ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung / Gemeinden und Netzwerke
Titel
ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung / Gemeinden und Netzwerke
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
keine Angabe
Existenzzeitraum
1990-
Abkürzungen
ZEPRA
Geographische Angaben (Adresse)
Unterstrasse 22, 9000 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
Gesundheitsgesetz (GesG) sGS 311.1 vom 28.06.1979, Suchtgesetz (SuG) sGS 311.2 vom 14.01.1999, Art. 2, 6 und 14 des Suchtgesetzes
(Amts-)Leitung
ZEPRA:
1993-1999: Peter Gut
2000-2002: Rainer Frei
2003- : Stefan Christen
Gemeinden und Netzwerke:
2010: Miriam Reber
2011- : Sabina Ruff
Behördengeschichte
Angesichts der steigenden Anzahl von HIV- / Aids-Erkrankungen waren Ende der 1980er Jahre die Aids-Prävention allgemein und insbesondere die Aids-Prävention in der Drogenszene wichtige Themen im kantonalen Gesundheitsdepartement. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge für kurzfristig durchführbare, präventive Massnahmen erarbeiten sollte. 1988 bewilligte der Kantonsrat im Rahmen der Verteilung des Alkoholzehntels erstmals Mittel für ein Pilotprojekt zur Errichtung einer Suchtpräventionsfachstelle, damals noch Suchtprophylaxe genannt. Am 1. September 1990 wurde in Altstätten das ZEPRA
(Zentrum für Prävention) für den östlichen Kantonsteil in Betrieb genommen. Suchtprävention war denn auch ein zentraler Bestandteil des im Mai 1991 im Grossen Rat überarbeiteten Drogenkonzepts. 1993, nachdem eine Evaluation des Pilotprojekts in Altstätten den Bedarf an Präventionsfachstellen klar ausgewiesen hatte, erfolgte der Übergang in den regulären Betrieb mit der Eröffnung des ZEPRA Wil für den westlichen Kantonsteil. Der Ostschweizerische Verband der Fachleute für Suchtfragen (OVFS, heute: Fachverband Sucht/Regionalkonferenz Ost), der die Schaffung von Präventionsfachstellen initiierte, übernahm anfänglich die Trägerschaft. Der Verband entschied sich später gegen die Weiterführung der Trägerschaft, weshalb ZEPRA am 1. Juli 1994 dem Amt für Gesundheitsvorsorge angegliedert wurde. Schwerpunkt der Tätigkeit der beiden Zentren für Suchtprävention war in den 1990er Jahren die Suchtprävention in der Schule und am Arbeitsplatz. Die Dienstleistungen der Zentren fanden rege Nachfrage. In der zweiten Hälfte der 1990er Jahre wurden zusätzliche Themen wie Gewalt in der Schule und Alkoholmissbrauch bei Kindern und ab den 2000er Jahren Bewegung & Ernährung, betriebliche Gesundheitsförderung und psychische Gesundheit in der Präventionsarbeit aufgegriffen.
1998 wurde das Amt für Gesundheitsvorsorge intern neu strukturiert. In der Abteilung „Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung“ wurden die Dienstleistungen aus den Bereichen Gesundheitsförderung und nicht medizinische Prävention zusammengefasst. Daneben bestanden die Fachbereiche „Präventivmedizin“ und „Suchthilfe“. Gleichzeitig wurde die Förderung der gemeindeorientierten Prävention vorangetrieben. Im Jahr 1990 hatten 88 der 90 St.Galler Gemeinden durch den Gemeinderat ernannte Ortskoordinatorinnen und -koordinatoren für Prävention, die für das Anstossen und Durchführen von präventiven Programmen zuständig waren.
Gestützt auf die zwischen den Kantonen Graubünden und St.Gallen am 21. November 2000 unterzeichnete Vereinbarung wurde am 1. Januar 2001 in Chur eine ZEPRA-Stelle für den Kanton Graubünden eröffnet. Dieser kündigte die Vereinbarung im Jahr 2011.
Im Zuge der «Massnahmen zur Entlastung des Staatshaushaltes in den Leistungsbereichen mit Gestaltungsspielraum» wurde in der Sondersession vom 1./2. Juli 2003 die Halbierung der ZEPRA-Mittel und die Schliessung der beiden Zweigstellen in Altstätten und Wil beschlossen. Von der Reduktion um 270 Stellenprozente waren vier Mitarbeitende betroffen. Das übrige Personal konnte in der in St. Gallen zentralisierten ZEPRA-Stelle, welche am 1. Mai 2004 in Betrieb genommen wurde, weiter beschäftigt werden.
Mit der Pensionierung des damaligen kantonalen Präventivmediziners, François van der Linde, wurden das Amt und somit auch das ZEPRA im Jahr 2004 aus Kostenüberlegungen ins Kantonsarztamt integriert. Seit dem 1. Januar 2008 wurden die Aufgaben wieder getrennt und das Amt für Gesundheitsvorsorge reinstalliert.
Als ein Resultat des 2009 durchgeführten Reorganisationsprozesses im Amt für Gesundheitsvorsorge wurde die Abteilung Gemeinden & Netzwerke neu als eigenständige Organisationseinheit innerhalb des Amtes geschaffen.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Die Aufgaben der Abteilungen ZEPRA und Gemeinden & Netzwerke beinhalten die Entwicklung bzw. Umsetzung von gezielten Massnahmen, Projekten und Kampagnen, Schulungsangeboten sowie Hilfsmitteln und Materialien in den Bereichen Suchtprävention, Jugendschutz, Gewaltprävention, Übergewichtsprävention, psychische Gesundheit, betriebliches Gesundheitsmanagement und gemeindeorientierte Gesundheitsförderung. Die beiden Abteilungen bieten dabei entweder massgeschneiderte Unterstützung im Rahmen eines bestimmten Projekts an oder wirken koordinierend zwischen verschiedenen Organisationen, die ein gemeinsames Ziel erreichen möchten. Zielgruppen der Angebote sind hauptsächlich Schulen, Institutionen, Betriebe und Vereine.
Administrative Strukturen
Die Abteilungen ZEPRA sowie Gemeinden und Netzwerke sind Teil des Amtes für Gesundheitsvorsorge.
Parallelüberlieferungen
Kantonsrat / Regierung:
Da die Finanzierung von ZEPRA sowie der Abteilung Gemeinden & Netzwerke im Kantonsrat und in der Regierung behandelt werden, sind bei diesen Behörden Unterlagen in Bezug auf die beiden Abteilungen zu finden.
Kantonale Verwaltung:
-Amt für Gesundheitsvorsorge: Die Protokolle der Sitzungen der Gesamtleitung des Amtes sind sowohl beim Amt als auch bei ZEPRA vorhanden, da der Leiter ZEPRA Mitglied dieses Gremiums ist. Die Federführung liegt in diesem Fall beim Amt.
-Themen- oder projektbezogene Zusammenarbeit mit verschiedenen kantonalen Dienststellen, z.B. Amt für Soziales (Departement des Innern), Amt für Volksschule (Bildungsdepartement), Amt für Sport (Bildungsdepartement), Fachstelle Fuss- und Veloverkehr (Baudepartement), Amt für Wirtschaft
(Volkswirtschaftsdepartement). Die Federführung ist unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen sind ZEPRA und Gemeinden und Netzwerke nicht federführend.
Gemeinden:
Unterlagen im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung präventiver sowie gesundheitsfördernder Massnahmen
Zusammenarbeit oder Fachaustausch auf interkantonaler, nationaler oder internationaler Ebene:
Die hier anfallenden Unterlagen betreffen einerseits die Mitarbeit der beiden Dienststellen im Rahmen interkantonaler Programme. Die Federführung ist unterschiedlich geregelt. Andererseits arbeitet das ZEPRA mit Organisationen und Amtsstellen auf nationaler oder internationaler Ebene zusammen. Sie sind entweder Geldgeber oder Plattform für Fachaustausch und Lancierung von Projekten. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Unterlagen werden bei den betreffenden federführenden Organisationen abgelegt.
Internet/Intranet-Auftritt der Dienststelle:
Auf der Internetseite http://www.sg.ch/home/gesundheit/gesundheitsvorsorge/gesundheitsfoerderung.html stellen sich die Abteilungen ZEPRA und Gemeinden und Netzwerke unter der Rubrik „Gesundheit / Gesundheitsvorsorge“ vor.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die Abteilungen ZEPRA und Gemeinden und Netzwerke sind relativ „junge“ Dienststellen. Die nicht medizinische Gesundheitsprävention ist ein neuerer Aufgabenbereich des Staates, der aber heute in weiten Kreisen der Bevölkerung anerkannt ist. Die beiden Dienststellen haben eine fast ausschliesslich fördernde, sensibilisierende und koordinierende Funktion. Sie sind gewissermassen Schnittstellen zwischen dem Kanton einerseits sowie Gemeinden, Schulen, Firmen und Vereinen andererseits. Sie sind durch die Teilnahme an gesamtschweizerischen Programmen ausserdem auch national vernetzt.
Historische Kriterien
Durch das Aufkommen von sogenannten „Zivilisationskrankheiten“ in den 1960er Jahren wurden Konzepte der Sozial- und Präventivmedizin wichtig. Die Unterlagen des ZEPRA und der Abteilung Gemeinden und Netzwerke könnten Historikerinnen und Historiker nicht nur im Hinblick auf die Geschichte staatlicher Tätigkeit im Gesundheitsbereich interessieren, sondern auch zur Untersuchung der Veränderung des Gesundheitsbegriffs im Lauf der Zeit verwendet werden.
Rechtliche Kriterien
Die Unterlagen der Abteilungen ZEPRA sowie Gemeinden und Netzwerke dienen im Allgemeinen nicht dem Nachweis von rechtsetzenden Entscheiden. Eine Ausnahme sind die Leistungsvereinbarungen, die eine längerfristige Zusammenarbeit mit einzelnen Kunden regeln. Die Unterlagen der beiden Abteilungen beziehen sich nicht auf persönliche Rechte und Freiheiten der Bürger. Sie tragen jedoch dazu bei, das Handeln des Staates in der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserziehung nachzuvollziehen. Für Finanz- und Rechnungsunterlagen gilt die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (SR 220, insbesondere Art. 730c und 957), eidgenössischer Geschäftsbücherverordnung (SR 221.431) und kantonaler Finanzhaushaltverordnung (sGS 831.1, Art.15). Für andere Unterlagen sind keine Fristen bekannt.
Vereinbarung
Vereinbarung vom 14./22.03.2017 zwischen dem Staatsarchiv und den beiden Abteilungen:
a) Führungs- und Administrationsaufgaben
-Strategie- und Planungsdokumente: mit Federführung von ZEPRA/Gemeinden und Netzwerke: Dauernde Aufbewahrung; ohne Federführung: Vernichtung nach Ermessen der Dienststellen
-Sitzungsprotokolle der Gesamtleitung des Amtes für Gesundheitsvorsorge: Vernichten nach Ermessen der Dienststellen (Federführung bei Amt für Gesundheitsvorsorge)
-Unterlagen zur Entstehungsgeschichte von ZEPRA und Gemeinden und Netzwerke: Dauernde Aufbewahrung
-Fachbeiträge im Rahmen der Beantwortung von Postulaten, Motionen, Interpellationen und Einfachen Anfragen: Vernichten nach Ermessen der Dienststellen
-Unterlagen zum Qualitätsmanagement: Vernichten nach Ermessen der Dienststellen
b) Betreuung und Beratung einzelner Kunden
-Projektdossiers: Jeweils 1 Dossier pro Jahr und pro Bereich zu einem grösseren Projekt/Programm aus den Bereichen Schule / Arbeitswelt / Gemeinden : Dauernde Aufbewahrung; restliche Dossiers: Vernichten nach Ermessen der Dienststellen
c) Schulungen und Weiterbildungen für einzelne Kunden
-Jährliche Übersicht der durchgeführten Schulungen und Weiterbildungen: Dauernde Aufbewahrung
-Schulungs- und Weiterbildungsdossiers: Vernichten nach Ermessen der Dienststellen
d) Längerfristige Zusammenarbeit (mit Leistungsvereinbarungen)
-Dossiers zu Beratungsaufträgen mit Leistungsvereinbarung: Dauernde Aufbewahrung
e) Zusammenarbeit in kantonalen / interkantonalen Programmen
-Dossiers zu Projekten im Rahmen einzelner Programme: Projekte bei denen das Gesundheitsdepartement (GD) bzw. ZEPRA oder Gemeinden und Netzwerke Teil der Trägerschaft waren / sind oder federführend mitwirkten / mitwirken (Führung der Geschäftsstelle, Projektleitung etc.): Differenzierte Bewertung; Projekte aus Programmen ohne federführende Mitwirkung von GD bzw. ZEPRA / Gemeinden und Netzwerke: Vernichten nach Ermessen der Dienststellen
f) Zusammenarbeit und Mitgliedschaft in interkantonalen, nationalen und internationalen Fachorganisationen
-Protokolle der Gremien (Vorstand / Mitgliederversammlungen / Fachgruppen) von Vereinen und Verbänden, die dauernd oder zeitweise durch ZEPRA oder Gemeinden und Netzwerke geleitet werden bzw. deren Geschäftsstelle bei einer der beiden Abteilungen liegt: Dauernde Aufbewahrung
-Restliche Unterlagen: Vernichten nach Ermessen der Dienststellen
g) Öffentlichkeitsarbeit / Amtsdruckschriften
-Amtsdruckschriften: Kontakt. Beratungsangebote im Kanton St.Gallen / Bereichsspezifische Newsletter/ Rundbrief Gemeinden: Dauernde Aufbewahrung
-Von ZEPRA und Gemeinden und Netzwerke entwickelte Unterrichts- und Informationsmaterialien zum Thema Prävention und Gesundheitsförderung: Dauernde Aufbewahrung
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt