Regest
Hans Stecher, Müller zu Flawil, appelliert an Abt Diethelm von St.Gallen, weil er laut Niedergericht der Äbtissin von Magdenau innert 14 Tagen den Schaden und die ausstehenden Zinsen entrichten muss, andernfalls verliert er das Lehen. Nach Anhörung beider Parteien, wobei das Kloster durch Ulrich Hablützel vertreten wird, weist der Abt die Appellation des Müllers zurück und bestätigt das niedergerichtliche Urteil.