Archiv des Grossen Rates / Kantonsrates
Titel
Archiv des Grossen Rates / Kantonsrates
Stufe
Hauptabteilung
Entstehungszeitraum
1803-2016
Laufmeter
42.35
Enthält
Akten, Bücher und Druckschriften des Kantonsparlaments (Legislative) und seiner Kommissionen von der Zeit der Kantonsgründung bis in die Gegenwart
Anmerkung
Gemäss Verfassung des Kantons St.Gallen vom 10. Juni 2001 (in Vollzug ab 1. Januar 2003) ist der Kantonsrat (vorher Grosser Rat) die gesetzgebende (legislative) Behörde des Kantons. Die Anzahl ihrer Mitglieder bemass sich seit 1861 nach der Einwohnerzahl des Kantons (ein Abgeordneter auf 1200 Einwohner) und konnte entsprechend schwanken. Auf die Wahlen von 1964 hin wurde sie dann auf 180 fixiert. Seit 2008 umfasst das Parlament noch 120 Mitglieder, die sich in mehrere parteipolitisch ausgerichteten Gruppierungen (Fraktionen) gliedern. Der Kantonsrat wird vom Volk für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Unter anderem beschliesst der Kantonsrat unter Vorbehalt des Referendums über Verfassungsänderungen und Gesetze, behandelt Staatsvoranschlag (Budget) und Staatsrechnung, setzt den Staatssteuerfuss fest und befindet über die Erstellung von kantonalen Bauten sowie über Kredite und grössere Staatsbeiträge. Ferner nimmt er eine Reihe von Wahlen vor und überprüft die Geschäftsführung von Regierung, Staatsverwaltung und Gerichten.
Der Kantonsrat behandelt jährlich während vier bis sechs Sitzungsperioden (Sessionen) von zwei bis vier Tagen im Regierungsgebäude rund 200 Geschäfte, teils mehrfach und in unterschiedlichen Verfahrensstufen. Der Kantonsrat organisiert sich in verschiedenen Gremien und Kommissionen: für wiederkehrende Geschäfte in vier ständige Kommissionen und zur Vorberatung weiterer Geschäfte in etwa 30 nichtständige, vorberatende Kommissionen mit bis zu 21 Mitgliedern.
Die Geschäftsführung der ständigen Kommissionen ist bei der Staatskanzlei und der kantonalen Finanzkontrolle, der nichtständigen Kommissionen bei den jeweils fachlich zuständigen Departementen angesiedelt. Der Staatssekretär als Leiter der Staatskanzlei wird vom Kantonsrat für vier Jahre gewählt. Er nimmt unter anderem Aufgaben war, die sich auf den Ratsbetrieb beziehen.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt