Gerichtsentscheid zwischen dem Kloster Magdenau und den Dorfgenossen zu Wolfertswil betreffend Einzugsgebühren beim Zuzug von Hintersässen
Titel
Gerichtsentscheid zwischen dem Kloster Magdenau und den Dorfgenossen zu Wolfertswil betreffend Einzugsgebühren beim Zuzug von Hintersässen
Signatur
S 001/OO.40
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1631.07.12
Archivalienart
Urkunde
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Physische Beschaffenheit
Papierurkunde, deutsch, Siegel des Konvents und des Vogts Strässli (Jacob Stresli) aufgedruckt. Vergleiche Urkunde vom 12.06.1693 (S 001/OO.44)
Ort
ohne Ort (Magdenau)
Vermerke und Zusätze
Dorsalvermerk: Überkommnusbrieffe wegen dess zuzugs von dorffgenossen zu Wolffartschwyl
Regest
Gerichtsentscheid zwischen Äbtissin Salome (Sallome) und den Dorfgenossen und Einwohnern zu Wolfertswil (Wolfertschwyl), vertreten durch Hanns Jacob Strässli, Vogt, und Wolff Büeller, Richter und Schätzer, betreffend Einzugsgebühren beim Zuzug von Hintersässen: 1) Wer sich künftig in Wolffartschwyl niederlässt, um daselbst zu wohnen soll dies nur mit Gutheissen der Äbtissin und der Dorfgenossen dürfen. 2) Sollte eine solche Person zugelassen sein, so muss sie Gulden 4 bar bezahlen, davon gehen 2 Gulden an das Kloster und 2 Gulden an die Dorfgenossen, wofür diese Brunnen, Stege und Wege im Dorf unterhalten müssen. 3) Auf seine Höfe darf das Kloster Lehenleute setzen ohne Einmischung der Dorfgenossen. Solche Lehenleute müssem die 4 Gulden nicht bezahlen.
Anmerkung
Standort: Schachtel 560
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Keine
Zugänglichkeit
Öffentlich
Physische Benutzbarkeit
Nicht möglich
Veröffentlichungen
Regesten Willi: Bd. 2, Nr.509