Zivilmissiven
Zivilmissiven
A 408/2
Serie
1886 (ca.)-2000
Dokument
analog
2.50
Die Missiven enthalten Unterlagen zu verschiedenen Geschäftsarten des Bezirksamts: Erbbescheinigungen, Eheverträge, Legalinspektionen, Grundstückerwerbe, Diebstähle, Rapporte Verkehrsunfälle, Testamentseröffnungen, Vollstreckungsgesuche, Erbverträge, Bürgschaftsverpflichtungen, Amtsübergaben, Führungsberichte usw.
Zugehörige Verzeichnisse (siehe Registerkarte "Verweise"): - 1995-2000: nummeriert, siehe A 408/1.7 Der Begriff 'Missive' datiert in die mittelalterliche Aktenführung zurück. Er bezeichnet einen (Send-)Brief einer Verwaltungsstelle mit Anweisungen. Im Falle der Bezirksämter sind dies die Schlussstücke der verschiedenen straf- und zivilrechtlichen Geschäfte, welche an die individuellen Adressaten gesendet wurden. Gewisse Befugnisse im Zivil- und Strafrecht wurden an den Bezirksammann übertragen, welcher beispielsweise Adoptionen aussprach, über Bewilligungsverfahren zum Erwerb von Grundstücken durch Personen aus dem Ausland entschied, amtliche Teilungsverfahren sowie Zivil- und Strafurteile vollzog.
12/31/2100
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
Uneingeschränkt