Immissionen und Qualität
Titel
Immissionen und Qualität
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1989-2014
Existenzzeitraum
1980-
Abkürzungen
I+Q
Geographische Angaben (Adresse)
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
Für die Amtstätigkeit sind folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien bedeutsam:
Bund:
- Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutzgesetz, USG, SR 814.01)
- Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 24. März 2000 (BGLE, SR 742.144)
- Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV, SR 814.41): Die Verordnung bildet das zentrale Arbeitsinstrument der Fachstelle.
- Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 14. November 2001 (VLE, SR 742.144.1)
- "Realisierung von Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden im Rahmen der Lärmsanierung der Eisenbahnen" (Richtlinie des Bundesamtes für Verkehr)
- "Leitfaden Strassenlärm", Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt für die Sanierung
Kanton:
- Strassengesetz vom 12. Juni 1988 (StrG, sGS 732.1)
- Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung vom 19. April 2011 (EG-USG, sGS 672.1)
- Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung vom 13. Dezember 2011 (sGS 672.11)
- "Besondere Bestimmungen für Schallschutzfenster" (Richtlinie des TBA): Die Liegenschaftsbesitzer und Fensterbauer sind für entsprechende Beitragszahlungen gehalten, die vom TBA veröffentliche Richtlinie zu erfüllen.
- Managementhandbuch und Projektleiterhandbuch des TBA
Richtlinien privater Institutionen:
- Vollzugsordner "Einbau von Schallschutzfenstern" des Cercle Bruit Schweiz, der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute.
(Amts-)Leitung
1980-1984: Urs Kost
1984-2008: Hanspeter Bösch
ab 2008: Andreas Kästli
Behördengeschichte
Die Fachstelle Immissionen und Qualität wurde 1980 als Fachstelle Immissionen und Geotechnik geschaffen. Konzipiert war sie als Stabsstelle des Kantonsingenieur-Büros; besetzt war sie mit dipl. Ing. ETH Urs Kost. 1984 übernahm dipl. Ing. ETH Hanspeter Bösch die Leitung der Fachstelle. 1998 erfolgte die Umbenennung in Fachstelle Immissionen und Qualität. Ein wichtiger Meilenstein für die Fachstelle war die Zertifizierung des TBA-Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 im Jahr 1999. 2008 trat dipl. Ing. ETH Andreas Kästli die Nachfolge von Hanspeter Bösch an.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Die Fachstelle I+Q des TBA nimmt folgende Aufgaben / Kompetenzen wahr:
Bereich Immissionen (Lärmsanierung, Luftreinhaltung, Erschütterung):
- Erarbeitung von Lärmsanierungsprojekten an Kantonsstrassen: Die Lärmsanierung, die anhand des Lärmbelastungskatasters priorisiert wird, erfolgt dreistufig:
1. Lärmreduktion an der Quelle: Einbau eines lärmarmen Belags, Geschwindigkeitsreduktion; Lastwagenverbote und Umleitungen sind theoretisch ebenfalls möglich, werden aber kaum realisiert.
2. Einwirkung auf die Lärmausbreitung: Bau von Wällen und Wänden (in urbanem Gebiet allerdings schwierig).
3. Nähern sich die Immissionen den zulässigen Grenzwerten oder überschreiben diese gar, werden Beiträge an Schallschutzfenster ausgerichtet.
- Führung und Aktualisierung des Lärmbelastungskatasters
- Erstellung von Mehrjahresplänen und Verhandlung der Programmvereinbarungen im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs: Alle 4 Jahre wird vom Bundesamt für Umwelt BAFU ein neues Programm der subventionierten Lärmsanierungsprojekte erstellt. Die Fachstelle I+Q berichtet dem BAFU jährlich über die Projektarbeiten; periodisch kontrolliert das BAFU auch die umgesetzten Projekte.
- Sicherstellung LSV-konformer Projektierung: In Zusammenarbeit mit der Abteilung Strassen- und Kunstbauten des TBA prüft die Fachstelle I+Q, dass die Projekte die Bestimmungen der Lärmschutzverordnung erfüllen. Auch die von der Fachstelle betreuten Projekte werden entsprechend überprüft.
- Beratung: Die Fachstelle berät die Gemeinden bei Sanierungsprojekten und bezüglich der Beitragseinholung beim BAFU. Privaten wird ebenfalls entsprechende Auskunft erteilt.
- Überwachung von Lärmschutzmassnahmen und Durchführen von vorsorglichen Lärmmessungen
- Unterstützung im Bereich Lärm bei Strassenbauprojekten
- Beurteilung der Baugesuche für private Lärmschutzwände
- Koordination des Einbaus von lärmarmen Belägen auf Kantonsstrassen
- Durchführung von Schallschutzmassnahmen im Rahmen der Lärmsanierung der Eisenbahnen: Diese Arbeiten, d.h. der Einbau von Schallschutzfenstern, konnten 2014 vorerst abgeschlossen werden.
- Beratung und Koordination bei lufthygienischen Problemen beim Bau und Betrieb von Kantonsstrassen
- Beratung und Koordination bei Erschütterungsproblemen an Kantons- und Gemeindestrassen
Qualitätsmanagement: Der Leiter der Fachstelle I+Q ist als Qualitätsleiter (QL) zuständig für:
- Betreuung des TBA-Management-Systems und Umsetzung aller Massnahmen zur Qualitätssicherung
- Planung und Durchführung von internen Audits in Zusammenarbeit mit den Q-Verantwortlichen der einzelnen Tiefbauamt-Abteilungen bzw. -Sektionen/-Dienststellen
- Auswertung von qualitätsrelevanten Informationen und Mitwirkung bei der Erstellung des Q-Berichts
- Führung und Beratung der Q-Verantwortlichen
Administrative Strukturen
Organisatorisch ist die mit 100 Stellenprozenten (Stand 2014) dotierte Fachstelle I+Q bei den Zentralen Diensten des Tiefbauamtes angesiedelt und dem Kantonsingenieur Stv. unterstellt.
Im Bereich Qualität sind dem Qualitätsleiter (QL) aus jeder Abteilung, Sektion und Dienststelle Qualitätsverantwortliche unterstellt, welche den QL und das Kader im Bereich Qualität unterstützen.
Parallelüberlieferungen
Amtsdruckschriften:
- Amtsbericht des Regierungsrats (bis 2007) / Geschäftsbericht der Regierung (ab 2008) : Die Amtsberichte enthalten unter den Rubriken "Kantonsstrassenbau" und "Nationalstrassenbau" Informationen zu den erfolgten Lärmschutzmassnahmen. Im gestrafften Geschäftsbericht erfolgt die Berichterstattung dagegen departementsweise; Projekte und Arbeiten des Tiefbauamtes finden ggf. punktuell Eingang.
Bund:
- Bundesamt für Verkehr BAV, Abteilung Infrastruktur: Die Sanierungsmassnahmen im Zusammenhang mit den Eisenbahnen (Einbau von Schallschutzfenstern) konnten zwar 2014 abgeschlossen werden, allerdings können weitere Projekte folgen oder eine Verkehrszunahme kann neuerliche Aktivitäten erfordern. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass beim BAV Unterlagen zum Kanton St.Gallen vorliegen.
- Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS (Nichtionisierende Strahlung): Das BAFU dient der Fachstelle I+Q als Ansprechpartnerin und Controllingstelle der Lärmsanierungsprojekte im Sinne der Programmvereinbarung im Bereich Lärm- und Schallschutz. Die Fachstelle I+Q stellt dem BAFU einen jährlichen Bericht zu (Excel-Tabelle zu den Projekten). Das BAFU kontrolliert seinerseits periodisch die im Kanton umgesetzten Projekte.
Das BAFU publiziert regelmässig Dokumentations- und Berichtmaterial, dessen Inhalt auch Gültigkeit für den Kanton St.Gallen beanspruchen kann.
Kanton:
- Kantonsrat, Regierung, Vorsteher Baudepartement: Je nach Projektsumme fällt die Entscheidkompetenz bei Bauprojekten (inkl. ggf. notwendige Lärmschutz-Massnah-men) dem Vorsteher des Baudepartements (bis 1 Mio. Fr.), der Regierung (bis 6 Mio. Fr.) oder dem Kantonsrat (über 6 Mio. Fr.) zu. Auf der entsprechenden Stufe fallen Unterlagen an, welche Angaben zum Projekt und den allenfalls notwendigen Lärmschutzmassnahmen beinhalten.
- Departementscontrolling (ab 2009): Seit dem Jahr 2009 verlangt die Regierung anstelle des Amtsberichts ein Departementscontrolling (RRB 2008/832). Es handelt sich dabei um einen nicht öffentlichen Bericht.
- Abteilungen des TBA: Die Fachstelle I+Q arbeitet eng mit der Abteilung Strassen- und Kunstbauten sowie mit dem Dienst Grundstückgeschäfte zusammen. Die Zusammenarbeit geht so weit, dass die Unterlagen der Fachstelle I+Q zu einem grossen Teil in die dortigen Ablagen integriert sind.
- Gemeinden: Die Gemeinden verfügen über die das Gemeindegebiet betreffenden Unterlagen des kantonalen Lärmbelastungskatasters sowie über kommunale Unterlagen aus dem Bereich Tiefbau.
Fachkonferenzen:
- Fachverband Cercle bruit: Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute ist als Verein organisiert. Ihr Zweck ist die Förderung der Lärmbekämpfung in der Schweiz, die Vertretung der Interessen der kantonalen Lärmschutzfachleute, die Kontaktpflege und der Informationsaustausch unter den Fachleuten, die Förderung der fachlichen Kompetenz. Sie unternimmt Stellungnahmen und äussert sich im Rahmen von Vernehmlassungen.
- Erfa-Tagungen der Qualitätsleiter von Tiefbauämtern: Das Bundesamt für Strassen ASTRA organisiert diesen periodischen Erfahrungsaustausch. Protokolle zu den Treffen werden allerdings nicht erstellt. Da nicht alle kantonalen Tiefbauämter zertifiziert sind, sind überdies auch nicht alle Kantone bei diesen Tagungen vertreten.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die Fachstelle I+Q bildet für den Bereich Strassenbau das kantonale Kompetenzzentrum für sämtliche Immissionsfragen (Lärm, Luft, Erschütterung). Dementsprechend breit ist ihr Aufgabenportfolio. Wenn sich die Fachstelle auch – wie aufgrund ihrer organisatorischen Aufhängung zu erwarten ist – vorwiegend mit technischen Fragen beschäftigt, liegt ihr Nutzen – überraschenderweise – v.a. in der Volksgesundheit, da übermässiger oder konstanter Lärm das persönliche Wohlbefinden erheblich belasten kann. Bei der Immissionsbekämpfung handelt es sich um ein vergleichsweise junges Tätigkeitsfeld des Kantons, dessen Bedeutung im Zuge einer zunehmenden Siedlungs- und Bevölkerungsdichte eher noch an Bedeutung gewinnen könnte. Der Handlungsspielraum der Fachstelle dürfte indes relativ gering sein, da die Amtstätigkeit in hohem Masse reguliert ist.
Im Bereich des Qualitätsmanagements für das TBA nimmt die Fachstelle eine typische Querschnittsaufgabe wahr.
Historische Kriterien
Die Geschichte der Lärmbekämpfung in der Schweiz beginnt 1912 mit dem Zivilgesetzbuch. Nach Artikel 684, Nachbarrecht, sind "alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Luftverunreinigung, üblen Geruch, Lärm, Schall, Erschütterung (...)" verboten. Mit der Masseinheit Dezibel wurde dann 1925 der Lärm vergleichbar. Während die technologische Seite im Rahmen der Technikgeschichte seit Jahrzehnten Gegenstand der Geschichtsforschung ist, kamen deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt erst vergleichsweise spät in den Blick. Seit der Jahrtausendwende gewinnt die interdisziplinär geprägte Umweltgeschichte als historische Subdisziplin immer mehr an Profil. Jüngst werden akustische Phänomene in historischer Perspektive – z.B. die Wahrnehmung und Folgen von Kriegslärm – auch von den 'Sound Studies' bzw. der 'Sound History' untersucht, welche aus den Kulturwissenschaften hervorgehen, aber ebenfalls viele Schnittpunkte zur Technik-, Medizin- und Wissenschaftsgeschichte aufweisen. Der kantonale Lärmbelastungskataster bietet diesbezüglich wertvolle Daten, um die lokalen Lärm- bzw. Geräuschkulissen der St.Gallerinnen und St.Galler entlang von Strassen zu rekonstruieren oder um vergleichende (Lokal-)Studien erstellen zu können.
Rechtliche Kriterien
Grundlage der Fachstellentätigkeit bildet neben den Rechtsnormen der kantonale Lärmbelastungskataster. Mit den darin erfassten Rechnungs- und Messwerten bildet der Kataster die objektiv-transparente Priorisierungsliste, nach welcher die betroffenen Eigentümer von Lärm entlastet werden. Grundlage der Beiträge an den Einbau von Schallschutzfenstern sind die mit den Eigentümern geschlossenen Vereinbarungen mit Vertragscharakter. Ebenfalls von (temporärem) Interesse sind für den Staat die Verzichtserklärungen und Verfügungen, welche auch über allfällige spätere Handänderungen hinaus ihre Rechtskraft behalten. Die Vereinbarungen, Verzichtserklärungen und Verfügungen sind deshalb mindestens so lange aufzubewahren, wie ein Anrecht auf eine Subvention besteht.
Aufschluss über das staatliche Handeln geben überdies das Management-Handbuch und die Qualitätsberichte des Tiefbauamtes.
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und dem Tiefbauamt (Fachstelle Immissionen und Qualität) vom 15. Dezember 2014:
- Kantonaler Lärmbelastungskataster (Papierversion): Dauernde Aufbewahrung
- Projektunterlagen Lärmsanierungsprojekte Kantonsstrassen: Vernichtung (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
- Vereinbarungen, Verzichtserklärungen und Verfügungen zum Einbau von Schallschutzfenstern: Vernichtung (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer bzw. der Subventionsberechtigung)
- Schallschutzmassnahmen im Rahmen der Lärmsanierung der Eisenbahnen: Vernichtung (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
- Managementhandbuch: Dauernde Aufbewahrung (1 Exemplar pro Version)
- Projektleiterhandbuch: Vernichtung (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
- Qualitätsbericht (Papier- oder PDF-Version): Dauernde Aufbewahrung
- Berichte interne Audits / externe Audits: Vernichtung (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
- Fort- und Weiterbildungskonzept des TBA: Vernichtung (nach Ablauf der administrativen Gebrauchsdauer)
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2044
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt