Bewilligung von Glarus zur Wahl des Bannermeisters und des Landesfähnrichs im Gaster durch die Landleute
Bewilligung von Glarus zur Wahl des Bannermeisters und des Landesfähnrichs im Gaster durch die Landleute
AA 5 U 10
Dokument
1618.12.19
Urkunde
den neünzächenden tag decemebrris
analog
28,4 cm x 35,5 cm (Plica geschlossen)
Pergament
Schrift teilweise verblasst, Feuchtigkeitsschäden
Glarus
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten, angehängt an weiss-rot-schwarzer Schnur
Johannes Aebli, Landschreiber von Glarus
Vor Landammann und Rat von Glarus erscheinen Untervogt Johann Wilhelm (Wylhällm), Landesfähnrich und Ammann (?) des Klosters Schänis, Bannermeister Gregorius Steiner und Landesfähnrich Jörg Kleger als Vertreter der Landleute im Gaster mit der Bitte, die beiden Ämter Bannermeister und Landesfähnrich durch die Gemeinde besetzen und erwählen zu lassen. Ihrer Bitte wird entsprochen und die Gasterländer dürfen bei Vakanzen in Anwesenheit der Gesandten beider Orte Schwyz und Glarus für die beiden Ämter qualifizierte Personen wählen.
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
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