Bestimmungen zum übriggebliebenen Platz der Schenkung zum Bau einer Kirche zu Flawil
Bestimmungen zum übriggebliebenen Platz der Schenkung zum Bau einer Kirche zu Flawil
S 001/Q.156
Dokument
1846.04.05
Dokument
analog
Entwurf ohne Unterschrift, Beilagen: Typoskript
Magdenau
Die Äbtissin von Magdenau macht den katholischen Verwaltungsrat in Flawil aufmerksam, dass bei der Schenkung des Platzes für den nun vollendeten Bau der Kirche (vergleiche S 001/Q.154) das Kloster sich den dabei übrigbleibenden Platz vorbehalten hat. Hinsichtlich dieses Platzes bestimmt sie nun, dass die eine Hälfte dem jeweiligen Pfarrer, die andere Hälfte dem jeweiligen Lehrer so lange zur Nutzung belassen werden sollte, als der Boden nicht zur Erweiterung des Friedhofs benutzt werden müsse. Allerdings müsse ein Teil für die Anlage eines Fuss- oder Prozessionswegs übrig gelassen werden. Beilagen: diverse Unterlagen und Korrespondenz betreffend dieses Grundstück
Standort: Schachtel 275
Keine
Öffentlich
Nicht möglich
Regesten Willi: Bd. 3, Nr. 2016