Entscheid des Bezirksgerichts Untertoggenburg in der Streitsache um die Grenzlinie zwischen den Gütern der Anna Maria Egli und dem Kloster Magdenau
Titel
Entscheid des Bezirksgerichts Untertoggenburg in der Streitsache um die Grenzlinie zwischen den Gütern der Anna Maria Egli und dem Kloster Magdenau
Signatur
S 001/Q.130
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1828.11.13
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Physische Beschaffenheit
handschriftlicher Entscheid des Bezirksgerichts, gezeichnet Jakob Steiger Bezirksgerichtsschreiber; ohne Siegel
Ort
Flawil
Regest
Entscheid des Bezirksgerichts Untertoggenburg in Sachen des Baumeisters Johannes Egli (Eggly) von Buchau als Vogt der Anna Maria Steiger in Flawil, Witwe des Ulrich Egli selig contra Kloster Magdenau, vertreten durch Kantonsrat Germann in Flawil wegen eines Stücks Waldboden und einer streitigen Grenzlinie zwischen ihren Gütern bei der Mühle. Das Kreisgericht hatte am 10.10.1828 ein Urteil gefällt, gegen welches die Parteien appellierten. Mit Bezug auf das Markenbuch des Klosters wird angeordnet beim erstinstanzlichen Entscheid zu verbleiben und die Ansprüche der Witwe Egli zurückzuweisen, sie aber wegen des bisherigen Nutzens nicht zu belangen. Wegen der streitigen Grenzlinie wird hingegen entschieden, den Spruch des Kreisgerichts dahingehend abzuändern, dass die Grenzlinie nach Aussage der Zeugen rechtlich anerkannt werde.
Anmerkung
Standort: Schachtel 272
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Keine
Zugänglichkeit
Öffentlich
Physische Benutzbarkeit
Nicht möglich
Veröffentlichungen
Regesten Willi: Bd. 3, Nr. 1818