Urkunde fehlt: Belehnung der Brüder Rudolf und Hainrich die Bader mit mehreren Weingärten zu Steckborn
Urkunde fehlt: Belehnung der Brüder Rudolf und Hainrich die Bader mit mehreren Weingärten zu Steckborn
[S 001/F.39]
Dokument
1364.06.23
Urkunde
analog
1
Kopie im Documentenbuch S. 148; Eine Bemerkung des Amtmanns Joh. Georg Ledergerw besagt, dass diese Zinsen mit dem Kloster Reichenau 1696 gegen andere Zinsen ausgetauscht und der Brief dorthin extradiert worden sei.
Konstanz
Der Official der Kurie von Konstanz fertigt im Gerichte dasselbst einen Reverslehenbrief laut welchem Rudolf und Hainrich, Cuonrats des Baders selig von St.Gallen, Burger von Konstanz, Söhne bekennen, dass sie von der Äbtissin und dem Konvent von Magdenau (Maggenow) mehrere Weingärten zu Steckborn als Erblehen empfangen haben und dafür Zinsen schuldig geworden sind. Es siegeln: der Official und die beiden Lehenträger
Keine
Öffentlich
Nicht möglich
Regesten Willi: Bd. 1, Nr. 142b