Erlaubnis zur Bezahlung eines Heugelds statt des Zehnten
Titel
Erlaubnis zur Bezahlung eines Heugelds statt des Zehnten
Signatur
S 001/G.41
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1796.01.27
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Physische Beschaffenheit
Originalbrief und eine Abschrift, gezeichnet Falk, Ambtman
Ort
Magdenau
Regest
Amtmann Falk bescheinigt, dass dem Johannes Scherer von Oberbazenheid vom Kloster Magdenau erlaubt worden sei, ab Martini 1796 statt des Zehnten jährlich 6 Batzen Heugeld zu geben.
Anmerkung
Standort: Schachtel 229
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Keine
Zugänglichkeit
Öffentlich
Physische Benutzbarkeit
Nicht möglich
Veröffentlichungen
Regesten Willi: Bd. 2, Nr. 1145