Festlegung der Grenzen um den Holzhau in Gufera durch die Gemeinde Wartau
Titel
Festlegung der Grenzen um den Holzhau in Gufera durch die Gemeinde Wartau
Signatur
CK 11/2.02
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1571.11.04
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
am vierten tag wintermonet
Ausprägung
analog
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Hug Gugg, Landammann im Sarganserland
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, eingenäht in Leinensäcklein
Regest
Die ganze Gemeinde Wartau urkundet, dass vor einigen Jahren innerhalb der ganzen Gemeinde Wartau ein Streit um den Holzhau in Gufera ausgebrochen ist und zwar zwischen den Leuten von Azmoos und Malans einerseits und der übrigen Gemeinde. Anstelle eines gerichtlichen Verfahrens einigen sich die Parteien gütlich und die Grenzen werden festgelegt: Die Grenze in Gufera nimmt ihren Anfang an der Schafhalde inmitten des Schopfs, geht gerade hinaus zu einem Grenzstein und von da grade hinüber in die Grenzen auf Gufera Runse (rüffy), dann hinunter gegen Tscherfenegg bis zum Zaun. Der Holzhau innerhalb der Grenzen gehört denen von Azmoos und Malans.
Regest
Die ganze Gemeinde Wartau urkundet, dass vor einigen Jahren innerhalb der ganzen Gemeinde Wartau ein Streit um den Holzhau in Gufera ausgebrochen ist und zwar zwischen den Leuten von Azmoos und Malans einerseits und der übrigen Gemeinde. Anstelle eines gerichtlichen Verfahrens einigen sich die Parteien gütlich und die Grenzen werden festgelegt: Die Grenze in Gufera nimmt ihren Anfang an der Schafhalde inmitten des Schopfs, geht gerade hinaus zu einem Grenzstein und von da grade hinüber in die Grenzen auf Gufera Runse (rüffy), dann hinunter gegen Tscherfenegg bis zum Zaun. Der Holzhau innerhalb der Grenzen gehört denen von Azmoos und Malans.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich