Urkunde fehlt: Belehnung der Brüder Rudolf und Hainrich die Bader mit mehreren Weingärten zu Steckborn
Titel
Urkunde fehlt: Belehnung der Brüder Rudolf und Hainrich die Bader mit mehreren Weingärten zu Steckborn
Signatur
[S 001/F.39]
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1364.06.23
Archivalienart
Urkunde
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Physische Beschaffenheit
Kopie im Documentenbuch S. 148; Eine Bemerkung des Amtmanns Joh. Georg Ledergerw besagt, dass diese Zinsen mit dem Kloster Reichenau 1696 gegen andere Zinsen ausgetauscht und der Brief dorthin extradiert worden sei.
Ort
Konstanz
Regest
Der Official der Kurie von Konstanz fertigt im Gerichte dasselbst einen Reverslehenbrief laut welchem Rudolf und Hainrich, Cuonrats des Baders selig von St.Gallen, Burger von Konstanz, Söhne bekennen, dass sie von der Äbtissin und dem Konvent von Magdenau (Maggenow) mehrere Weingärten zu Steckborn als Erblehen empfangen haben und dafür Zinsen schuldig geworden sind. Es siegeln: der Official und die beiden Lehenträger
Regest
Der Official der Kurie von Konstanz fertigt im Gerichte dasselbst einen Reverslehenbrief laut welchem Rudolf und Hainrich, Cuonrats des Baders selig von St.Gallen, Burger von Konstanz, Söhne bekennen, dass sie von der Äbtissin und dem Konvent von Magdenau (Maggenow) mehrere Weingärten zu Steckborn als Erblehen empfangen haben und dafür Zinsen schuldig geworden sind. Es siegeln: der Official und die beiden Lehenträger
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Keine
Zugänglichkeit
Öffentlich
Physische Benutzbarkeit
Nicht möglich
Veröffentlichungen
Regesten Willi: Bd. 1, Nr. 142b