Dienst für Verwaltungscontrolling (1996-2004)
Titel
Dienst für Verwaltungscontrolling (1996-2004)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1985-2004
Existenzzeitraum
1996-2004
Abkürzungen
DVC
Rechtsform
Verwaltungseinheit
Rechtsgrundlagen
Staatsverwaltungsgesetz, Art. 40 ff.
(Amts-)Leitung
Mario Zemp
Behördengeschichte
Die Bestimmungen von Art. 40 ff. des Staatsverwaltungsgesetzes, die seit 1. Januar 1996 angewendet wurden, sahen die Einrichtung eines Dienstes für Verwaltungscontrolling (DVC) vor. Dieser sollte der Regierung als Fachorgan für Controllingaufgaben dienen und in ihrem Auftrag überprüfen, ob Staatsaufgaben zielgerichtet, wirksam und zweckmässig erfüllt werden. Die per 1. Mai 1999 eingesetzte Leitung der Dienststelle war anfänglich direkt dem Landammann unterstellt; im November 2000 wurde sie organisatorisch dem Finanzdepartement eingegliedert. Im März 2004 beschloss die Regierung, das Verwaltungscontrolling neu zu gestalten und die Position des Leiters des DVC nach der bevorstehenden Pensionierung des Stelleninhabers nicht mehr zu besetzen.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Nach einer Anfangsphase wurde das Hauptaufgabengebiet des DVC von der Regierung im September 2000 auf die controllingmässige Begleitung von grösseren, insbesondere departementsübergreifenden Projekten reduziert; zudem sollte er jedes Jahr mindestens in einer Dienststelle die Aufgabenerfüllung überprüfen. Zu diesem Zweck erstellte er jährlich ein Arbeitsprogramm und legte dieses der Regierung zur Genehmigung vor. Ebenfalls jährlich erfolgte die schriftliche Berichterstattung an die Regierung und die beteiligten Dienststellen.
Administrative Strukturen
Die Dienststelle wurde durch ihre Leitung verkörpert.
Parallelüberlieferungen
Die an die Regierung gerichteten jährlichen Tätigkeitsberichte sind auch über die Protokolle der Regierung (RRB) greifbar.
Historische Kriterien
Der Dienst dokumentiert erste Ansätze zu einer umfassenden Steuerung und Kontrolle der Staatstätigkeit im Kanton, wie sie nach der Aufhebung der Dienststelle in der Staatskanzlei (Dienst für politische Planung und Controlling) weitergeführt wurden (siehe Registerkarte Verweise). In diesem Bestreben waren die Ziele und Aufgaben des DVC durchaus verwandt mit den Ideen, wie sie ungefähr zur selben Zeit auch andernorts unter Stichworten wie "New Public Management" oder "Wirkungsorientierte Verwaltung WoV" diskutiert wurden, und können insofern durchaus als zeittypisch gelten.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2034
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt