Niklaus Peter von Sargans: Verbannung
Niklaus Peter von Sargans: Verbannung
AA 4 A 12-4
Teildossier
1788
Dokument
analog
Niklaus Peter wurde verbannt und kam nach einigen Jahren zurück und bittet um Gnade, worauf der Landvogt ihm erlaubt zu bleiben mit bestimmten Auflagen wie Hausarrest usw. Sargans wehrt sich dagegen und gelangt an einige Orte und will eine angemessenere Strafe als die ehemalige Verbannung. In den Schreiben der Orte Zürich, Luzern und Glarus sprechen sich alle für den Vollzug der Verbannungsstrafe aus. Glarus findet zudem, man soll die Verbannung vollziehen, sollte er aus der Verbannung aber wieder zurückkehren, soll er als Meineider zum Tode verurteilt werden. Er wird jedoch nicht zum Tode verurteilt. Aus anderen Quellen wird ersichtlich, dass er mit seiner Frau Sargans verlässt und nach Preussen zu Verwandten geht (StASG, AA 4 B 11).
Staatsarchiv
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