Anmerkung
Diebstahl von Garn und Eisenwaren (Nägeln, Spang [Eisenklammer, -band] und eines Waghammers), das der C. J. Lutz unter anderem dem Barthli Heller zum Verkauf anbot. C. J. Lutz war zuvor bereits in St. Gallen inhaftiert, nachdem er aus dem Kloster Grimmenstein ein Kreuz entwendet hatte.
Wird für zehn Jahre des Rheintals verwiesen.