Mädchenheim Waldburg, St.Gallen
Titel
Mädchenheim Waldburg, St.Gallen
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1938-1957
Existenzzeitraum
1913-1975
Synonyme
Fürsorgeheim Waldburg, St.Gallen
Geographische Angaben (Adresse)
Sonnenhaldenstrasse 57/59, 9008 St.Gallen
Rechtsform
Verein
Rechtsgrundlagen
Das Mädchenheim Waldburg war eine von einem privaten Verein getragene Institution. Es kamen deshalb folgende Gesetzesbestimmungen zur Anwendung:
-Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 60-79 (gemäss ZGB-Fassung im Existenzzeitraum des Heims)
-Kantonale Verordnung über die Pflegekinder und die Kinderheime vom 28. November 1955 (Bereinigte Gesetzessammlung, Bd.5, S. 131 ff)
-Bundesgesetz über Bundesbeiträge an Strafvollzugs- und Erziehungsanstalten vom 6. Oktober 1966
(Amts-)Leitung
Fräulein Wilhelmine Baumgartner, 1913-1943?
Schwester Martha Weibel, 1940er Jahre
Schwester Christa Klara Birlauf, 1950er Jahre-1967?
Schwester Regina Kappeler, 1967-1973
Schwester Ruth Stürner, 1973-1975
Es konnten meistens keine genauen Eckdaten zur Amtszeit der Oberinnen eruiert werden. Die oben erwähnten Jahreszahlen wurden verschiedenen Quellen entnommen (Berichte des Heiminspektors, Korrespondenz der Leitung, Gesuch um Bewilligung von Notstandsarbeiten, siehe unten im Feld "Parallelüberlieferungen").
Behördengeschichte
Das Heim wurde 1913 auf Initiative von Frau Winterhalter-Eugster durch den Katholischen Mädchenschutz- und Fürsorgeverein gegründet. Nachdem sich die erste Hausmutter zurückgezogen hatte, übergab der Trägerverein die Leitung des Heims den Schwestern des St. Katharina-Werks in Basel.
Das Heim nahm jeweils zwischen zwanzig und vierzig 15-19-jährige, teilweise bis 25-jährige, vorwiegend katholische Mädchen auf. Diese sollten mindestens 2 Jahre im Heim verbleiben. In den 1970er Jahren wurde diese Frist infolge geänderter Ansprüche der Versorger auf 6 Monate bis 1 Jahr reduziert. Im Haus wurden eine Büglerei, eine Kundenwäscherei, später ausserdem eine Weissnäherei, eine Damenschneiderei und eine Haushaltungsschule betrieben. Die Mädchen konnten im Heim einzelne Lehrabschlüsse machen. Der Heimbetrieb finanzierte sich durch die Kostgelder der zuweisenden Stellen, die Einnahmen der Wäscherei und Büglerei, durch Beiträge des Kantons und später des Bundes sowie durch Spenden.
Ein Erweiterungsbau war bereits 1937 geplant, wurde aber erst 1965 realisiert. Dadurch war es fortan möglich, die Mädchen in Wohngruppen unterzubringen. In den 1970er Jahren kam es zu einem Rückgang der Anzahl der dem Heim zugeteilten Mädchen. Das St. Katharina-Werk in Basel zog sich 1974 von der Leitung des Mädchenheims zurück. Der Verein vermietete einen Teil der Räume des Heims an die Gemeinnützige- und Hilfsgesellschaft St.Gallen, die dort eine Werkstätte mit Wohnheim für geistig und körperlich Behinderte eröffnete. 1975 wurde das Mädchenheim geschlossen.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Zweck des Vereins war:
[...]
"a) die Fürsorge von schwererziehbaren, gefährdeten, schutzbedürftigen, der Primarschule entlassenen Mädchen durch die Führung eines Fürsorgeheims.
b) die Erziehung und Bildung solcher Mädchen zu sittlich einwandfreien, religiös gesinnten und arbeitsamen Menschen.
c) die Schulung solcher Mädchen durch die Führung einer Haushaltschule als Internat und durch die Ermöglichung von Berufslehren wie Damenschneiderin, Glätterin im Heim." (Art. 2 der Statuten vom 8. Januar 1962)
Administrative Strukturen
Die Organe des Vereins waren (gemäss den Statuten vom 8. Januar 1962) die Vereinsversammlung, der Vorstand, die Heimleitung und die Kontrollstelle.
Der aus 5-11 Mitgliedern bestehende Vorstand erledigte die Geschäfte des Vereins und vertrat denselben. Er hatte ausserdem die Oberaufsicht über das Heim und die Heimleitung inne. Der Vorstand konstituierte sich selbst und arbeitete grundsätzlich ehrenamtlich. Die Heimleitung lag bei Schwestern des St. Katharina-Werks von Basel.
