Bestimmungen zum übriggebliebenen Platz der Schenkung zum Bau einer Kirche zu Flawil
Titel
Bestimmungen zum übriggebliebenen Platz der Schenkung zum Bau einer Kirche zu Flawil
Signatur
S 001/Q.156
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1846.04.05
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Physische Beschaffenheit
Entwurf ohne Unterschrift, Beilagen: Typoskript
Ort
Magdenau
Regest
Die Äbtissin von Magdenau macht den katholischen Verwaltungsrat in Flawil aufmerksam, dass bei der Schenkung des Platzes für den nun vollendeten Bau der Kirche (vergleiche S 001/Q.154) das Kloster sich den dabei übrigbleibenden Platz vorbehalten hat. Hinsichtlich dieses Platzes bestimmt sie nun, dass die eine Hälfte dem jeweiligen Pfarrer, die andere Hälfte dem jeweiligen Lehrer so lange zur Nutzung belassen werden sollte, als der Boden nicht zur Erweiterung des Friedhofs benutzt werden müsse. Allerdings müsse ein Teil für die Anlage eines Fuss- oder Prozessionswegs übrig gelassen werden. Beilagen: diverse Unterlagen und Korrespondenz betreffend dieses Grundstück
Anmerkung
Standort: Schachtel 275
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Keine
Zugänglichkeit
Öffentlich
Physische Benutzbarkeit
Nicht möglich
Veröffentlichungen
Regesten Willi: Bd. 3, Nr. 2016