ch stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit (Konferenz der Kantonsregierungen KdK)
Titel
ch stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit (Konferenz der Kantonsregierungen KdK)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1964-2017
Entstehungszeitraum, Anmerkung
Gründung chStiftung: 1967 / Gründung KdK: 08.10.1993
Existenzzeitraum
1967-
Abkürzungen
ch Stiftung bzw. KdK
Andersprachige Bezeichnungen
ch Stiftung: Fondation ch pour la collaboration confédérale / Fondazione ch per la collaborazione confederale / Fundaziun per la collavuraziun federala / ch Foundation for Federal Cooperation
KdK: Conférence des gouvernements cantonaux / Conferenza dei Governi cantonali / Conferenza da las Regenzas Chantunalas / Conference of Cantonal Governments
Geographische Angaben (Adresse)
Standort Solothurn (ch Stiftung): Dornacherstrasse 28A (Postfach 246), CH-4501 Solothurn
Standort Bern (KdK): Haus der Kantone, Speichergasse 6 (Postfach 444), CH-3000 Bern 7
Rechtsform
Stiftung
Rechtsgrundlagen
- ch Stiftung: Die ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit mit Sitz in Solothurn ist gemäss den Grundsätzen des Schweizer Stiftungsrechtes (Schweizerisches Zivilgesetzbuch, ZGB Art. 80-89) eine privatrechtliche Stiftung, deren Organisation durch die Stiftungsurkunde (vom 16. Januar 2008) geregelt wird. Sie untersteht der Stiftungsaufsicht des Bundes. Der Stiftungsrat setzt sich aus je einer Vertretung jeder Kantonsregierung zusammen. Stiftungsrat und Leitender Ausschuss (mindestens 7 Mitglieder) definieren die strategischen Ziele, während die Geschäftsführung die ch Stiftung in operativer Hinsicht führt. Finanziert wird die Stiftung über Kantonsbeiträge, Spenden sowie durch Bundesbeiträge, verbunden mit Mandaten (z.B. BAK und SBF). Die Finanzkontrolle obliegt dem Kanton Solothurn.
- KdK: Vereinbarung aller Kantone zur Errichtung einer Konferenz der Kantonsregierungen vom 8. Oktober1993. Die Konferenz der Kantonsregierungen KdK mit Sitz im Haus der Kantone in Bern ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sui generis.
(Amts-)Leitung
1967-1986: Max Frenkel
1987-1992: Peter Hänni
1992-2001: André Baltensperger
2001-2008: Canisius Braun
ab 2008: Sandra Maissen
Behördengeschichte
Die ch Stiftung wurde 1967 als privatrechtliche Stiftung von den Kantonen und der Neuen Helvetischen Gesellschaft (NHG) in Baden gegründet. Seit mehr als vier Jahrzehnten engagiert sie sich als gut vernetzte Institution für den Brückenschlag zwischen den Kantonen und Sprachgemeinschaften und für die Förderung des föderalistischen Staatsgedankens. In diesem Rahmen hat die ch Stiftung ihr Tätigkeitsgebiet seit ihrer Gründung in mehreren Etappen erweitert. Mitte der 1970er Jahre nahm die ch Reihe, ein Projekt zur Förderung des Literaturaustausches zwischen den vier Sprachregionen der Schweiz, ihren Anfang. Der Schwerpunktbereich der ch Reihe ist die Anregung und Unterstützung von Übersetzungen ausgewählter Werke von Schweizer Autorinnen und Autoren. Dank der finanziellen Unterstützung und der qualitativen Begleitung der Übersetzungsarbeit können jährlich rund acht Werke in anderen Landessprachen gefördert werden. Die Förderung der ch Reihe besteht in einem Zuschuss an die Druckkosten. Neben der Förderung von literarischen Übersetzungen setzt sich die ch Reihe mit verschiedenen kleineren und grösseren Veranstaltungen, Lesungen und Begegnungen für den Brückenschlag über die Kantons-, Sprach- und Kulturgrenzen hinweg ein.