Parallelüberlieferungen
Im Staatsarchiv St.Gallen werden folgende Unterlagen aufbewahrt, die sich auf das Mädchenheim Waldburg beziehen:
Kantonale Behörden:
-Kleiner Rat (Regierungsrat/Regierung); Verhandlungsprotokoll: Beschluss betreffend Mädchenheim Waldburg in St.Gallen, Beitrag aus dem Lotteriefonds (Signatur: ARR B2-1968-0379)
Kantonale Verwaltung
-Polizeidepartement, Sekretariat: Akten; Aktenjahrgang 1939 (Dossier A 016/39.090). Hier sind auch Angaben zur Anzahl der auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen in Heimen untergebrachten Jugendlichen zu finden.
-Baudepartement: Notstandsarbeiten; Notstandsarbeiten in der Gemeinde St.Gallen (Dossier A 024/064.14). Dieses Dossier betrifft das Gesuch des Trägervereins zur finanziellen Unterstützung bei der Ausführung eines Erweiterungsbaus.
-Erziehungsdepartement: Amt für Berufsbildung; Mädchenheime in Altstätten und der Stadt St.Gallen: Rechnungen (Dossier A 095/11)
-Departement des Innern; Amt für Soziales; Heimwesen; Bau- und Betriebsbeiträge; Justizheime (Dossier A 346/3.4.1-5). In diesem Dossier sind u.a. Berichte über das Heim, Prospekte sowie Angaben zu Mitarbeitenden des Mädchenheims und zu einzelnen Mädchen zu finden.
Regionale Behörden
-Bezirksamt St.Gallen: Verzeichnisse, Akten; Heiminspektionen (Dossier A 343/5.4.05). Der hier enthaltene Bericht ist auch im Bestand zum Heimwesen des Amts für Soziales vorhanden (siehe oben).
Privatarchive
-Archiv der Architekten Hans und Canisius Burkard; Öffentliche Bauten: Pläne von Hans Burkard für einen Erweiterungsbau des Mädchenheims (Dossier W 140/463)
Sammlungen
-Bildersammlung: Druckgraphik bis Format Folio; St. Gallen (Dossier ZMH 64/774), Briefkopf ohne Bild, nur Schriftzug: Fürsorgeheim Waldburg, Rotmonten, St.Gallen O. , Sonnenhaldenstrasse 57
-Prospekte des Mädchenheims (Dossier ZY 1/012)
In folgenden anderen öffentlichen Archiven sind Unterlagen mit Bezug zum Mädchenheim zu finden:
Staatsarchiv Aargau
-Akten des Regierungsrats; Innere Angelegenheiten; Armenwesen; Chronologische Geschäftsablage (Aktenplanposition R05.30.10...) und Innere Angelegenheiten; Krankenanstalten, Heilanstalten, Pflegeanstalten, gemeinnützige Anstalten und Wohlstandsanstalten (Aktenplanposition R05.31.29....) . Es handelt sich um Unterlagen betreffend Gewährung von Staatsbeiträgen an das Mädchenheim Waldburg.
-Departemente und Direktionen; [...]DIA02 Direktion des Innern; Armenwesen; Wohltätigkeitsanstalten, Heime, Stiftungen, Arbeitskolonien; Wohltätige Anstalten (Aktenplanposition DIA02/0761). Im betreffenden Dossier ist ein Jahresbericht des Mädchenheims zu finden.
Staatsarchiv Luzern
-Privatarchive; [...]Hilfswerke, gemeinnützige Organisationen, Hilfsvereine; Seraphisches Liebeswerk Luzern (Signatur: PA 269/307 und /774): Korrespondenz mit dem Mädchenheim über einzelne Mädchen
-Privatarchive; [...]Hilfswerke, gemeinnützige Organisationen, Hilfsvereine; Fastenopfer der Schweizer Katholiken: Projektdossiers Inland (Signatur: PA 613/216 I65/306): Dossier betreffend Erweiterungsbau des Mädchenheims Waldburg
-Staatliche Bestände; Legislative; Kantonsrat; Verhandlungen des Grossen Rates zur Gesetzesfabrikation[...]; Sitzung vom 15. Juli 1963 (Signatur RZ 4/5): u.a. Dekret über Staatsbeitrag an die Neubaukosten des Mädchenheims Waldburg
-Staatliche Bestände; Akten: Archiv 4; Akt 47 Fach 7[...] (Signatur AKT 47/49): Dossier betreffend Staatsbeitrag an das Mädchenheim Waldburg
Schweizerisches Bundesarchiv
Bundesamt für Justiz; Teilregistratur Straf- und Massnahmenvollzug; Beitragswesen; Beiträge an Heime und Anstalten [...](Signatur E4112B#1991/179#285*)
Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit: Zentrale Ablage; Berufliche Ausbildung [...] (Signatur E7170B#1980/120#371* )
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime".
Historische Kriterien
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime".
Rechtliche Kriterien
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime".
Vereinbarung
Es ist keine Vereinbarung vorhanden. Zu den Hintergründen siehe Bestandesgeschichte von Bestand A 536.
Anmerkung
Sekundärliteratur:
Hundert Jahre Diözese St.Gallen, redigiert von Bischof Dr. Josephus Meile, Uznach, 1947, S. 326-327
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/1987
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt