Entstehungszeitraum, Anmerkung
Bei den vorliegenden Blättern dürfte es sich um sieben von insgesamt 16 Originalblättern (Reinzeichnungen) der unter Johannes Eschmann (1802-1852) erarbeiteten und nach ihm benannten St.Galler Kantonskarte im Massstab 1:25'000 handeln. Diese gemäss Schertenleib 1993, S. 15f., als verschollen erklärten Reinzeichnungen wurden unmittelbar nach ihrer Fertigstellung dem St.Galler Strassen- und Wasserbauinspektor Friedrich Wilhelm Hartmann (1809-1874) zwecks Überprüfung der Angaben übergeben (vgl. Amtsbericht des Kantons St.Gallen 1847, S. 12); sein Blindstempel ist entsprechend verschiedentlich auf den Blättern zu finden. Diese Übergabe müsste nach 1846 erfolgt sein, da die auf dem Teilblatt Rheineck festgehaltene "Statistische Tabelle des Kantons St.Gallen" auf den Erhebungen der Jahre 1837 (Bevölkerungszahlen) und 1846 (Gebäudezahlen) beruht; in Übereinstimmung mit diesem Terminus post quem ist beispielsweise das 1845 vollendete St.Galler Bürgerspital oder der schon 1841 von Friedrich Wilhelm Hartmann geplante Seedamm zwischen Rapperswil und Hurden (vgl. KPM 1/57.2-4) auf der Karte bereits aufgeführt. Parallel zu ihrer Überprüfung wurden die Kartenblätter sekundär genutzt, indem man auf ihnen die künftige Bahnstrecke der Rheintal-Linie (Streckeneröffnung Rheineck-Sargans-Chur: 1. Juli 1858) und die Verbindung Rapperswil-Ziegelbrücke-Weesen (Streckeneröffnung: 15. Februar 1859) mit Rotstift eintrug.
Für die Annahme, dass es sich bei den sieben teils paarweise montierten Blättern - "St.Gallen", "Rheineck", "Altstaedten", "Oberriet", "Werdenberg", "Rapperschwyl" und "Schaenis" - um die Eschmannschen Reinzeichnungen und nicht etwa um spätere Handkopien handelt, sprechen folgende Aspekte: 1. Die bahnspezifischen Zweittitel wurden in die blanco belassenen Flächen (der Nachbarskantone) eingefügt, überlagern jedoch stellenweise das primäre Kartenbild. 2. Die Ausarbeitung des primären Kartenbildes erstreckt sich in gleich bleibender Präzision auch über Gegenden, die das Einzugsgebiet der Bahnstrecken nicht im Geringsten betraf. 3. Die auf dem Blatt Rheineck festgehaltene "Statistische Tabelle des Kantons St.Gallen" beruht auf den vorliegenden Blättern auf den Erhebungen der Jahre 1837 und 1846, während sie in der druckgrafischen Endfassung (erschienen 1851-1854) mit den aktualisierten Werten des Jahres 1850 erscheint. 4. Die Geländeerhebungen sind nicht in herkömmlicher Schraffenmanier, sondern in der ab ca. 1830 aufgekommenen Höhenkurvenmanier wiedergegeben. Dies entspricht dem Wiedergabemodus einiger weniger im swisstopo-Kartenarchiv aufbewahrter Brouillons zur Eschmann-Karte, die als im Feld gefertigte Skizzen die direkte Vorlage zu den Reinzeichnungen bildeten (vgl. Schertenleib 1993, S. 15, Abb. 7). Somit scheinen sowohl die Brouillons als auch die vorliegenden Originalblätter unter Berücksichtigung der Höhenkurven zur Ausführung gelangt zu sein, die lithografierte Endfassung der Eschmann-Blätter hingegen mit Schraffen, was mit der mit dem Kartenstich beauftragten Person (Jakob Melchior Ziegler, 1801-1883) begründet wurde (vgl. Schertenleib 1995, S. 215). Das Vorhandensein von Höhenkurven und die Sekundärverwendung der Blätter mögen denn wohl auch die Hauptgründe sein, weshalb das Konvolut bislang nie in den hier dargelegten Kontext gebracht wurde.