Entscheid des Bezirksgerichts Untertoggenburg in der Streitsache um die Grenzlinie zwischen den Gütern der Anna Maria Egli und dem Kloster Magdenau
Entscheid des Bezirksgerichts Untertoggenburg in der Streitsache um die Grenzlinie zwischen den Gütern der Anna Maria Egli und dem Kloster Magdenau
S 001/Q.130
Dokument
1828.11.13
Dokument
analog
1
handschriftlicher Entscheid des Bezirksgerichts, gezeichnet Jakob Steiger Bezirksgerichtsschreiber; ohne Siegel
Flawil
Entscheid des Bezirksgerichts Untertoggenburg in Sachen des Baumeisters Johannes Egli (Eggly) von Buchau als Vogt der Anna Maria Steiger in Flawil, Witwe des Ulrich Egli selig contra Kloster Magdenau, vertreten durch Kantonsrat Germann in Flawil wegen eines Stücks Waldboden und einer streitigen Grenzlinie zwischen ihren Gütern bei der Mühle. Das Kreisgericht hatte am 10.10.1828 ein Urteil gefällt, gegen welches die Parteien appellierten. Mit Bezug auf das Markenbuch des Klosters wird angeordnet beim erstinstanzlichen Entscheid zu verbleiben und die Ansprüche der Witwe Egli zurückzuweisen, sie aber wegen des bisherigen Nutzens nicht zu belangen. Wegen der streitigen Grenzlinie wird hingegen entschieden, den Spruch des Kreisgerichts dahingehend abzuändern, dass die Grenzlinie nach Aussage der Zeugen rechtlich anerkannt werde.
Standort: Schachtel 272
Keine
Öffentlich
Nicht möglich
Regesten Willi: Bd. 3, Nr. 1818