Bericht aus dem Kloster Wettingen betreffend den bei der Tagsatzung in Baden eingelegten Rekurs wegen des Appellationsrechts
Bericht aus dem Kloster Wettingen betreffend den bei der Tagsatzung in Baden eingelegten Rekurs wegen des Appellationsrechts
S 001/SS.14
Dokument
1735.06.12
Dokument
analog
1
Schreiben ohne Unterschrift (evtl. P. Franz Dorer?), jedoch mit dem Siegel der Wettinger Ökonomie (nach Willi)
Wettingen
Bericht aus dem Kloster Wettingen an Äbtissin M. Cäcilia (III. Hug) betreffend den bei der Tagsatzung in Baden eingelegten Rekurs wegen des Appellationsrechts. Der Entscheid der Ehrengesandten lautet wie folgt: vom Gericht Magdenau darf an die Äbtissin als Mittelinstanz, von dort aber an das toggenburgische Landgericht in Lichtensteig appelliert werden. Damit liegt die letzte Instanz nicht bei der Äbtissin, was zuvor wegen der Unklarheit der Urkunden nicht habe bewiesen werden können. Zwar sei dies nur ein Mediationsentscheid und daher für die Äbtissin nicht bindend, der Schreiber rät der Äbtissin jedoch zur Annahme.
Standort: Schachtel 605
Keine
Öffentlich
Nicht möglich
Regesten Willi: Bd. 2, Nr. 968