Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Titel
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1938-2011
Abkürzungen
Berufsberatung
Geographische Angaben (Adresse)
Zentralstelle für Berufsberatung: Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen.
Für die Adressen der einzelnen Beratungsstellen: vgl. die jährlichen Staatskalender.
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der sanktgallischen Berufsberatung sind (Stand: April 2010) das Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (SR 412.10), das daran anschliessende kantonale Einführungsgesetz vom 23. September 2007 (sGS 231.1), die zugehörige Berufsbildungsverordnung vom 11. Dezember 2007 (sGS 231.11) sowie der Regierungsbeschluss über die Berufsberatungskreise vom 22. Juni 2004 (sGS 236.1).
(Amts-)Leitung
Leiter/-in der Zentralstelle:
- 2000: Peter Wirth
2001 - 2011: Jutta Röösli
2011 - 2012: vakant
2012 - 2014: Jan Vosse
2014 - : Sabine Reinecke
Für die Leitungspersonen der regionalen Beratungsstellen: vgl. die jährlichen Staatskalender.
Behördengeschichte
Nachdem die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Kanton St.Gallen zuvor (unter allerdings bereits erheblicher finanzieller Beteiligung des Kantons) von regionalen Trägerschaften getragen worden war, ging sie im Jahr 2002 neu in die Zuständigkeit des Kantons über. Die daran anschliessende grundlegende Überprüfung der bisherigen Organisationsstrukturen hatte eine interne Neuorganisation zur Folge, die im Jahr 2005 umgesetzt wurde. Wesentliches Element darin stellte die Reduktion von bisher elf auf neu sieben Beratungsstellen dar.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt mittels geeigneter Beratungs- und Informationsdienstleistungen Jugendliche und Erwachsene bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn.
Administrative Strukturen
Der Bereich Berufsberatung bildet im Amt für Berufsbildung (Bildungsdepartement) eine eigene Abteilung, die zum einen besteht aus sieben regional organisierten Berufsberatungsstellen, zum anderen aus einer Zentralstelle, welche den Beratungsstellen gegenüber für Führung, Koordination und Qualitätsentwicklung verantwortlich zeichnet. Hinzu kommt zu jeder Beratungsstelle bzw. jedem Beratungskreis ein aus Vertretungen von Wirtschaft, Schule und Behörden zusammengesetzter regionaler Beirat, der – in Ablösung der früheren Berufsberatungskommissionen - insbesondere für die Vernetzung der Beratungsstelle und den Erfahrungsaustausch zuständig ist.
Parallelüberlieferungen
Die einzelnen Beratungsstellen geben in gedruckter Form erscheinende Jahresberichte heraus, die einen guten Überblick über die jeweilige Tätigkeit im Berichtsjahr liefern. Im Staatsarchiv fliessen diese Jahresberichte ein in die Amtsdruckschriftensammlung (vgl. StASG ZA 123, ZA 250-252, ZA 265-271, ZA 422-423). Entwicklungen und Projekte von grundlegender Bedeutung finden ihren Niederschlag auch in den Unterlagen der Amtsleitung des Amts für Berufsbildung sowie in den jährlichen Amtsberichten der Regierung (bzw. ab 2008 in reduziertem Umfang in den Geschäftsberichten der Regierung).
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Obschon von unbestreitbarem Wert für die beratenen Personen wie auch für die Gesellschaft als Ganzes, gehört die Aufgabe der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung kaum zu den Kernbereichen staatlicher Tätigkeit. Dies kommt nicht zuletzt auch in ihrer rein beratenden Funktion zum Ausdruck.
Historische Kriterien
Über die Jahresberichte, die Jahresstatistiken sowie die Protokolle der Berufsberatungskommissionen bzw. regionalen Beiräte ist angesichts der gegebenen zeitlichen Kontinuität dieser Reihen bei gleichzeitig hoher Informationsdichte eine Kernüberlieferung zur Tätigkeit der einzelnen Beratungsstellen zweifellos gewährleistet. Analoges gilt für die Jahresstatistiken der Zentralstelle sowie für die Protokolle der Stellenleiterkonferenzen; diese werden jedoch in einer separaten Vereinbarung mit dem Amt für Berufsbildung berücksichtigt.
Die Bedeutung der Beratungsdossiers ist aus historischer Sicht dagegen als vergleichsweise gering einzuschätzen. In periodischen Abständen zur dauernden Aufbewahrung ins Staatsarchiv übernommen wird deshalb einzig eine willkürlich gebildete Auswahl bestehend aus einer beschränkten Anzahl von Dossiers aus sämtlichen Beratungsstellen. Diese Auswahl dient hauptsächlich dazu, anhand von konkreten Fällen die Arbeitsmethodik der Beratungsstellen – im Vergleich untereinander sowie in ihrem zeitlichen Wandel - zu dokumentieren. Daneben sollen die ausgewählten Dossiers beispielhaft (jedoch ohne jeglichen Anspruch auf Repräsentativität) die jeweilige Lebens- und Bedürfnislage von Beratung suchenden Personen illustrieren. In allen übrigen Fällen erscheint eine Kassation vertretbar.
Rechtliche Kriterien
Gemäss Angaben der Zentralstelle für Berufsberatung sind für die Beratungsdossiers keinerlei rechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten; für administrative Zwecke genüge eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren.
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und der kantonalen Zentralstelle für Berufsberatung (BLD-Amt für Berufsbildung) vom 6. Oktober 2010 betr. die Aufbewahrung bzw. Archivierung von Unterlagen der regionalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen (Auszug):
- Jahresberichte: Dauernde Aufbewahrung (jährliche Ablieferung von je 2 Exemplaren z.H. Amtsdruckschriftensammlung)
- Jahresstatistiken: Dauernde Aufbewahrung
- Protokolle der Berufsberatungskommissionen/Regionale Beiräte: Dauernde Aufbewahrung
- Beratungsdossiers: Aktenjahrgänge 1980/1990/2000 usw.: Dauernde Aufbewahrung von je 10 willkürlich ausgewählten Dossiers pro Beratungsstelle und Jahrgang; übrige Jahrgänge und Dossiers: Kassation (nach Ablauf von 5 Jahren)
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2041
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt