Rhein
Titel
Rhein
Signatur
KPF 2
Stufe
Serie
Entstehungszeitraum
1855.04-1889.12.31 (ca.)
Archivalienart
Plan
Entstehungszeitraum, Anmerkung
Der Rheinkataster (1:2000), dessen Aufnahme sich auf das "Gesetz betreffend eine durchgreifende Rheinkorrektion" vom 23. November 1853 stützte, entstand mit wenigen Ausnahmen in den Jahren 1855-1860. Das von 13 Geometern in 277 Blättern anhand eines Flächenrasters mit 66 römisch nummerierten Schichten (horizontal) und 20 arabisch nummerierten Vertikalen geschaffene Werk, das zunächst das Einzugsgebiet des Rheins zwischen dem Schollberg und der Bodensee-Mündung umfasste (KPF 2/1.001-277; rote Blattnummerierung 1-274) und um 1860 um das Gebiet zwischen der Kantonsgrenze St.Gallen/Graubünden und Sargans erweitert wurde (KPF 2/1.278-326; rote Blattnummerierung 275-322), gilt als erste Detailvermessung eines grossen, zusammenhängenden Gebietes im Kanton St.Gallen. Der Rheinkataster bildete die Grundlage für sämtliche kartografischen und planerischen Vorhaben (Rheinkorrektion, Binnenkanalbau, Bachkorrektionen usw.) und war Vorläufer der Grundbuchvermessung.
Von den originalen Aufnahmeblättern existieren zwei von vier Zeichnern angefertigte (unvollständige) Handkopien (KPF 2/2.1 und KPF 2/2.2); in ihnen enthalten sind 27 der 28 nicht mehr vorhandenen Original-Aufnahmeblätter (in eckigen Klammern aufgeführt). Daneben wurden die Aufnahmeblätter wohl um 1870-1890 mittels fotomechanischem Verfahren vervielfältigt; hiervon erhalten haben sich sowohl Einzelblätter (KPF 2/2.3) als auch Blattmontagen in Gestalt von Falttafeln, in denen jeweils die Blätter einer Schicht zusammengefasst sind (KPF 2/2.4 und KPF 2/2.5). 1888-1894 wurde ein Teil des Rheinkatasters (rote Blattnummerierung 126-242) erstmals einer gründlichen Revision unterzogen (KPF 3/1). Diese von Hand neu gezeichneten Blätter setzte man anschliessend lithografisch um (KPF 3/2.1 und KPF 3/2.2).
Ausprägung
analog
Anzahl
972
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/1919
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt