Anmerkung
Einvernahme des Johannes Loubel aus dem Elsass, Claudius Hübschi aus Freiburg i. Ue. und Jacob Maniger(?), genannt Beyerlin, aus Hemeschwil (Hermetschwil). Die Delinquenten beklagten den Diebstahl ihres Vermögens, um Almosen zu erhalten.
Aufnahme des Tatbestandes durch Landvogt Johann Cloos. Sofortige Bannung der Delinquenten aus dem Rheintal.