Handelsreisendekarten
Handelsreisendekarten
A 142/7.4
Serie
1931 (ca.)-1999
Dokument
analog
0.06
Handelsreisendekarten erhielten Reisende von den Bezirksämtern, welche mit ihrem Geschäft im Handelregister eingetragen waren. Mittels grünen Bestellformularen konnten Grossreisende eine Ausweiskarte beantragen, um mit Geschäftsleuten oder privaten und öffentlichen Unternehmungen, Verwaltungen und Anstalten in Kontakt zu treten. Damit wurden Waren wieder verkauft oder in eigenem Betrieb verwendet. Kleinreisende erhielten zur Beantragung rote Karten und konnten bei Bewilligung bestimmte Firmen aufsuchen sowie Waren bezüglich der in der Ausweiskarte genannten Geschäftszweige als Bestellungen aufgeben. Mit der Auflösung der Bezirksämter wurden ab Juli 2000 die Ausweise für Handelsreisende vom Amt für Wirtschaft ausgestellt.
12/31/2099
Staatsarchiv
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Uneingeschränkt