Recht und Legistik (2009-)
Titel
Recht und Legistik (2009-)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
2014-2023
Existenzzeitraum
2009-
Abkürzungen
RELEG
Geographische Angaben (Adresse)
Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
Für die gesamte Staatskanzlei sind von Bedeutung:
- Staatsverwaltungsgesetz vom 16. Juni 1994 (sGS 140.1; abgekürzt StVG), Art. 7d, Art. 32 bis 35 und 40;
- Geschäftsreglement des Kantonsrates vom 24. Oktober 1979 (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR), Art. 43 bis 47;
- Geschäftsreglement der Regierung und der Staatskanzlei vom 7. Dezember 1951 (sGS 141.3; abgekürzt GeschR), Art. 34 bis 36bis.
Für RELEG sind insbesondere von zentraler Bedeutung:
- Art. 32 und 33 des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1);
- Art. 34 und 35 Bst. a, b und d, ebis, eter und equater des Geschäftsreglements der Regie-rung und der Staatskanzlei (sGS 141.3);
- Art. 8, 10, 20a, 21 der Geschäftsordnung der Regierung (sGS 141.2).
(Amts-)Leitung
2009-2014: Dr. Markus Bucheli
2014-2020: Dr. Benedikt van Spyk
2020- : Dr. Jan Scheffler
Behördengeschichte
Der Aufgabenbereich Rechtsetzung und Rechtsberatung hat innerhalb der Staatskanzlei eine lange Tradition. Als eigenständige organisatorische Einheit taucht er im Staatskalender allerdings erst in Verbindung mit der Schaffung eines Rechtsdienstes auf, der erstmals in der Ausgabe für die Jahre 1972 bis 1976 nachgewiesen ist.
Zu den Hauptaufgaben des Rechtsdienstes der Staatskanzlei gehörten die Vorprüfung von Erlassentwürfen, situativ und ressourcenabhängig die Mitwirkung in Rechtsetzungsprojekten und Rechtsetzungsteams, vereinzelt die Erarbeitung von Erlassentwürfen in der Zuständigkeit der Staatskanzlei, die allgemeine Beratung in Rechtsetzungsfragen, die Betreuung der st.gallischen Gesetzessammlung (einschliesslich GALLEX) und des elektronischen Ratsinformationssystems (RIS), im Rahmen der Parlamentsdienste aber auch die Geschäftsführung der Redaktionskommission und die Erarbeitung von Erlassentwürfen für das Präsidium des Kantonsrates, namentlich die Revisionen des Kantonsratsreglements.
Im Rahmen einer Strukturreform im Jahr 2006 ergab eine externe Evaluation im Querschnittsbereich «Rechtsdienste», dass Bedarf nach vermehrter, vor allem früherer professioneller Unterstützung durch eine zentrale Fachstelle Legistik besteht. Am 30. Januar 2007 hiess die Regierung nach vertiefter Prüfung die Schaffung eines Kompetenzzentrums Legistik in der Staatskanzlei gut (RRB 2007/064). Hierzu wurden die wahrzunehmenden Funktionen des Rechtsdienstes der Staatskanzlei an das Kompetenzzentrum Legistik übertragen und dieses personell mit einer Stabsmitarbeiterin bzw. einem Stabsmitarbeiter des Staatssekretärs mit Tätigkeitsschwerpunkt im Kompetenzzentrum Legistik verstärkt. Die Grundlagen wurden in einem Leistungsauftrag erteilt, der durch die Regierung beschlossen wurde.
Die Parlamentsreform, die ab Beginn der Amtsdauer 2008/2012 wirksam und auf Ende des Jahres 2008 abgeschlossen wurde, veranlasste die Staatskanzlei, sich in Teilen zu reorganisieren. Diese Reorganisation umfasste die Auflösung des Rechtsdienstes der Staatskanzlei und des mit Regierungsbeschluss vom 30. Januar 2007 errichteten Kompetenzzentrums Legistik (RRB 2007/64). Neu gebildet wurden der Ratsdienst (RATSD) und der von der Staatsverwaltung unabhängig handelnde parlamentarische Kommissionsdienst sowie die Dienststelle Recht und Legistik (RELEG). Die Aufgaben des bisherigen Rechtsdienstes wurden nach Massgabe der Unterstützungsfunktionen für Legislative und Exekutive auf den Ratsdienst sowie die Dienststelle Recht und Legistik aufgeteilt. Die Regierung nahm am 20. Januar 2009 von der Teilreorganisation Kenntnis (RRB 2009/031).
Der Dienststelle RELEG wurden zunächst jene Aufgabenbereiche zugeordnet, welche die Regierung dem Kompetenzzentrum Legistik zugewiesen hatte (RRB 2007/064). Im Jahr 2014 entschied die Regierung, die kantonalen Aufgaben betreffend die politischen Rechte (abgesehen von Rechtsmittelverfahren in diesem Bereich) vom Departement des Innern auf die Staatskanzlei zu übertragen (RRB 2014/251). Seither ist der Dienst für politische Rechte Teil der Dienststelle Recht und Legistik. Er ist zuständig für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen sowie die Abwicklung von Referenden und Initiativen und führt damit verbundene Projekte durch. Im Laufe der Jahre übernahm RELEG zudem weitere Aufgabenbereiche (siehe unten unter «Aufgaben»), ohne dass damit grundlegende organisatorische Neuerungen verbunden gewesen wären. Im Rahmen der Reorganisation der Staatskanzlei im Jahr 2020 und der damit verbundenen Aufgabenentflechtung zwischen Staatskanzlei und Parlamentsdiensten erfuhren Struktur und Aufgaben von RELEG keine massgebenden Änderungen.
Erster Leiter von RELEG seit dem Jahr 2008 war Dr. Markus Bucheli, vormals Generalsekretär des Departementes des Innern. Nach dessen Pensionierung übernahm im Juni 2014 der vormalige stellvertretende Leiter Dr. Benedikt van Spyk das Amt des Leiters RELEG. Mit dessen Amtsantritt als neuer Staatssekretär im Juni 2020 folgte ihm als Leiter RELEG Dr. Jan Scheffler (auch er war zuvor als stv. Leiter tätig). Alle drei bisherigen Leiter der Dienststelle wurden von der Regierung jeweils auch als Vizestaatssekretär gewählt.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
RELEG ist für die Beratung der Regierung und aller Departemente des Kantons St.Gallen in den Bereichen Rechtsetzung und Rechtsanwendung zuständig. In ihren Aufgabenbereich fällt auch die inhaltliche Vorbereitung und Begleitung sämtlicher Sitzungen der Regierung. Zu den einzelnen Aufgaben von RELEG zählen insbesondere:
- Leitung von Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des allgemeinen Staatsrechts (z.B. Staatsverwaltungsgesetz, Publikationsgesetz) und der politischen Rechte;
- Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben im Zuständigkeitsbereich aller Departemente sowie Leistung von materiellem und formellem Rechtsetzungssupport;
- Unterstützung und Qualitätssicherung von Rechtsetzung, Rechtsanwendung und Rechtsberatung in der Staatsverwaltung;
- Rechtsanwendung: Stellungnahmen und Beratung zu allgemeinen staats- und verwaltungsrechtlichen Fragen (zugunsten Verwaltung, Regierung, Kantonsrat);
- Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Regierungssitzungen (einschliesslich Aufzeichnungen);
- juristische Unterstützung des Dienstes für politische Rechte und weiterer Dienststellen der Staatskanzlei (namentlich bei Projekten);
- Leitung von oder Mitarbeit in verwaltungsinternen und -externen Gremien (z.B. Leitung / Geschäftsführung der Konferenz der Leiterinnen und Leiter Rechtsdienste);
verwaltungsinterne Schulungen und Wissensmanagement namentlich im Bereich Rechtsetzung oder zu allgemeinen juristischen Weiterbildung.
Administrative Strukturen
Der Aufgabenbereich Rechtsetzung, Rechtsanwendung und Regierungsgeschäfte innerhalb von RELEG ist mit rund 250 Stellenprozenten dotiert, die sich auf drei Mitarbeitende verteilen.
Parallelüberlieferungen
Wesentliche Schnittstellen bestehen zu den im Einzelfall involvierten Departementen und Ämtern (namentlich zu deren Generalsekretariaten / Rechtsdiensten), in der Rechtsetzung auch zu Regierung und Parlament.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die Dienststelle RELEG übt eine wichtige departementsübergreifende Querschnittsfunktion aus, die in die Arbeit von Regierung und Parlament einfliesst und zusätzlich in der Geschäftsführung der Konferenz der Leiterinnen und Leiter Rechtsdienste zum Ausdruck kommt. Sie trägt damit wesentlich zu einer einheitlichen, koordinierten Rechtsetzung und Verwaltungspraxis im Kanton bei.
Historische Kriterien
Jede und jeder Forschende, die oder der sich – sei es auf historischem, rechtlichem oder verwandtem Gebiet – einigermassen intensiv mit der Geschichte des st.gallischen Staats, einzelner Teile oder Aspekte davon beschäftigt, kommt nicht umhin, einige der zentralen Quellen zu Rate zu ziehen, die bei der Staatskanzlei unter Beteiligung der Dienststelle RELEG entstehen bzw. durch diese überliefert werden.
Rechtliche Kriterien
Es sind keine expliziten Aufbewahrungsfristen bekannt.
Zahlreiche Dokumente, die RELEG bearbeitet, werden in ihrer definitiven Fassung von anderen Dienststellen bzw. an anderer Stelle abgelegt (z.B. Gesetzessammlung, RIS, Publikationsplattform). Eine eigenständige Bedeutung der von RELEG abgelegten Dokumente im Hinblick auf Rechtssicherheit sowie für die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns ergibt sich hingegen insbesondere bei gewissen Gutachten bzw. Stellungnahmen zur Klärung staatsrechtlicher Fragen. RELEG führt für diese Gutachten und Stellungnahmen chronologische und thematische Geschäftslisten und legt die Gutachten systematisch in physischer Form ab. Zudem ist bei den Materialien / Vorbereitungsarbeiten im Bereich der Rechtsetzung mit einem langfristigen Rückgriffbedarf des Aktenbildners selber zu rechnen.
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und der Dienststelle RELEG (Staatskanzlei) vom 20. Oktober 2021 (ersetzt Vereinbarung vom 14. Januar 2008):
- Projektdossiers mit Federführung bei RELEG: Archivwürdig
- Projektdossiers ohne Federführung (Mitwirkung, Vorprüfung): Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ablauf der internen Gebrauchsdauer)
- Stellungnahmen / Gutachten zur Klärung von Fragen von grundlegender staatsrechtlicher Bedeutung: Archivwürdig
- Kleinere Anfragen, Auskünfte und Einschätzungen: Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ablauf der internen Gebrauchsdauer)
- Regierungsbeschlüsse und Entwürfe derselben: Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ablauf der internen Gebrauchsdauer)
- Entwürfe, Mitberichte: Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ablauf der internen Gebrauchsdauer)
- Leitfäden (Schreibweisungen, Rechtsetzung): Anbieten (zur differenzierten Bewertung durch das Staatsarchiv)
- Schulungsunterlagen: Anbieten (zur differenzierten Bewertung durch das Staatsarchiv)
- Konferenz der Leiterinnen und Leiter Rechtsdienste, Protokolle: Archivwürdig
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2053
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt