Amtsleitung und Kulturförderung
Titel
Amtsleitung und Kulturförderung
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1988-2010
Existenzzeitraum
1996-
Geographische Angaben (Adresse)
St.Leonhard-Strasse 40, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
lm schweizerischen Bundesstaat fällt Kulturförderung grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Kantone (siehe Art. 69 Abs. 1 und 2 der Bundesverfassung (BV), SR 101). Kultur ist nach Artikel 11 der st.gallischen Kantonsverfassung (KV) ein Staatsziel. Die kantonale Kulturförderung ergänzt und verstärkt die Förderung durch Gemeinden und Private. Folgende Gesetze und Verordnungen regeln den Kompetenzbereich des Amtes für Kultur:
- Kulturförderungsgesetz (sGS 275.1) vom 15. August 2017
- Kulturförderungsverordnung (sGS 275.11) vom 18. Juni 2019
- Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen (sGS 273.1) vom 27 . September 2009
- Kulturleitfaden (wichtige interne Richtlinie), jeweils aktuelle Ausgabe
Für die einzelnen Abteilungen des Amts für Kultur kommen die jeweils spezifischen Rechtsgrundlagen hinzu, z.B. die Verordnung über Kantonsbeiträge an unbewegliche Kulturgüter (VUKG) (sGS 277.11) vom 19. Juni 2018, das Bibliotheksgesetz (sGS 276.1) vom 30. April 2013 oder das Gesetz über Aktenführung und Archivierung (sGS 147.1) vom 19. April 2011.
(Amts-)Leitung
siehe die übergeordnete Fondskarte "Amt für Kultur"
Behördengeschichte
siehe die übergeordnete Fondskarte "Amt für Kultur"
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Die Unterstützung der kulturellen Vielfalt, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kultur im Kanton St.Gallen mit dem Ziel der Stärkung der kulturellen ldentität nach innen und des kulturellen Profils nach aussen ist eine zentrale Aufgabe des Amts für Kultur. Die kantonale Kulturförderung ergänzt und verstärkt die von Gemeinden und Privaten geleistete Unterstützung (Subsidiaritätsprinzip). Durch die Tätigkeit seiner Abteilungen Kantonsbibliothek Vadiana, Staatsarchiv St.Gallen, kantonale Denkmalpflege und kantonale Archäologie trägt das Amt für Kultur ausserdem zur Pflege des kulturellen Erbes sowie zur Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns bei und erleichtert den Zugang zu lnformation und Wissen.
a) Führungs- und Administrationsaufgaben
Die Amtsleitung ist verantwortlich für die strategische Planung und das Controlling der Tätigkeit des Amtes, für Planung und Budgetierung der Finanzen, für die Personaladmínistration. Ausserdem unterstützt sie alle Abteilungen des Amtes in politischen, finanziellen, personellen, rechtlichen und infrastrukturellen Fragen und realisiert Projekte gemeinsam mit ihnen.
b) Aufbau, Begleitung und Beratung von Kulturinstitutionen oder Kulturprojekten
Beim Aufbau von Kulturinstitutionen und -projekten lanciert das Amt für Kultur, vertreten durch die Amtsleitung, entweder selbst ein Projekt, spielt eine wichtige Rolle bei der durch andere Organisationen in die Wege geleiteten Projektplanung oder leistet einen substantiellen finanziellen Beitrag an das betreffende Projekt. Das Amt ist in diesen Fällen auch nach Abschluss der Aufbauphase in den jeweiligen leitenden Gremien vertreten. Beispiele für solche Projekte sind die Lokremise St.Gallen und das Kunst(Zeug)Haus Rapperswil-Jona) (Kulturinfrastruktur-Projekte) oder die Neugestaltung der Archäologie-Ausstellung im Historischen und Völkerkundemuseum St.Gallen. Die Begleitung von bereits bestehenden Kulturinstitutionen geschieht durch Einsitz des Amts für Kultur in Stiftungsräten und Vereinsvorständen (z.B. Stiftung Altes Bad Pfäfers, Verein Schloss Werdenberg). Das Amt für Kultur ist zum Teil zuständig für die Geschäftsführung der betreffenden Organisationen. Auf Anfrage von Gemeinden bietet das Amt für Kultur ausserdem Beratung beim Aufgleisen und bei der Durchführung von Projekten an und stellt externe Experten und Expertinnen zur Verfügung.
c) Aufbau und Begleitung von regionalen Kulturförderplattformen
Die Kulturförderplattformen werden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden einzelner Regionen und / oder den für Kulturförderung zuständigen Stellen der Nachbakantone aufgebaut und betrieben. Sowohl die Gemeinden als auch die kantonale Kulturförderung leisten einen Finanzierungsbeitrag an die Plattformen. Bei der Plattform ,,Südkultur" hat das AFKU die Geschäftsführung. Bei den übrigen Plattformen ist das AFKU im Vorstand vertreten oder hat nur Gast-Status.
d) Förderbeiträge
Es sind folgende Förderinstrumente vorhanden:
-Projektbeiträge bis 10'000 Franken
-Projektbeiträge ab 10'000 Franken, Finanzierung über den kantonalen Lotteriefonds
-Jahresbeiträge an lnstitutionen und Vereine
-Werkbeiträge an einzelne Kunstschaffende zur Ausarbeitung von ldeen, Projekten oder Werken
-3-monatiger Aufenthalt in einer Atelierwohnung in Rom zur Realisierung von Projekten mit Bezug zur Stadt Rom oder generell zum urbanen Raum
-Filmförderung für Filmschaffende, Produzenten und Produzentinnen
-Unterstützung von lnstitutionen, Kulturschaffenden und Fachpersonen aus der Kulturvermittlung (Pilotphase 2014 - 2015)
Die Kulturförderung des Kantons St.Gallen ist nicht nur für die Vergabe von Lotteriefonds-Beiträgen an Kulturprojekte zuständig, sondern auch für die Vergabe von Beiträgen an Projekte in den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit.
e) Auszeichnung ausserordentlicher kultureller Leistungen: Verleihung von Anerkennungspreisen durch die St.Gallische Kulturstiftung
Die St.Gallische Kulturstiftung ist eine selbständige Stiftung deren ständige Geschäftsstelle sich beim Amt für Kultur befindet. Sie vergibt zweimal jährlich Anerkennungs- und Förderpreise sowie alle drei bis vier Jahre den Grossen St.Galler Kulturpreis.
f) Vernetzung von Kulturschaffenden
Seit 1997 jährliche Durchführung einer halbtägigen kantonalen Kulturkonferenz für Vertreterinnen und Vertreter von Kulturorganisationen. Es wird ein aktuelles Thema aus dem kulturellen Umfeld diskutiert.
g) Kulturvermittlung
-Realisierung von Ausstellungen im Kulturraum im Regierungsgebäude (teilweise mit externen Partnern), nur bis Mitte 2016
-Aufbau, Pflege und Verbreitung der Kulturvermittlungsplattform,,Kklick"
-Unterstützung von grösseren, mehrjährigen Projekten (z.B. Pflege des Textil-Erbes)
h) Bibliothekskommission
Sie hat folgende Aufgaben:
-Sie bereitet die Bibliotheksstrategie vor.
-Sie erlässt Empfehlungen zur Erreichung der in der Bibliotheksstrategie festgelegten Ziele.
-Sie beschliesst Richtlinien über die Förderung des Bibliothekswesens.
-Sie entscheidet über die Zusicherung von Kantonsbeiträgen, soweit nicht die Regierung zuständig ist.
-Sie begleitet die Umsetzung von Massnahmen sowie die Durchführung von Projekten.
i) Pflege und Erweiterung der kantonalen Kunstsammlung ausserdem Verleih der Werke innerhalb der kantonalen Verwaltung
j) Regionale, interkantonale bzw. internationale Zusammenarbeit im Kulturbereich
Mitgliedschaft im Vorstand, Site Management und Geschäftsführung (bis Ende 2016) des Vereins "Weltkulturerbe Stiftsbezirk St.Gallen" und Mitgliedschaft in den zuständigen Gremien der lnternationalen Bodensee-Konferenz und der Kulturbeauftragten-Konferenz Ost
Administrative Strukturen
Amtsleitung und Geschäftsleitung (zusammengesetzt aus den für Finanzen, Recht, Personal und Projekte zuständigen Mitarbeitenden und der Leitung der Kulturförderung)
Abteilung Kulturförderung, die direkt der Amtsleitung angegliedert ist.
Parallelüberlieferungen
Bei folgenden Behörden, Dienststellen und Organisationen entstehen Parallelüberlieferungen:
-Kantonsrat / Regierung
Da die Finanzierung von Betrieb und Projekte des Amts für Kultur und seiner Abteilungen, sowie das Zur-Verfügung-Stellen der Gelder für die laufenden Auszahlungen im Rahmen der Kulturförderung im Kantonsrat und in der Regierung behandelt werden, sind bei diesen beiden Behörden summarische Unterlagen zum Amt für Kultur zu finden. Die Amtsleitung des AfKU liefert grundlegende Texte zur Vorbereitung von Botschaften und Beschlüssen des Regierungsrats.
-Kurzer Jahresbericht des AFKU allgemein und aller Abteilungen, ab 2O11, in gedruckter Form. Vor 2008 findet man diesen Bericht im "Amtsbericht des Regierungsrats bzw. Amtsbericht der Regierung über das Jahr ..." ln dem ab 2008 herausgegebenen Geschäftsbericht der Regierung wird nicht mehr systematisch die Tätigkeit jeder Dienststelle dargestellt, sondern nur noch einzelne aktuelle Projekte.
-Baudepartement, Hochbauamt:
Bei der Zusammenarbeit der beiden Ämter im Rahmen von Projekten mit Bauvorhaben
liegt die Federführung in baulichen Fragen beim Hochbauamt. Wenn es um Fragen der
Nutzung und des Betriebs geht, hat das Amt für Kultur die Federführung.
-Finanzdepartement:
Zusammenarbeit beim Kulturlastenausgleich für Konzert und Theater St.Gallen. Die Federführung liegt beim Finanzdepartement.
-Kantonale Finanzkontrolle: Revisions- und Finanzberichte, Federführung bei der Finanzkontrolle
-Departement des lnnern:
Generalsekretariat
Da das Generalsekretariat übergeordnete Stelle der Amtsleitung des AFKU ist, entsteht dort eine Parallelüberlieferung. Dossiers in Bezug auf die Tätigkeit des AFKU sind z.B. in Ablieferung A 439 des Generalsekretariats des Departements des Innern ans Staatsarchiv enthalten.
Abgeschlossene Personaldossiers des AFKU werden gemäss Dienstanweisung betreffend personalrechtliche Zuständigkeiten im Departement des lnnern, gültig ab dem 1. Mai 2014, an den Personaldienst des Departements weitergeleitet. Auch die Unterlagen in Bezug auf Budget und Voranschlag sowie hinsichtlich Aufgaben- und Finanzplan des AFKU werden sowohl beim Amt als auch im Generalsekretariat, Dienst für lnformatik und Finanzen, abgelegt.
-Abteilungen des AFKU:
lm Rahmen der Zusammenarbeit der Abteilungsleitungen mit der Amtsleitung fallen ebenfalls Unterlagen an. Auf der Ebene der Amtsleitung sind nur Unterlagen zu jenen Geschäften von lnteresse, bei denen diese die Federführung hat.
-Kulturförderplattformen:
Südkultur: Geschäftsleitung durch AFKU. Folglich liegt die Federführung beim Amt für Kultur.
Kultur Toggenburg: Einsitz des AFKU im Vorstand: Die Federführung liegt nicht beim AFKU.
Rheintaler Kulturstiftung: Einsitz des AFKU im Stiftungsrat: Die Federführung liegt nicht beim AFKU.
Thurkultur: Ein Vetreter, eine Vertreterin des AFKU sitzt als Gast im Vorstand: Die Federführung liegt nicht beim AFKU.
Kultur Zürichsee-Linth: Einsitz des AFKU im Vorstand: Die Federführung liegt nicht beim AFKU.
-St.Gallische Kulturstiftung :
Die Geschäftsstelle der Stiftung befindet sich beim Amt für Kultur. Folglich liegt die Federführung bei demselben.
-Bundesamt für Kultur und Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BAK/BABS):
Zusammenarbeit bezüglich des UNESCO-Weltkulturerbes Stiftsbezirk. Die Bundesämter sind lediglich Schnittstelle zwischen dem Kanton und der UNESCO. Deshalb liegt das Hauptdossier in diesem Fall beim Amt für Kultur. Das AfKU ist im Vorstand des Vereins Weltkulturerbe Stiftsbezirk vertreten und hat die Funktíon des Site-Managements inne.
- Amtsbericht/Geschäftsbericht:
Für die Jahre von 1970 bis 2008 findet man eine Beschreibung der Tätigkeit des Amts für Kultur bzw. des Bereichs der,,Kulturpflege" im Amtsbericht des Regierungsrates im entsprechenden Abschnitt über das Erziehungsdepartement und später das Departement des lnnern. lm Geschäftsbericht der Regierung ab 2008 wird die Tätigkeit der einzelnen Dienststellen nicht mehr im Detail dargestellt. Näher beschrieben werden nur einzelne grössere Projekte.
- lnternet- / lntranet-Auftritt der Dienststelle :
lnternetseite des Amtes auf dem Portal des Kantons St.Gallen unter https://www.sg.ch/kultur.html (Stand: 20.04.2022). Die Internetseite enthält 9 Rubriken, und zwar Kulturkanton St.Gallen, Kulturstandorte und -institutionen, Kulturerbe, Kulturförderung, Archäologie, Denkmalpflege, Katonsbibliothek Vadiana, Stiftsarchiv, Staatsarchiv. Neben lnformationen zur Tätigkeit des Amtes und seiner Abteilungen findet man auch Richtlinien und Formulare, Jahresberichte, Projektschlussberichte oder Lotteriefonds-Botschaften.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Das Amt für Kultur entwickelte sich ab 1970 sozusagen ad personam (resp. rund um die Person von) Walter Lendi, der im Lauf der Zeit mit einem wachsenden Aufgabenbereich betraut wurde. Während seiner Amtszeit und teilweise unter seiner Mitwirkung baute der Kanton St.Gallen die Aktivitäten in den Bereichen Denkmalpflege und Archäologie erst richtig auf, resp. professionalisierte sie. Das Amt für Kultur ist eine "junge" Dienststelle. Seine Tätigkeit gehört nicht zu den für die Aufrechterhaltung des Staates zentralen und zwingend notwendigen Funktionen. Kultur hat aber eine identitätsstiftende Funktion und hat in den vergangenen 30 Jahren für ein breiteres Publikum an Bedeutung gewonnen. Kulturelle Aktivitäten finden heute sowohl in den klassischen Kultureinrichtungen (Theater; Tonhalle, Museen, Bibliotheken) statt als auch in einer Vielzahl von Gefässen ausserhalb der Mauern solcher Kulturhäuser. Die Schaffung und Entfaltung kultureller Werte, die Bewahrung und Überlieferung des kulturellen Erbes und die Vermittlung zeitgenössischen Kulturschaffens sind als staatliche Ziele in der kantonalen Verfassung verankert. Das Amt für Kultur hat eine primär fördernde, unterstützende und koordinierende Funktion.
Historische Kriterien
Die Ausgestaltung der Kulturpolitik des Kantons St.Gallen oblag und obliegt zu einem wesentlichen Teil dem Amt für Kultur(förderung). Die Unterlagen der Amtsleitung und der Kulturförderung sind deshalb relevant, um die Geschichte der Kulturpolitik, d.h. des Kulturverständnisses und der Rolle des Staates im Kanton zu verstehen. Die Gesuchsdossiers dokumentieren ausserdem, welche Personen, Vereine und Organisationen im kulturellen und sozialen Bereich zu einer bestimmten Zeit aktiv waren. Die Unterlagen des Amts für Kultur können zudem Hinweise auf das Verhältnis zwischen Staat und Privaten im Rahmen der Kulturförderung und der Kulturpolitik geben.
Rechtliche Kriterien
Die Unterlagen der Amtsleitung / Kulturförderung des Amts für Kultur dienen nicht direkt dem Nachweis von rechtsetzenden Entscheiden. Die betreffenden Unterlagen beziehen sich nicht auf persönliche Rechte und Freiheiten der Bürger. Die Unterlagen von Amtsleitung und Kulturförderung sind jedoch relevant, um die Verwendung der für die Kulturförderung und andere Projekte des Amtes eingesetzten Steuergelder nachvollziehbar zu machen. Sie dokumentieren die Tätigkeit des Staates im Bereich der Kultur.
Rechtliche oder administrative Aufbewahrungspflichten und -fristen:
Für Finanz- und Rechnungsunterlagen
Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (SR 220, insbesondere Art. 730c und 957), eidgenössischer Geschäftsbücherverordnung (SR 221 .431) und Kantonaler Finanzhaushaltverordnung (sGS 831 . 1, Art. 1 5). Unter die Kategorie der Finanz- und Rechnungsunterlagen fallen auch die Dossiers zu den bewilligten Gesuchen an die Kulturförderung.
Vereinbarung
Führungs- und Administrationsaufgaben
-Strategische und organisatorische Grundlagen: Archivwürdig
-Geschäftsleitung AFKU : Protokolle: Archivwürdig
-Jahresberichte (ausführliche Version, sofern vorhanden): Archivwürdig
-Kurzer Jahresbericht von Amtsleitung und allen Abteilungen des AFKU: Archivwürdig
-Aufgaben- und Finanzplan: Nicht archivwürdig (Vernichten 10 Jahre nach Abschluss des Geschäfts)
-Unterlagen zu Budget und Voranschlag: Nicht archivwürdig (Vernichten 10 Jahre nach Abschluss)
-Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen: Nicht archivwürdig (Vernichten 10 Jahre nach Abschluss)
-Unterlagen zu B&R-Geschäften (Bauten und Renovationen) mit Anträgen des AFKU an das Hochbauamt: Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ermessen der Dienststelle)
-Statistik über das Beitragswesen: Archivwürdig
-Kultur-News, ab 2O12: Archivwürdig
Aufbau, Begleitung und Beratung von Kulturinstitutionen oder Kulturprojekten (z.B.Lokremise, Schloss Werdenberg, Stiftsbezirk, Altes Bad Pfäfers)
-Lancierung / Aufbau: Projektakten: Mit Federführung, bei massgeblicher Aufbauarbeit, d.h. Anstoss oder massgeblicher Finanzierung, oder bei Geschäftsführung durch das AFKU: Anbieten (zur differenzierten Bewertung ans Staatsarchiv)
Ohne Federführung oder Geschäftsführung durch das AFKU: Vernichten nach Ermessen der Dienststelle
-Begleitung: Sitzungsprotokolle der leitenden Gremien: Archivwürdig
Jahresberichte: Archivwürdig
Aufbau und Begleitung von regionalen Kulturförderplattformen
-Projektdossiers (betreffend Aufbau der Plattform): Anbieten (zur differenzierten Bewertung ans Staatsarchiv)
-Sitzungsprotokolle der leitenden Gremien: Anbieten (zur differenzierten Bewertung ans Staatsarchiv)
-Jahresberichte: Archivwürdig
-Beitragsgesuche an die Förderplattform ,,Südkultur" (Geschäftsführung durch AFKU ): Jahreslisten mit Angaben zu Gesuchstellern: Archivwürdig
Gesuchsdossiers: Vernichten nach Ermessen der Dienststelle (frühestens 10 Jahre nach Auszahlung des Förderbeitrags oder 10 Jahre nach Entscheid zum Gesuch bei abgelehnten Gesuchen)
-Beitragsgesuche an andere regionale Kulturförderplattformen (keine Geschäftsführung durch AFKU): Gesuchsdossiers und ev. vorhandene Überblickslisten: Vernichten nach Ermessen der Dienststelle
Förderbeiträge
-Kulturleitfaden: Archivwürdig
-Jährliche Überblickstabelle (der Gesuchskategorien Projektbeiträge, Jahresbeiträge, Filmförderung, Kulturvermittlung) : Archivwürdig
-Werkbeiträge / Atelierwohnung in Rom: Dokumente mit übersichtlichen und kompakten lnformationen über die eingereichten Gesuche und deren Beurteilung: Archivwürdig
-Lotteriefonds-Botschaften (je eine im Sommer und im Winter): Archivwürdig
-Leistungsvereinbarungen mit lnstitutionen / Organisationen: Archivwürdig
-Dossiers zu Lotteriefonds-Gesuchen für Projekte, bei denen eine kantonale Dienststelle federführend war: Archivwürdig
-Übrige Gesuchsdossiers (alle Kategorien): Vernichten nach Ermessen der Dienststelle (frühestens 10 Jahre nach Auszahlung des Förderbeitrags oder 10 Jahre nach Entscheid zum Gesuch bei abgelehnten Gesuchen)
St.Galler Kulturstiftung (mit Einsitz des AFKU im Stiftungsrat)
Die folgenden Unterlagentypen sind alle archivwürdig:
-Preisträgerpublikationen
-Stiftungsportrait
-Liste der Stiftungsräte
-Einladungen zur Preisverleihung und Korrespondenz dazu
-Urkundendoppel
-Stiftungsratsprotokolle
-Jahresberichte
Vernetzung von Kulturschaffenden
-Organisation und Durchführung der kantonalen Kulturkonferenzen (Einladungsflyer / Programm, Kerndokumente (z.B. Werkstattbericht, Präsentationen): Anbieten (zur differenzierten Bewertung ans Staatsarchiv)
Kulturvermittlung: Ausstellungen im Kulturraum / Kulturvermittlungsplattform / mehrjährige Projekte
-Liste aller seit 2005 überhaupt durchgeführten Ausstellungen, Flyer und Plakate zu den Ausstellungen, Begleitpublikationen: Archivwürdig
-Konzepte und relevante Ausführungsunterlagen zu den Ausstellungen im Kulturraum: Anbieten (zur differenzierten Bewertung ans Staatsarchiv)
-Konzept- und Auftragsunterlagen zur Kulturvermittlungsplattform ,,Kklick": Anbieten (zur differenzierten Bewertung ans Staatsarchiv)
-Konzept- und relevante Auftragsunterlagen zu grösseren, mehrjährigen Projekten: Anbieten (zur differenzierten Bewertung ans Staatsarchiv)
-Broschüre ,,Kklick: Kulturvermittlung Ostschweiz": Archivwürdig
Bibliothekskommission (Vorsitz der Kommission durch Leitung des AFKU)
-Jahresberichte: Archivwürdig
-Sitzungsprotokolle: Archivwürdig
-Beitragslisten: Vernichten nach Ermessen der Dienststelle
-Projektdossiers: Vernichten nach Ermessen der Dienststelle
Kantonale Kunstsammlung
-Datenbank mit dem Katalog der Kunstsammlung: Metadaten zu den Objekten der Kunstsammlung sind archivwürdig.
-Unterlagen zur Verwaltung der Sammlung (Ausleihe, Transport, Versicherung etc.): Vernichten nach Ermessen der Dienststelle
Regionale, interkantonale bzw. internationale Zusammenarbeit im Kulturbereich
-Verein "Weltkulturerbe Stiftsbezirk St.Gallen": Jahresberichte, Protokolle der Vorstandssitzungen, Projektdokumentation: Archivwürdig
-Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK)-Ost: Protokolle, Projektberichte (Der Kanton St.Gallen ist federführende Stelle.): Archivwürdig
-Internationale Bodensee-Konferenz (IBK): Protokolle, Akten, Dokumentation: Anbieten (zur differenzierten Bewertung ans Staatsarchiv)
Anmerkung
Für weiterführende Angaben siehe die übergeordnete Fondskarte "Amt für Kultur"
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2040
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt