Bestätigung von Schwyz über die Verteilung der Bussen in Gaster und Weesen
Titel
Bestätigung von Schwyz über die Verteilung der Bussen in Gaster und Weesen
Signatur
AA 5 U 8
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1569.08.05
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1564.01.03
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff den fünfften tag augsten
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
23,5 cm x 38,5 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Physische Beschaffenheit
Schrift teilweise abgerieben
Siegler
Schwyz
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, eingenäht in Leinensäcklein
Anmerkung
Edition: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/1, Die Landschaft Gaster mit Weesen, Aarau 1951, Nr. 24 (SSRQ SG III/1, Nr. 24), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat, besucht 22.06.2021.
Regest
Vor Landammann und Landrat von Schwyz erscheinen Kaspar Tschudi von Glarus, Säckelmeister Kaspar Vögeli, Säckelmeister Georg Zahner (Gorgis Zanner) und Lienhard Hug von Schänis als Gesandte von Weesen und Gaster mit der Bitte, sie bei ihren Rechten und Freiheiten gegenüber Glarus zu schützen. Nachdem sie am 3. Januar 1564 ihre Freiheiten und Ehrenzeichen von Schwyz wiederbekommen hatten, hatte Glarus Einwände gegen ihre Artikel über Strafen und Frevel eingebracht. Die Landleute berufen sich auf ihre Freiheiten und beanspruchen die Hälfte der Bussen aus den niederen Gerichten für sich, während laut Glarus alle Bussen den beiden Obrigkeiten gehören. Der Bitte der Landleute wird entsprochen und Schwyz schützt sie bei ihren Rechten und Freiheiten mit der Ergänzung, dass bei schweren Verbrechen der hohen Gerichtsbarkeit (malefizisch) die Leute in Gaster und Weesen keinen Anteil an möglichen Bussen haben.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich
Zugang zum Digitalisat (Link)
https://www.ssrq-sds-fds.ch/online/SG_III_1/index.html#p_93