Kantonale Namenkommission (1953-2007)
Titel
Kantonale Namenkommission (1953-2007)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1948-2008
Existenzzeitraum
1953-2008
Verwandte Körperschaften, Familien, Personen
Ab 2008: Fortsetzung siehe BD
Rechtsform
Verwaltungseinheit
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (sGS 914.75)
(Amts-)Leitung
Erster Obmann (Präsident) der Kommission war ab 1953 Prof. Dr. Hans Hilty (Autor und Redaktor, St.Gallen). Ihm folgte 1972 Dr. Walter Lendi (Staatsarchivar, Kantonsbibliothekar und Leiter des Amts für Kulturpflege bzw. Amts für Kultur), der dieses Amt bis 2000 innehatte. Von 2000-2008 war Dr. Alois Stadler (ehemaliger St.Galler Kantonsbibliothekar, Goldingen) Obmann der Kommission. Per 1.1.2008 erfolgte mit der gleichzeitigen rechtlichen und administrativen Zuordnung zum Baudepartement (Amt für Raumplanung und Geoinformation AREG) die Wahl von Flurnamenexperte Dr. Peter Masüger, Hefenhofen / Langrickenbach TG als Obmann.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Mit der kantonalen Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (sGS 914.75) wurde 1952/53 die kantonale Namenkommission gegründet. Sie überprüft und bereinigt in gesetzlichem Auftrag sowohl die früheren Namenverzeichnisse der Gemeinden als auch die vom Grundbuchgeometer erhobenen Lokalnamen und setzt die Schreibweise fest, soweit diese den geltenden Bestimmungen nicht entspricht. Aus dieser Tätigkeit entstehen pro Gemeinde Flurnamen- bzw. Lokalnamen-Verzeichnisse.
Parallelüberlieferungen
- KPE 2: Flurnamenverzeichnisse (Nomenklatur; ab 1953 erstellt durch die kantonale Namenkommission zu Handen des Vermessungsamts)
- A 285/02.05: DI-Amt für Kultur, kantonale Namenkommission (Wahlen, Geschäftsunterlagen, Pressedokumentation)
Historische Kriterien
Die Flurnamenverzeichnisse der Gemeinden inkl. Begleitkorrespondenz bilden eine wichtige Grundlage für die Bezeichnung von Ortschaften und Räumen in den offiziellen Kartenwerken und bei der Vergabe von Strassennamen.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2038
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt