Zivilmissiven
Zivilmissiven
A 408/1.07
Dossier
1995-2000
Dokument
analog
0.01
nummeriert Zugehörige Akten: siehe A 408/2 (siehe Registerkarte "Verweise") Der Begriff 'Missive' datiert in die mitteralterliche Aktenführung zurück. Er bezeichnet einen (Send-)Brief einer Verwaltungsstelle mit Anweisungen. Im Falle der Bezirksämter sind dies die Schlussstücke der verschiedenen straf- und zivilrechtlichen Geschäfte, welche an die individuellen Adressaten gesendet wurden. Gewisse Befugnisse im Zivil- und Strafrecht wurden an den Bezirksammann übertragen, welcher beispielsweise Adoptionen aussprach, über Bewilligungsverfahren zum Erwerb von Grundstücken durch Personen aus dem Ausland entschied, amtliche Teilungsverfahren sowie Zivil- und Strafurteile vollzog.
12/31/2100
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
Uneingeschränkt