Mit der Fachstelle für (Jugend-)Austausch wurde 1976 die Grundlage für den Klassenaustausch und den individuellen Schüleraustausch zwischen der Romandie, der Deutschschweiz, der italienischen Schweiz und der rätoromanischen Schweiz sowie den aussereuropäischen Lehrpersonen-Austausch gelegt. Seitens der Kantone fusst die Förderung des binnenstaatlichen Austausches von Lernenden und Lehrenden auf den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) aus dem Jahre 1993. Seit 2004 bestehen ausserdem Verträge mit dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF), dem Bundesamt für Kultur (BAK) und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT). Auf der Grundlage eines neuen Mandats des BAK im Rahmen der neuen Sprachengesetzgebung des Bundes wird dieser Bereich seit 2011 weiter entwickelt. Seit 2011 setzt die ch Stiftung zudem die europäischen Bildungs-, Berufbildungs- und Jugendprogramme im Auftrag des SBF um. Mit der vollwertigen Teilnahme an den Programmen „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ hat für die ch Stiftung im Bereich Austausch und Mobilität Anfang 2011 eine neue Ära begonnen. Zu diesem Zweck hat die ch Stiftung Anfang 2011 unter dem Namen GO eine Internet-Plattform zum Thema Austausch und Mobilität geschaffen. In diesem Rahmen bietet die ch Stiftung ein umfassendes Angebot an Austausch- und Mobilitätsprogrammen, sowohl im binnenstaatlichen als auch europäischen und aussereuropäischen Bereich an.
Ab den 1990er Jahren intensivierte die ch Stiftung ihr Wirkungsfeld zugunsten der interkantonalen Zusammenarbeit. Im Herbst 1993 war sie massgeblich an der Gründung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur besseren Wahrnehmung kantonaler Interessen in der Bundespolitik beteiligt. Seither ist sie mit der Führung des Sekretariats der KdK mandatiert. Der Geschäftsführer der ch Stiftung amtet gleichzeitig als Generalsekretär. Ausserdem erbringt die ch Stiftung vielfältige Dienstleistungen für die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und mit dem Bund. Seit über 20 Jahren organisiert sie jährlich ein Regierungs-Seminar für die Weiterbildung und Vernetzung der kantonalen Regierungsmitglieder. Seit 2005 verfasst die ch Stiftung einen jährlichen Monitoring-Bericht „Föderalismus“. Ausserdem betreibt sie seit 2008 das Haus der Kantone in Bern, Sitz der verschiedenen interkantonalen Konferenzen, und bildet so eine wichtige Drehscheibe in der interkantonalen Zusammenarbeit.
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wurde 1993 zur besseren Wahrnehmung kantonaler Interessen in der Bundespolitik durch die Kantone gegründet. Die KdK fördert die Zusammenarbeit unter den Kantonen in ihrem Zuständigkeitsbereich und stellt in kantonsrelevanten Angelegenheiten des Bundes die erforderliche Koordination und Information der Kantone sicher. Über die KdK können sich die 26 Kantonsregierungen in diesen Fragen gezielt und abgestimmt in die Bundespolitik einbringen. Der gemeinsame Auftritt der Kantonsregierungen stärkt die Stellung der Kantone auf Bundesebene. Das Sekretariat, die Geschäftsstelle der KdK, hat ihren Sitz in Bern und wird seit der Gründung der KdK im Mandat von der ch Stiftung geführt. Das Sekretariat bereitet die Sitzungen der politischen Organe vor und setzt deren Beschlüsse um.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
- Hauptaufgabe und -tätigkeit der ch Stiftung besteht in der politischen Stärkung des schweizerischen Föderalismus, der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und Kulturen sowie in der Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund. Sie ist dem föderalistischen Staatsgedanken verpflichtet. Die ch Stiftung betreibt seit 2008 in Bern das Haus der Kantone wo diverse kantonale Regierungs- und Direktorenkonferenzen sowie weitere interkantonale Organisationen ihr Sekretariat haben. Sie veröffentlicht einen jährlichen Monitoring-Bericht zur Entwicklung des Föderalismus in der Schweiz (Bericht „Monitoring Föderalismus“). Die Dokumentation zeigt auf, in welche Richtung sich der schweizerische Föderalismus entwickelt und mit welchen Massnahmen er gestärkt werden kann. Die ch Stiftung ist zudem Organisatorin der jährlich stattfindenden ch Regierung-Seminare. Diese dienen der Weiterbildung und Vernetzung exklusiv für Regierungsmitglieder der Kantone und behandeln aktuelle Themen aus verschiedenen Politikbereichen.
- Die KdK fördert die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und vertritt deren Interessen bei relevanten Geschäften des Bundes. Dies betrifft insbesondere Fragen der Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus, der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, der Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung im Bund, dem Vollzug von Bundesaufgaben durch die Kantone und der Aussen- und Integrationspolitik. Die KdK koordiniert, informiert und beteiligt sich an diesem Entscheidungsprozess. In der Aussenpolitik geschieht dies besonders in den Arbeitsgruppen der Begleitorganisationen Bilaterale Abkommen mit der EU und Begleitorganisation Schengen/Dublin. 1993 übernahm die KdK die Mandatierung des Informationsbeauftragten in Brüssel, der 2002 in die Schweizer Mission bei der EU in Brüssel integriert wurde. Zudem schuf sie eine Stelle für einen Informationsbeauftragten der Kantone im Integrationsbüro EDA /EVD, sowie seit 2005 eine Vertretung der Kantone im EJPD (Schengen-Dublin). In der Innenpolitik widmet sich die KdK vor allem Geschäften von genereller staatspolitischer Bedeutung, zur Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus, zu Grundsätzen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie zu Grundsätzen des Vollzugs von Bundesaufgaben durch die Kantone und mit umfassendem bereichsübergreifenden Inhalt. Dazu arbeitet die KdK auch eng mit den interkantonalen Direktorenkonferenzen zusammen und betreut die einschlägigen gemeinsamen Koordinationsgremien auf politischer und technischer Ebene. Weiter führt die KdK eine Fachstelle NFA, welche die Umsetzung der 2008 in Kraft getretenen NeugestaItung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone verfolgt. Schliesslich führt die KdK die Geschäftsstelle der 2001 gegründeten Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) sowie der 2004 gegründeten Konferenz der kantonalen und kommunalen Integrationsdelegierten (KID).
Administrative Strukturen
Als Führungsorgan der KdK ist der Leitende Ausschuss eingesetzt, dessen neun bis elf Mitglieder aufgrund eines regionalen Schlüssels nominiert werden. Er bereitet die Geschäfte zuhanden der Plenarversammlung vor.
Das Sekretariat der KdK wird von der ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit geführt, die Geschäftsführerin der ch Stiftung amtiert gleichzeitig als Generalsekretärin der Konferenz.
Für die ch Stiftung / KdK arbeiten 21 Mitarbeitende [Stand 2012].
Parallelüberlieferungen
Parallele Überlieferungen existieren bis zu einem gewissen Grad bei jenen Geschäften der KdK, wo gewisse Dossiers vom Bund geführt, aber inhaltlich von der KdK bearbeitet werden (Interregionale Arbeitsgruppen der Begleitorganisationen Bilaterale Abkommen mit der EU und Begleitorganisation Schengen/Dublin). Es ist zwar davon auszugehen, dass das Bundesarchiv ausgewählte Unterlagen zu diesen Geschäften aufbewahren wird. Diese werden jedoch hinsichtlich der Tätigkeit der KdK voraussichtlich kaum jene Vollständigkeit aufweisen, wie sie bei jenen Unterlagen zu erwarten ist, welche direkt durch die KdK archiviert werden.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die ch Stiftung ist mit ihrer Zielsetzung und Tätigkeit in der Schweiz eine einzigartige Organisation. Sie ist dem Föderalismus als einem Grundprinzip des Schweizerischen Bundesstaates verpflichtet. Sie fördert die Zusammenarbeit unter den Kantonen und bezweckt, die Stellung der Kantone gegenüber dem Bund zu stärken. Die ch Stiftung initiiert und koordiniert Stellungnahmen der Kantone in innen- und aussenpolitischen Fragen. Zusammenfassend lässt sich ihre Tätigkeit als aktive „Verstärkerin“ der föderalistischen Strömungen in der Schweiz charakterisieren.
Historische Kriterien
Die Unterlagen der ch Stiftung / KdK enthalten wertvolle Informationen zu Themen des schweizerischen Föderalismus sowie zur Politik- und Sozialgeschichte. Die Unterlagen geben Aufschluss über die Wahrnehmung und Beurteilung des Föderalismus durch die Stiftung und die Kantone selbst und enthalten u.a. Stellungnahmen der ch Stiftung und der KdK zu innen- und aussenpolitischen Themen, zum Selbstverständnis der Kantone in Bezug auf die Aussenpolitik, zu den Tätigkeiten im Bereich Jugendaustausch, nationaler oder europäischer Austausch sowie zur Mobilität im Bildungsbereich oder im Bereich Literaturübersetzungen.
Rechtliche Kriterien
Es gilt das Stiftungsrecht (analog zum OR). Im neu aufgeführten Ordnungssystem zur Aktenführung wurden sämtliche Aufbewahrungsfristen festgelegt.
Vereinbarung
- Rechtliche, organisatorische und finanzielle Grundlagen sowie Protokolle, Sitzungsunterlagen, Jahresberichte der einzelnen Gremien der ch Stiftung bzw. KdK: dauernde Aufbewahrung. Begründung: Bei ch Stiftung und KdK handelt es sich um zwei eng miteinander verbundene, zentrale Institutionen des schweizerischen Föderalismus. Die ch Stiftung erbringt Dienstleistungen zugunsten der Kantone und kantonalen Regierungs- und Direktorenkonferenzen. Sie fördert den Austausch und die Weiterbildung kantonaler Regierungsvertreter durch Tagungen und Schulungen. Die KdK beteiligt sich am Meinungsbildungsprozess zu diversen politischen Geschäften, welche einen Bezug zu föderalistischen Fragestellungen haben, und holt zu diesem Zweck Stellungnahmen bei den Kantonen ein. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und vertritt ihre Interessen bei relevanten Geschäften des Bundes. Dies betrifft insbesondere Fragen der Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus, der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, der Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung im Bund, dem Vollzug von Bundesaufgaben durch die Kantone und der Aussen- und Integrationspolitik. Die KdK koordiniert, informiert und beteiligt sich an diesem Entscheidungsprozess. In der Aussenpolitik geschieht dies besonders in den Arbeitsgruppen der Begleitorganisationen Bilaterale Abkommen mit der EU und Begleitorganisation Schengen/Dublin. (vgl. Punkte 2 und 3). Die genannten Unterlagentypen stellen sowohl im Sinne des internen Wissensmanagements, der Transparenz und Überprüfbarkeit des Handelns der zuständigen Organe und Gremien gegen aussen sowie als Grundlage für die Bearbeitung historischer Fragestellungen eine Kernüberlieferung sicher.
- Begleitdossiers zu diversen Sachgeschäften der Innen- und Aussenpolitik: dauernde Aufbewahrung. Begründung:
Eine der Hauptaufgaben der KdK besteht in der Beteiligung am politischen Meinungsbildungsprozess. Sie vertritt dabei die Position der Kantone, insbesondere auch gegenüber dem Bund. Da es sich bei dieser Tätigkeit um eine Kernaufgabe der Institution handelt, sollen die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften auch dann aufbewahrt werden, wenn die Federführung des Geschäfts bei anderen Institutionen liegt (z.B. beim Bund) und dort – mindestens in zusammenfassender Form - eine Parallelüberlieferung zu erwarten ist.
- ch Reihe: Unterlagen der Herausgeberkommission: dauernde Aufbewahrung. Begründung: die Unterstützung von Übersetzungen ist ein zentrales Produkt der ch Stiftung, weshalb die Unterlagen betreffend Auswahl und Entstehung dieser Werke aufbewahrt werden sollen.
Belegexemplare: Aufbewahrung in der Geschäftsstelle der ch Stiftung oder Angebot an die Nationalbibliothek. Begründung: es handelt sich bei den Übersetzungen um publizierte Werke, die in einer geeigneten Bibliothek aufbewahrt werden sollen.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2047
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt