Bedingungen für die Abtretung der Gerichtsherrlichkeit an die Magdenauer Gerichtsgemeinde
Titel
Bedingungen für die Abtretung der Gerichtsherrlichkeit an die Magdenauer Gerichtsgemeinde
Signatur
[S 001/SS.22]
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1798.02.13
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Physische Beschaffenheit
Regest bei D. Willi vorhanden; Kopie von Falk, bisherigem Gotteshausamtmann
Ort
Magdenau
Vermerke und Zusätze
Das Schreiben ist gerichtet an den Präsidenten einer loblichen Provizional-Regierung der Grafschaft Toggenburg à Liechtensteig.
Regest
Auf Ansuchen der Magdenauer Gerichtsgemeinde erklärt die Äbtissin und der Konvent von Magdenau, dass sie die Gerichtsherrlichkeit und die damit verbundenen Rechte abtreten, jedoch unter der Bedingung, a) dass dem Gotteshaus der Genuss des Gemeinde- und Landrechts verbleibe und, b) dass das Gotteshaus und dessen Konventualinnen all das Eigentum, das nicht mit der Gerichtsherrlichkeit verbunden ist, wie das aller andern im Gericht (verkünden?) Landleute gesichert und geschützt werde, c) dass das Gotteshaus von allen Beschwerden, welche die Gerichtsherrlichkeit veranlasst hat, entbunden sein solle.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Keine
Zugänglichkeit
Öffentlich
Physische Benutzbarkeit
Nicht möglich
Veröffentlichungen
Regesten Willi: Bd. 2, Nr. 1382