Regionalkonferenz öffentlicher Verkehr Ostschweiz (RöV Ost)
Titel
Regionalkonferenz öffentlicher Verkehr Ostschweiz (RöV Ost)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1988-2004
Existenzzeitraum
2000 (ca.)-
Abkürzungen
RöV Ost
Geographische Angaben (Adresse)
c/o Kantonales Amt für öffentlichen Verkehr, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Körperschaft
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung über die Regionalkonferenzen im öffentlichen Verkehr (VRK), abgeschlossen am 17. November 2000 zwischen dem Bundesamt für Verkehr, der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs, der Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen SBB, der Direktion Postauto Schweiz und dem Verband öffentlicher Verkehr
(Amts-)Leitung
Der Konferenzvorsitz wechselt unter den beteiligten Kantonen im Turnus. Die Leitung des Sekretariats obliegt seit der Gründung dem Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons St.Gallen, wie dies bereits beim Verkehrsausschuss der Ostschweizer Kantonsregierungen der Fall war; an den Sekretariatskosten beteiligen sich die übrigen Mitgliederkantone anteilmässig nach der Einwohnerzahl (siehe Protokoll der ersten Sitzung vom 13. Dezember 2000).
Behördengeschichte
In der Vereinbarung über die Regionalkonferenzen im öffentlichen Verkehr vom November 2000 war vorgesehen, dass in Ergänzung zur nationalen Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs fünf Regionalkonferenzen (RK) geschaffen werden sollen, für die Ostschweiz die RK 5. Diese trat am 2. März 2000 in Winterthur zu ihrer ersten Sitzung zusammen und beschloss, sich künftig "Regionalkonferenz öffentlicher Verkehr Ostschweiz, abgekürzt RöV Ostschweiz", später verkürzt als "RöV Ost" bezeichnet, zu nennen. Die RöV Ostschweiz löste den Verkehrsausschuss der Ostschweizer Kantonsregierungen ab, der am 13. Dezember 1999 zugunsten der RöV Ostschweiz aufgelöst worden war.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Aufgaben der nationalen und der regionalen Konferenzen des öffentlichen Verkehrs (gemäss Vereinbarung vom November 2000):
- Strategische Fragen des Angebots im Personen- und Güterverkehr und dessen Eingliederung in den übergeordneten, insbesondere Personenfernverkehr, Tarifvorstellungen auf nationaler Ebene, Fragen im Zusammenhang mit dem Bestellverfahren und der langfristigen generellen Infrastrukturplanung
- Informationsausschuss zwischen der nationalen und der regionalen Ebene
- Langfristige Koordination der Verkehrsangebote
- Berücksichtigung der betriebs- und volkswirtschaftlichen Zielsetzungen der Transportunternehmungen (jedoch weder Bestellung von Verkehrsleistungen noch Tariffestlegungen)
Administrative Strukturen
Der Regionalkonferenz gehören die Kantone St.Gallen, Graubünden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Glarus und Thurgau an (Stand November 2014). Sie tagt je nach Bedarf, in der Regel mehrmals jährlich. Den Vorsitz übt ein Vertreter der beteiligten Kantone aus. Die Geschäfte der Regionalkonferenz werden durch einen Fachausschuss vorbereitet, in dem die Leiter der öV-Ämter der beteiligten Kantone Einsitz nehmen.
Parallelüberlieferungen
Es ist davon auszugehen, dass sich die Geschäfte der RöV Ost und ihrer Vorgängergremien mindestens teilweise auch in den amts- bzw. departemtentseigenen Geschäften des kantonalen Amts für öffentlicher Verkehr und des kantonalen Generalsekretariats des Volkswirtschaftsdepartements und somit auch in den Beständen dieser Provenienzen niederschlagen. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die bereits vor der Regelung der archivischen Zuständigkeit für die RöV Ost ans Staatsarchiv abgeliefert worden sind, vgl. insbesondere A 284 und A 391 (siehe Registerkarte Verweise).
Auf den öffentlichen Verkehr bezogene Entscheide von grundlegender Bedeutung sind zudem auch über die Unterlagen von Regierung und Kantonsrat überliefert; siehe hierzu die entsprechenden Protokollserien in ARR und AGR.
Für die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene sind zudem unter Umständen die Unterlagen der Ostschweizer Regierungskonferenz ORK (Endarchiv: Staatsarchiv St.Gallen), für jene auf nationaler Ebene die Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs (Endarchiv: Staatsarchiv Zürich) und die Konferenz der Kantonsregierungen KdK (Endarchiv: Staatsarchiv St.Gallen) zu beachten.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die RöV Ost nimmt eine Querschnittfunktion zwischen den für das Verkehrswesen zuständigen Departementen der Ostschweizer Kantone ein. Obschon von primär koordinierender Funktion, bildet die RöV Ost eine wichtige Grundlage für eine wirksame Interessenvertretung Ostschweiz gegenüber den Bundesbehörden oder auch gegenüber anderen Landesteilen.
Historische Kriterien
Fragen der Verkehrspolitik, insbesondere auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs, stehen sehr oft im Spannungsfeld regionaler Interessen. Beispielhaft dafür steht der Kampf um den Bau von Eisenbahn-Alpentransversalen, der auf die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückgeht und in der NEAT-Diskussion des ausgehenden 20. Jahrhunderts erneut mit aller Heftigkeit entbrannte. Die Nachzeichnung solcher Diskussionen, von Akteuren, Argumenten und Interessen sowie der Art und Weise, wie diese eingebracht worden sind, ist zweifellos von grossem Interesse für die historische Forschung, sowohl aus einer regionalen als auch aus einer nationalen Perspektive.
Rechtliche Kriterien
Für die meisten Unterlagen der RöV Ost sind keine spezifischen Aufbewahrungspflichten bekannt. Für Rechnungsunterlagen gilt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist gemäss der Finanzhaushaltverordnung (sGS 831.1, Art. 15) bzw. dem Obligationenrecht (SR 220, Art. 590, 747, 957 und 962) und der eidgenössischen Geschäftsbücherverordnung (SR 221.431).
Für die RöV Ost dürften insbesondere die Sitzungsprotokolle inklusive allfälliger Beilagen von Relevanz sein, da sie die gefällten Beschlüsse zu den behandelten Geschäften festhalten. Die Protokolle haben bindenden Charakter, gleichzeitig sind sie für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Handelns der Konferenz grundlegend.
Vereinbarung
Gemäss der Vereinbarung zwischen den ostschweizerischen Kantonsarchiven vom März 2015 über die Festlegung von Betreuerarchiven für die Ostschweizer Direktorenkonferenzen liegt die archivische Zuständigkeit für die RöV Ost beim Staatsarchiv St.Gallen. Die daran anschliessende Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und der RöV Ost vom September/Oktober 2015 bestätigt, dass die RöV Ost dem Staatsarchiv St.Gallen ihre archivwürdigen Unterlagen zur dauernden Aufbewahrung übergibt. Als archivwürdig gelten in erster Linie die Sitzungsprotokolle der Konferenz mit den unmittelbar zugehörigen Beilagen. Darüber hinaus kann die Konferenz dem Staatsarchiv weitere Unterlagen anbieten, für die aus rechtlichen, historischen oder anderweitigen Gründen ebenfalls eine dauernde Aufbewahrung in Frage kommt.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2034
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt