschaftsbeiträge (sGS 372.1)
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10)
- Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime (sGS 381.18)
- Kantonsratsbeschluss über Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (sGS 387.4)
- Verordnung über Behinderteneinrichtungen (sGS 387.41)
- Gesetz über die Staatsbeiträge an die Invalidenhilfe (sGS 353.7)
- Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staatsbeiträge an die Invalidenhilfe (sGS 353.71)
- Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (sGS 381.31)
- Verordnung zur Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (sGS 387.21)
- Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption (SR 211.222.338)
- Verordnung über Kinder- und Jugendheime (sGS 912.4)
- Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (sGS 911.1)
- Kinderzulagengesetz (sGS 371.1)
(Amts-)Leitung
1996-1999: Theo Keller
1999-2006: Ursula Blosser
2006-2012: Kaspar Sprenger
2012-2017: Andrea Lübberstedt
2017-2022: Christina Manser
2022- : Claudius Luterbacher
Behördengeschichte
Überblick:
1981: Alle Aufgaben des Departementes des Innern im Sozialbereich werden in der neuen Abteilung Soziale Dienste zusammengefasst. Die Abteilung setzt sich damit aus folgenden bisherigen Dienststellen zusammen: Amt für öffentliche Fürsorge, Koordinationsstelle für soziale Dienste, Jugendamt und Amt für Alkoholfürsorge und -vorsorge. Arbeitsfelder sind: öffentliche Fürsorge/Sozialberatung, Alkoholvorsorge und -fürsorge, Jugendschutz und Heimaufsicht. Erster Leiter der Abteilung ist Theo Keller.
1982: Die Planung und Subventionierung von Alters- und Pflegeheimbauten wird der Abteilung Soziale Dienste übertragen.
1984: Das Departement des Innern übernimmt die Verantwortung für die Schule für Sozialarbeit in St.Gallen und die Heimerzieherschule in Rorschach. Die Sozialen Dienste sind sachbearbeitende Abteilung und vertreten den Kanton in den Organen der beiden Ausbildungsstätten.
1985: Die Aufgabe der Flüchtlingsbetreuung geht vom Justiz- und Polizeidepartement auf das Departement des Innern über. In der Übergangsphase übernimmt die Abteilung Soziale Dienste die Sachbearbeitung. Diese geht nachher auf die neu geschaffene Koordinationsstelle für Asyl- und Flüchtlingsfragen über.
1986: Die Sozialen Dienste werden mit der Verfahrensleitung bei Gesuchen um Baubeiträge von Einrichtungen der stationären Behindertenhilfe (Wohnheime und Werkstätten) betraut. Bis dahin war der Departementssekretär hierfür zuständig.
1987: Das Amt für Familienausgleichskassen, dem auch die Geschäftsführung der Familienausgleichskasse für Selbständige oblag, wird in die Abteilung Soziale Dienste integriert.
1990: Die Abteilung Soziale Dienste übernimmt die Bearbeitung der Bewilligungsgesuche für öffentliche Sammlungen vom Departementssekretariat.
1991: Im Zusammenhang mit der Revision der kantonalen Pflegekinderverordnung wird die Zuständigkeit für die Aufnahme von Kindern aus dem Ausland neu geregelt. Das Sozialabklärungsverfahren und die Aufsicht über die Pflegekinderverhältnisse gehen in den Zuständigkeitsbereich der Sozialen Dienste über.
1993: Als Folge des vom Grossen Rat verabschiedeten Postulatsberichtes zur st.gallischen Jugendpolitik wird in der Abteilung eine Kontakt- und Koordinationsstelle für Jugendfragen geschaffen.
1995: Im Rahmen der laufenden Bestrebungen zur Schaffung von Fachhochschulen werden die ostschweizerischen höheren Fachschulen für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in den Zuständigkeitsbereich des Erziehungsdepartementes zurückgeführt.
1996: Im Zuge einer Vereinheitlichung der Dienststellenbezeichnungen wird die Abteilung Soziale Dienste in Amt für Soziales umbenannt.
1997: Im Gefolge des neuen Bundesgesetzes über die Krankenversicherung überprüft das Amt sämtliche Betagtenheime und erstellt zuhanden der Regierung erstmals die Pflegeheimliste. Im gleichen Jahr geht der Sachbereich Alkoholvorsorge und -fürsorge sowie die Verwaltung des Alkoholzehntels neu an die Abteilung Gesundheitsvorsorge des Gesundheitsdepartementes über.
1998: Mit dem neuen Sozialhilfegesetz entfallen die im Jahr 1984 eingeführten Staatsbeiträge im Bereich Alters- und Pflegeheime.
1999: Auf den 1. April werden das bisherige Amt für Soziales, das Amt für Flüchtlinge sowie die Heimverbindungsstelle, die bisher dem Amt für Gemeinden angegliedert war, in ein neues Amt mit neuer Leitungsstruktur zusammengefasst. Leiterin des neuen Amtes wird Ursula Blosser.
Die für den Sozialbereich zuständigen Regierungsmitglieder der Kantone Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen,
Graubünden und Thurgau gründen im Sinne einer engeren Zusammenarbeit im Sozialbereich die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen der Ostschweizer Kantone (SODK-Ost). St.Gallen übernimmt Präsidium und Sekretariat bis 2005 (2007: Präsidium/Sekretariat neu beim Kanton Schaffhausen).
2001: Mit der Einführung der Bewilligungspflicht für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wird das Amt für Soziales für diesen Bereich zuständig. Auch wird ihm der Sachbereich familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter zugewiesen.
2003: Als Folge der Ratifizierung des Haager Adoptionsübereinkommens übernimmt das Amt für Soziales die Funktion als kantonale Zentralstelle für Adoptionen.
2005: Ab Juni ist das mit dem Wegweisungsvollzug beauftragte Justiz- und Polizeidepartement für den gesamten Asylbereich zuständig. Die Aufgabe der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden geht damit vom Amt für Soziales auf das Ausländeramt über.
2006: Kaspar Sprenger übernimmt neu die Leitung des Amtes für Soziales.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Das Amt für Soziales:
- koordiniert und vernetzt Aktivitäten und Bestrebungen im sozialen Netz wie beispielsweise diejenigen von Gemeinden und ihrer Jugendbeauftragten in der Jugendförderung;
- erarbeitet Konzepte und Rechtsgrundlagen wie beispielsweise im Aufsichts- und Behindertenbereich;
- fördert Entwicklungen durch Unterstützung von Projekten wie beispielsweise für familienergänzende Kinderbetreuung;
- bewilligt und beaufsichtigt private Einrichtungen für betagte Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche;
- leistet Staatsbeiträge an Organisationen;
- lenkt Finanzströme zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wie beispielsweise in der Sozialhilfe;
- arbeitet - beispielsweise im Rahmen der Sozialdirektorenkonferenz Ost - mit anderen Kantonen zusammen.
Hauptaufgabenfelder sind:
- Sozialhilfe und Sozialberatung: Die Sozialhilfe (frühere Bezeichnung: öffentliche Fürsorge) ist historisch gesehen in der Schweiz eine Domäne der Gemeinden sowie der Privaten. Eine allmählich verstärkte Mitwirkung der Kantone setzte erst im Zuge erster diesbezüglicher interkantonaler Konkordate ein, wie sie seit der Zeit des Ersten Weltkriegs unter mehreren Kantonen (seit 1937 unter Beteiligung auch des Kantons St.Gallen) im Sinne des gegenseitigen Lastenausgleichs abgeschlossen wurden. Wegweisend war diesbezüglich das Konkordat vom 16. Dezember 1960, das die auf den 1. Januar 1979 mit dem Bundesgesetz über die Zuständigkeit (ZUG) eingeführte Bundesregelung vorwegnahm, wonach inskünftig für die Unterstützung Bedürftiger nicht mehr der Heimatort (Bürgerort), sondern der Wohnort zuständig sei. Seither ist der Kanton in zunehmenden Masse in der Sozialhilfe engagiert (insbesondere betr. Festlegung von rechtlichen Rahmenbedingungen, Richtlinien, Erarbeitung von Konzepten, Erteilung von Bewilligungen, Ausüben von Aufsicht und Kontrolle, Koordination und Vernetzung), wobei allerdings das Primat nach wie vor bei Gemeinden und Privaten liegt. Eine analoge Rollenteilung hat sich auch in anderen Aufgabenfeldern des heutigen Amts für Soziales eingespielt, insbesondere in den Bereichen Alter und Behinderung sowie Kinder und Jugend.
- Bewilligung und Aufsicht über stationäre Einrichtungen (v.a. Heime) in den Bereichen Kinder und Jugend (ca. 1400 Plätze), Behinderung (ca. 3000 Plätze), Alter (ca. 5000 Plätze): Seit Ende der 1990er-Jahre stark modernisiert, heute im gesamtschweizerischen Vergleich sehr fortschrittliche Konzeption.
- Pflegeheimliste: Basierend auf dem Krankenversicherungsgesetz des Bundes ist der Kanton (bzw. das Amt für Soziales) zuständig für die Anerkennung von und Aufsicht über Pflegeheime (Pflegeheimliste), den Abschluss von Tarifverträgen sowie für die diesbezügliche Bedarfsplanung.
- Staatsbeiträge an private Organisationen der Sozial- und Behindertenhilfe: Sprechen kantonaler Bau- und Betriebsbeiträge an stationäre Einrichtungen. Besonders hervorzuheben sind diesbezüglich die Baubeiträge an Betagtenheime: Im Zeitraum zwischen 1984 und 1998 konnten insgesamt 15 Neubauten und über 60 Um-, Aus- und Erweiterungsvorhaben dieser Art unter Mithilfe des Kantons realisiert werden.
- Adoptiv- und Pflegekinderwesen: Bewilligung/Aufsicht über Pflegekinderverhältnisse für Kinder aus dem Ausland (Pflegekinder aus der Schweiz: Zuständigkeit bei Wohnsitzgemeinde der Pflegefamilie); Kantonale Zentralstelle für Adoptionen (kantonale Vorprüfungs- und Koordinationsinstanz im Vorfeld des definitiven Adoptionsentscheid des Amts für Bürgerrecht und Zivilstand (früher: des Bezirksamts), hier nun bei Kindern aus dem Ausland und
Inland.
- Familienergänzende Kinderbetreuung: Erteilung von Betriebsbewilligungen für Krippen etc. sowie Beurteilung von Gesuchen an den Bund betr. Anschubfinanzierung. Daneben liegt der Schwerpunkt in der Koordination und Vernetzung kommunaler und privater Initiativen und Projekte. Junger Aufgabenbereich, jedoch stark steigende Bedeutung.
- Kinder- und Jugendförderung: Wichtige Basis: Kantonaler Jugendbericht von 1993 (Etablierung einer Kontaktstelle für Jugendfragen im AFSO). Aufgaben: Unterstützung von Gemeinden und Regionen bei der Erarbeitung von Jugendleitbildern, Realisierung von Projekten; Beurteilung von Beitragsgesuchen an den Jugendkredit aus dem Lotteriefonds.
- Kinder- und Jugendschutz: Aufbau regionaler Kinderschutzstellen, in enger Kooperation mit dem Kinderschutzzentrum St.Gallen. Ebenfalls junger Aufgabenbereich mit stark steigender Bedeutung.
- Kinder- und Ausbildungszulagen: Primäre Verantwortung bei den Kantonen, erst seit kurzem Vereinheitlichung durch ein Bundesrahmengesetz. Diverse Kassen: nebst der Sozialversicherungsanstalt auch Branchenkassen u.a.; Rolle des Kantons (AFSO): legt rechtliche Grundlagen fest, ist verantwortlich für Anerkennung und Aufsicht der Kassen, sorgt für den Lastenausgleich zwischen den Kassen (u.a.).
Administrative Strukturen
Das Amt für Soziales ist dem Departement des Innern zugeordnet. Intern ist es in folgende drei Abteilungen gegliedert (Stand Sommer 2007):
- Abteilung Finanzen und Zentrale Dienste
- Abteilung Kinder, Jugend und Sozialhilfe
- Abteilung Alter und Behinderung
Der Amtsleitung direkt unterstellt sind eine Stabstelle sowie der juristische Dienst. Amtsleitung, Abteilungsleitende und Stabsstelle bilden zusammen die Geschäftsleitung.
Parallelüberlieferungen
Behörden, Ämter, Dienststellen und Organisationen:
Grundsätzlich arbeitet das Amt für Soziales mit unzähligen Partnern innerhalb und ausserhalb der Verwaltung zusammen, bei denen fallweise somit auch von einer potentiellen Parallelüberlieferung auszugehen ist. Im Sinne einer Auswahl seien folgende Stellen von übergeordneter Bedeutung genannt:
a) Interkantonale Zusammenarbeit/Bund:
- Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Schweiz (SODK; Betreuerarchiv: Staatsarchiv Bern)
- Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Ostschweizer Kantone (SODK-Ost; archivische Zuständigkeit bisher ungeregelt)
- Schweizerische Konferenz der Sozialhilfe (SKOS): Vertreten sind die Fachämter der Kantone, von Städten und grossen Gemeinden sowie zahlreiche private Organisationen aus dem Sozialhilfebereich (Pendant zur SDK auf operativer Ebene)
- Bundesamt für Statistik: im Hinblick auf die Erstellung der - allerdings erst seit wenigen Jahren (vgl. unten) bestehenden - Schweizerischen Sozialhilfestatistik
b) Kanton und Gemeinden:
- Alle Departemente: Als zuständige Instanz für den vom Amt vorbereiteten Erlass von Verfügungen sowie als Zubringer für Geschäfte von Regierung und Parlament kommt dem Departement des Innern eine herausragender Bedeutung zu.
- Hochbauamt: Wichtiger Partner im Zusammenhang mit Heimbauten (Staatsbeiträge). Entsprechende Paralleldossiers sind deshalb auch beim Hochbauamt zu erwarten, wobei die Federführung und somit die - von den Plänen abgesehen - in der Regel vollständigsten Dossiers beim Amt für Soziales liegen dürften.
- Amt für Gemeinden: Das Amt für Soziales ist in zudienender Rolle, als Lieferant von Informationsgrundlagen im Hinblick auf die Aufsicht über Gemeindefinanzen und auf Fragen des Finanzausgleichs im Kanton.
- Amt für Bürgerrecht und Zivilstand: Wichtige Schnittstellen in Zusammenhang mit Adoptionen (vgl. oben unter Tätigkeitsbereich den Abschnitt betr. Adoptiv und Pflegekinder)
- Ausländeramt: Übernahm in Nachfolge des Amt für Soziales ab 2005 die gesamte Zuständigkeit für den Asylbereich; zudem Zusammenarbeit im Bereich von Adoptionen und Pflegekindern aus dem Ausland
- Amt für Arbeit: Zusammenarbeit im Bereich der Sozialhilfe
- Amt für Feuerschutz: Wichtiger Partner im Hinblick auf Betriebsbewilligungen für Heime
- Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
- Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten/Gemeinden: Wichtige Ansprechpartner in sämtlichen Aufgabenbereichen des Amts, nebst Sozialhilfe auch in Alters-, Behinderten, Kinder- und Jugendfragen.
Amtsdruckschriften:
Jährliche Berichterstattung im Amtsbericht der Regierung: regelmässige, ausführliche Textbeiträge; hingegen finden sich keinerlei statistische Tabellen aus dem Sozialbereich im Anhangteil.
Statistiken:
Insgesamt sind zum Aufgabenbereich des Amtes bisher nur wenige und relativ kurze statistische Reihen in gedruckter Form verfügbar:
- Bundesamt für Statistik: Schweizerische Sozialhilfestatistik: erscheint jährlich in gedruckter Form, allerdings erst seit 2003 (vgl. Kantonsbibliothek Vadiana)
- Kantonale Jahreserhebungen Betagten- und Pflegeheime: vgl. www.soziales.sg.ch
- Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (v.a. Heimwesen betr.): ebenfalls jährlich, gedruckt, seit 2001.
Internet-Auftritt (www.soziales.sg.ch):
Sehr ausführliche und informative Site bezüglich der Organisation und der einzelnen Aufgabenbereiche des Amts (Stand: Sommer 2007).
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Als institutionelle Einheit kann das heutige Amt für Soziales erst auf eine - im Vergleich zu anderen kantonalen Ämtern - junge Geschichte zurückblicken. Im Zentrum der Tätigkeit des Amtes steht dabei die Steuerungs-, Koordinations- und Aufsichtsfunktion, welche es in verschiedensten Bereichen wahrnimmt. Mit der in den vergangenen Jahren erfolgten markanten Ausweitung der Aufgabenvielfalt, vor allem aber auch mit der Stärkung der Aufsichtsrolle des Kantons in besonders sensiblen Bereichen (Heimwesen) hat das Amt in jüngerer Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen.
Historische Kriterien
Die Frage nach dem Umgang von Staat und Gesellschaft mit Unterschichten, Minderheiten und Randgruppen stellt ein Standardthema der modernen Geschichtsschreibung dar. Als Beispiele dafür aus der jüngeren schweizerischen Historiografie mögen die Diskussion um die Flüchtlingspolitik zur Zeit des Nationalsozialismus, die Beschäftigung mit dem Schicksal der sog. "Kinder der Landstrasse" sowie die historische Aufarbeitung des Verdingkinderwesens dienen. Vor diesem Hintergrund verdienen die verschiedensten (heutigen oder früheren) Aufgabenbereiche des Amts bzw. ausgewählte Unterlagen, die daraus entstehen, eine besondere Beachtung, insbesondere betr. Kinder und Jugendliche, Alter und Behinderung, Flüchtlings- und Asylwesen.
Rechtliche Kriterien
Von erheblicher rechtlicher Bedeutung für die Betroffenen, aber auch für die Dienststelle sind vorab die Unterlagen zum "Adoptiv- und Pflegekinderwesen" sowie zur Heimaufsicht. Hier sowie in sämtlichen weiteren Bereichen, in denen das Amt eine Aufsichtsfunktion innehat, ist zudem von einer in jüngster Zeit - u.a. auch aufgrund von vereinzelten Missständen in der Vergangenheit - erhöhten Sensibilität der breiten Öffentlichkeit sowie von einem stark gestiegenen Interesse der Medien auszugehen. Gerade in diesen Bereichen ist es somit im Interesse des Staates, für eine möglichst weitgehende Transparenz und Nachvollziehbarkeit seines Handelns zu sorgen, sowohl während des laufenden Geschäfts (ex nunc) als auch rückwirkend (ex post).
Explizite rechtliche oder administrative Aufbewahrungspflichten und -fristen:
- Rechnungsunterlagen: 10 Jahre (in sachgemässer Anwendung von Art. 590, 730c und 747 sowie Art. 957 und 962 des Schweizerischen Obligationenrechts, SR 220, und der eidgenössischen Geschäftsbücherverordnung, SR 221.431)
- Personaldossiers: 10 Jahre (in Anlehnung an die Verjährungsfristen nach Art. 24 der Besoldungsverordnung, sGS 143.2, in Verbindung mit Art. 129 bis 142 OR)
- Amortisationsfristen bei Baubeiträgen: 25 Jahre (gemäss gängiger kantonaler Praxis)
- Im Bereich "Adoptiv- und Pflegekinderwesen": 50 Jahre (gemäss amtsinterner Praxis, in sinngemässer Anwendung der Angaben in der vom Staatsarchiv herausgegebenen "Fristenliste für Gemeinden", Abschnitt "Vormundschaftsbehörde"). Was die amtsinterne Aufbewahrung anbelangt, so gilt in diesem Bereich gemäss der amtsinternen Regelung zur Aktenaufbewahrung (Stand 19. Juni 2007) eine Frist von 10 Jahre für die Akten der Kategorie I, von 20 Jahre für Akten der Kategorie II.
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und dem Amt für Soziales vom 1. November 2007 betreffend die Aufbewahrung bzw. Ablieferung von Unterlagen:
(...)
- Dossiers zu Geschäften, bei denen das Amt federführend an der Ausarbeitung von kantonalen Rechtsgrundlagen, Richtlinien, Konzepten und dergleichen mitwirkt: Anbietepflicht gegenüber dem Staatsarchiv (zur differenzierten Beurteilung im Einzelfall)
- Heimaufsicht (Kinder/Jugend und Alter/Behinderung): Dauernde Aufbewahrung (Ablieferung 10 Jahre nach Ende der Existenzdauer der Einrichtung)
- Baubeiträge an Einrichtungen der stationären Alters- und Behindertenhilfe: Kassation (nach Ablauf von 25 Jahren)
- Betriebsbeiträge an Justizheime (Gesuche samt Grundlagenakten): Dauernde Aufbewahrung (Ablieferung 10 Jahre nach Ende der Existenzdauer der Einrichtung)
- Heimverbindungsstelle:
- Dossiers zu den einzelnen stationären Einrichtungen als solche (insbesondere Gesuch betr. Anerkennung im Sinne der Heimvereinbarung inkl. Beilagen, Entscheid): Dauernde Aufbewahrung (Ablieferung 10 Jahre nach Ende der Existenzdauer der Einrichtung)
- Jahresberichte/-rechnungen, Zahlungen, Austritte, Korrespondenz, Grunddatenerhebungen: Kassation (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Interkantonaler Kostenersatz nach Zuständigkeitsgesetz (ZUG; Kantonsseite/Gemeindeseite): Kassation (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Kostengutsprachen bei Spitalaufenthalten: Kassation (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Adoptiv- und Pflegekinderwesen: Übersichtslisten, Personendossiers (Eltern-/Kinderdossiers): Dauernde Aufbewahrung (Ablieferung an Staatsarchiv nach Ablauf von 10 Jahren bzw. 20 Jahren )
- Aufsicht über kantonale Familienausgleichskassen:
- Jährliche Zusammenzüge: Dauernde Aufbewahrung (Ablieferung an Staatsarchiv)
- Angaben für den Lastenausgleich (Total aller Kassen): Dauernde Aufbewahrung (Ablieferung an Staatsarchiv)
- Einzelne Jahresberichte/-rechnungen, Buchungsbelege: Kassation (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Gesuche): Jahresübersicht sowie Gesuche samt Beilagen: Dauernde Aufbewahrung (Ablieferung an Staatsarchiv)
- Alkoholzehntel:
- Protokolle der kantonalen Kommission zur Bekämpfung des Alkoholismus: Dauernde Archivierung
- Übrige Unterlagen: Kassation
- Asylwesen (Betreuung und Unterbringung):
- Zuteilung nach Gemeinden: Listen, Korrespondenz: Dauernde Aufbewahrung (Ablieferung an Staatsarchiv)
- Soll-/Ist-Vergleich nach Gemeinden: Statistiken: Dauernde Aufbewahrung (Ablieferung an Staatsarchiv); Mutationsmeldungen (Zuzüge/Wegzüge): Kassation
- Rückkehrhilfeprogramme Bosnien/Kosovo (Personendossiers): Je 10 zufällig ausgewählte Dossiers: Dauernde Aufbewahrung (Ablieferung an Staatsarchiv) ; Rest: Kassation
- Dokumentationsmaterial: Kassation
- Unterlagen zur Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Schweiz (SODK): Kassation
- Unterlagen zur Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Ostschweizer Kantone (SODK-Ost): Kassation (nach Festlegung der archivischen Zuständigkeit für die SODK-Ost)
- Rechnungsunterlagen: Kassation (nach Ablauf von 10 Jahren)
- Personaldossiers (Mitarbeitendendossiers zu Angestellten des Amts für Soziales): Kassation (nach Ablauf von 10 Jahren)
(...)
Term of protection
Zeitraumende
Protection period
30 years
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
End of protection period
12/31/2053
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Uneingeschränkt