Regest
Mit Berufung auf das unterm 16.11. erlassene und am 22.11.1771 von allen Kanzeln verlesene fürstliche st.gallische Mandat wird neuerdings eingeschärft, dass es nicht erlaubt sei, aus andern Orten kommendes Vieh einzuführen, ohne dass ein amtliches Attest beigebracht werde, dass es von seuchenfreien Orten herkomme.