Stiftung für das Alter (Pro Senectute): Sektion St.Gallen
Title
Stiftung für das Alter (Pro Senectute): Sektion St.Gallen
Stage
Fonds
Period of origin
1941-1960
Existenzzeitraum
1918-
Verwandte Körperschaften, Familien, Personen
Stiftung für das Alter (Pro Senectute): Gesamtschweizerische Stiftung
Geographische Angaben (Adresse)
Sitz der Stiftung ist St. Gallen (seit 1997)
Rechtsform
Stiftung
Rechtsgrundlagen
Stiftungsurkunde 1917 (gesamtschweizerische Stiftung), eigene Rechtspersönlichkeit der St. Galler Sektion erst 1997
(Amts-)Leitung
Präsidenten der St. Galler Sektion im Ablieferungszeitraum: Herr Altherr bis 1948, O. Tobler bis 1958, B.Eggenberger ab 1958
Höchstes Gremium: "Kantonalkomittee" mit zwei Regierungsvertretern (Regierungsräte des Kantons St. Gallen)
Behördengeschichte
Die "Stiftung für das Alter" wurde in St. Gallen 1918 gegründet, als eine der ersten kantonalen Sektionen der 1917 unter dem Patronat der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft gegründeten schweizerischen Stiftung "Für das Alter", später "Pro Senectute - Für das Alter". Unter diesem Namen besteht die Stiftung (schweizweit und als St. Galler Sektion) bis heute.
Als private Stiftung mit öffentlich-rechtlichem Auftrag erhielt "Für das Alter" staatliche Zuschüsse (von Bund und Kanton), im Gegenzug nahmen Vertreter des Kantons Einsitz in den Aufsichtsorganen. Das Sitzungsprotokoll der 38. Sitzung (1952) des "Kantonalkomittees" der Stiftung für das Alter erwähnt namentlich zwei "Regierungsvertreter": Es waren dies die Regierungsräte Paul Müller (Departement des Innern) und Mathias Eggenberger (Polizeidepartement).
Mit der 9. AHV-Revision im Jahr 1979 wurde das AHV-Gesetz um einen Altershilfeartikel erweitert (Art. 101bis AHVG), welcher die Finanzierung kollektiver Leistungen über die AHV ermöglicht. Dieser Beitrag wird heute durch Leistungsverträge zwischen dem Bund und Pro Senectute geregelt.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Ursprünglich wurde die Stiftung für das Alter gegründet, um die Not zu lindern, von der gerade ältere Menschen nach dem ersten Weltkrieg stark betroffen waren. Bis zur Einführung der gesetzlichen Altersversicherung auf eidgenössischer Ebene, für die sich die Stiftung stark engagierte, oblag die Altersfürsorge in St.Gallen der Stiftung für das Alter. Nach der Einführung der AHV 1948 verschob sich der Schwerpunkt der Aktivitäten von der Altersfürsorge hinzu Beratung, Pflege und Betreuung, Bildungsangebote, der Schutz der Würde des Alters, etc.
Administrative Strukturen
Höchstes Gremium der Stiftung war das "Kantonalkomittee". Ihm wohnten zwei Vertreter der St.Galler Kantonsregierung bei, nämlich der Leiter des Departements des Innern und der Leiter des Polizeidepartements.
Anmerkung
Literatur: Oswald, Elias: „Vom Geldgeber zur Dienstleisterin - Das Wirken der Stiftung „Für das Alter“ am Beispiel der Ostschweizer Kantonalkomitees St. Gallen und Thurgau (1918-1970)“ (Masterarbeit Universität Zürich, 2020)
Term of protection
Zeitraumende
Protection period
30 years
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
End of protection period
12/31/1990
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Uneingeschränkt