Contains
Der im Titel erwähnte Gesetzesartikel lautet:
"Gebürtige Schweizerinnen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch Heirat mit einem Ausländer das Schweizerbürgerrecht verloren haben, werden trotz
fortbestehender Ehe unentgeltlich ins Schweizerbürgerrecht wiederaufgenommen, sofern sie innert einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes das Gesuch an
das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement stellen.
Gesuche von gebürtigen Schweizerinnen, deren Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig war oder die sich sonstwie offen-
sichtlich unwürdig erweisen, sind abzulehnen.
(...)"