Zivilmissiven
Titel
Zivilmissiven
Signatur
A 408/1.07
Stufe
Dossier
Entstehungszeitraum
1995-2000
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Laufmeter
0.01
Anmerkung
nummeriert
Zugehörige Akten: siehe A 408/2 (siehe Registerkarte "Verweise")
Der Begriff 'Missive' datiert in die mitteralterliche Aktenführung zurück. Er bezeichnet einen (Send-)Brief einer Verwaltungsstelle mit Anweisungen. Im Falle der Bezirksämter sind dies die Schlussstücke der verschiedenen straf- und zivilrechtlichen Geschäfte, welche an die individuellen Adressaten gesendet wurden. Gewisse Befugnisse im Zivil- und Strafrecht wurden an den Bezirksammann übertragen, welcher beispielsweise Adoptionen aussprach, über Bewilligungsverfahren zum Erwerb von Grundstücken durch Personen aus dem Ausland entschied, amtliche Teilungsverfahren sowie Zivil- und Strafurteile vollzog.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
100 Jahre
Schutzfristkategorie
Personenakten (100 Jahre/10 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2100
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt