Entscheid des Bezirksgerichts Untertoggenburg in der Streitsache um die Grenzlinie zwischen den Gütern der Anna Maria Egli und dem Kloster Magdenau
Titel
 Entscheid des Bezirksgerichts Untertoggenburg in der Streitsache um die Grenzlinie zwischen den Gütern der Anna Maria Egli und dem Kloster Magdenau 
Signatur
 S 001/Q.130 
Stufe
 Dokument 
Entstehungszeitraum
 1828.11.13 
Archivalienart
 Dokument 
Ausprägung
 analog 
Anzahl
 1 
Physische Beschaffenheit
 handschriftlicher Entscheid des Bezirksgerichts, gezeichnet Jakob Steiger Bezirksgerichtsschreiber; ohne Siegel 
Ort
 Flawil 
Anmerkung
 Standort: Schachtel 272 
Regest
 Entscheid des Bezirksgerichts Untertoggenburg in Sachen des Baumeisters Johannes Egli (Eggly) von Buchau als Vogt der Anna Maria Steiger in Flawil, Witwe des Ulrich Egli selig contra Kloster Magdenau, vertreten durch Kantonsrat Germann in Flawil wegen eines Stücks Waldboden und einer streitigen Grenzlinie zwischen ihren Gütern bei der Mühle. Das Kreisgericht hatte am 10.10.1828 ein Urteil gefällt, gegen welches die Parteien appellierten. Mit Bezug auf das Markenbuch des Klosters wird angeordnet beim erstinstanzlichen Entscheid zu verbleiben und die Ansprüche der Witwe Egli zurückzuweisen, sie aber wegen des bisherigen Nutzens nicht zu belangen. Wegen der streitigen Grenzlinie wird hingegen entschieden, den Spruch des Kreisgerichts dahingehend abzuändern, dass die Grenzlinie nach Aussage der Zeugen rechtlich anerkannt werde. 
Schutzfrist
 Unbekannt 
Schutzfristkategorie
 Freie Benutzung (0 Jahre) 
Bewilligung
 Keine 
Zugänglichkeit
 Öffentlich 
Physische Benutzbarkeit
 Nicht möglich 
Veröffentlichungen
 Regesten Willi: Bd. 3, Nr. 1818