Urkunde fehlt: Belehnung der Brüder Rudolf und Hainrich die Bader mit mehreren Weingärten zu Steckborn
Title
Urkunde fehlt: Belehnung der Brüder Rudolf und Hainrich die Bader mit mehreren Weingärten zu Steckborn
Reference Code / Identification number
[S 001/F.39]
Stage
Dokument
Period of origin
1364.06.23
Type of item
Urkunde
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Physische Beschaffenheit
Kopie im Documentenbuch S. 148; Eine Bemerkung des Amtmanns Joh. Georg Ledergerw besagt, dass diese Zinsen mit dem Kloster Reichenau 1696 gegen andere Zinsen ausgetauscht und der Brief dorthin extradiert worden sei.
Ort
Konstanz
Regest
Der Official der Kurie von Konstanz fertigt im Gerichte dasselbst einen Reverslehenbrief laut welchem Rudolf und Hainrich, Cuonrats des Baders selig von St.Gallen, Burger von Konstanz, Söhne bekennen, dass sie von der Äbtissin und dem Konvent von Magdenau (Maggenow) mehrere Weingärten zu Steckborn als Erblehen empfangen haben und dafür Zinsen schuldig geworden sind. Es siegeln: der Official und die beiden Lehenträger
Term of protection
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Authorisation
Keine
Accessibility
Öffentlich
Physical usability
Nicht möglich
Veröffentlichungen
Regesten Willi: Bd. 1, Nr. 142b