Materialien der Gesetzessammlung
Titel
Materialien der Gesetzessammlung
Signatur
A 431
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1814-2011
Archivalienart
Dokument
Entstehungszeitraum, Anmerkung
Der zeitliche Schwerpunkt der überwiegenden Mehrheit der Unterlagen liegt zwischen 1950 und 2010.
Ausprägung
analog
Laufmeter
4.10
Enthält
Bestandesgeschichte: Die Staatskanzlei sammelt seit 1956 – zwar ohne präzise schriftliche Vorgaben betr. Zusammensetzung, aber nach weitgehend gefestigter interner Praxis - zu den in der Gesetzessammlung veröffentlichten Erlassen die Gesetzesmaterialien, das heisst die für die Entstehungsgeschichte der Erlasse bedeutsamen Schriftstücke. Nach Aufhebung eines Beschlusses werden die Gesetzesmaterialien dem Staatsarchiv übergeben. Beim hier vorliegenden Bestand handelt es sich um die derart gesammelten Materialien zu jenen Erlassen, die in den Jahren 2001 bis 2010 aus der Gesetzessammlung entfernt worden sind. Der Bestand gelangte im November 2011 im Rahmen einer grösseren Ablieferung des Ratsdiensts der Staatskanzlei ins Staatsarchiv.
Form und Inhalt: Pro Erlass besteht ein Sammeldossier, das in chronologischer Reihenfolge die einschlägigen Materialien beinhaltet. Dazu gehören neben dem Kantonsratsprotokoll zum jeweiligen Erlass sämtliche Unterlagen, welche den Ratsmitgliedern im Hinblick auf die Beratung im Plenum verteilt worden sind (sog. Beratungsunterlagen), sowie ferner die Protokolle der vorberatenden Kommissionen (welche ausdrücklich nicht Bestandteil der Beratungsunterlagen sind) sowie die gedruckten Erlasse, wie sie nach Inkraftsetzung in der Gesetzessammlung erscheinen. Nur zum Teil integriert sind dagegen die Unterlagen aus der vorparlamentarischen Phase, also bspw. die Entwürfe der jeweils federführenden Departemente oder die Beratungsunterlagen der Regierung (mit Ausnahme des zuletzt zu Handen des Kantonsrats verabschiedeten Entwurfs samt Botschaft).
Bewertung und Kassation: Gemäss der Vereinbarung mit dem SK-Rechtsdienst vom 14. Januar 2008 wurden sämtliche Dossiers integral zur dauernden Aufbewahrung übernommen.
Ordnung und Klassifikation: Die bereits vom Aktenbildner angelegte Gliederung nach der Systematik der sanktgallischen Gesetzessammlung (sGS-Nummer) wurde bei der archivischen Erschliessung beibehalten.
Anmerkung
Im Anmerkungsfeld ist jeweils ergänzend die chronologische Nummer der Gesetzessammlung (nGS) angegeben. Diese bezieht sich in der Regel auf die zuletzt veröffentlichte Version des Erlasses; sie entspricht in der Regel nicht jener des erstmalig veröffentlichten Erlasses. - Chronologische Nummern (nGS) mit Komma beziehen sich auf die gebundenen Bände der Neuen Reihe der Gesetzessammlung der 1956 bis 1974.
Weitere aufgehobene Erlasse: siehe Registerkarte "Verweise"
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt