Schweizer, Rainer J. (geb. 1943), Professor HSG, Vorlass
Titel
Schweizer, Rainer J. (geb. 1943), Professor HSG, Vorlass
Signatur
HSGN 003
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1973-2015
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Anmerkung
Prof. Rainer Schweizer wurde am 26. August 1943 in Basel geboren, ist Bürger von Glarus. Von 1962 bis 1969 studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten von Wien,
Basel, Genf und Bonn. Im September 1971 absolvierte Prof. Schweizer das Anwaltsexamen in Basel und war als Anwalt in Basel und Glarus tätig. Im Juni 1974 erhielt er das Doktorat
an der Universität Basel, mit dem Genossenschaftspreis für die Dissertation. Von 1974 bis 1986 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter im Eidgenössichen Justiz- und Polizeidepartement.
Ebenfalls in diesem Zeitraum arbeitete Prof. Schweizer in verschiedenen Expertenkommissionen des Bundes mit. Ab Februar 1973 war er der wichtigste Experte des Regierungsrates
des Kantons Glarus für die Totalrevision der Kantonsverfassung. Ab 1979 hatte er diverse Lehraufträge an den Universitäten Freiburg, Basel und Zürich. Im Februar 1986
habilitierte Prof. Schweizer für öffentliches Recht an der Universität Basel. Ab 1986 war er auch Berater und Gutachter für verschiedene Kantone in den Bereich
Verfassungsrevisionen, öffentliches Finanzrecht usw. 1987/88 war er als Vertretungsprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität
in Frankfurt am Main tätig. 1987 bis 1995 übte er nebenamtlich als Bundesrichter am Eidgenössischen Versicherungsgericht. 1990 wurde er als Ordinarius
für öffentliches Recht an der Universität St.Gallen gewählt. Ebenfalls 1990 erhielt Prof. Schweizer einen Lehrauftrag von der Universität Frankfurt und 1992/93 einen
an der Universität Basel, als Nachfolger von Prof. Eichenberger. Im 1991/92 war er Berater der parlamentarischen Verfassungskommission von Rumänien,
Berater für die Verfassung der Ukraine. 1991 bis etwa 1993 arbeitete er an der eidgenössischen Polizeigesetzgebung und am Binnenmarktgesetz mit. Ab August
1993 war er Präsident einer Eidgenössischen Rekurskommission. Ab März 1995 beriet Prof. Schweizer für die Konferenz der Kantonsregierungen. Seit 1996
ist er Berater der WBK-Nationalrat und WBK-Ständerat des EVD für die eidgenössische Gentechnikgesetzgebung etc. Ebenfalls seit 1996 Vizepräsident der
Rekurskommission von "Interpol" in Lyon. 1998 bekam er einen Lehrauftrag an die ETH Zürich, als Nachfolger für Prof. Lendi. Von 1991 bis 2000
war Prof. Schweizer Offizier für Staats- und Völkerrecht im Armeestab. Seit 1998 ist er Mitglied des Rates der Schweizerischen Akademie für Geistes- und
Sozialwissenschaften und seit 1999 Mitglied des Rates der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien. Prof. Schweizer war Präsident des Vereins "st. gallischer Juristinnen und Juristen", Vizepräsident der Internationale Juristenkommission Sektion Schweiz, Mitglied des wissenschaftlichen
Beraites der internationalen Richter-Union in Madrid, Präsident der staatspolitischen Kommission einer Bundespartei. Ebenfalls noch Mitglied in zahlreichen rechtswissenschaftlichen Vereinigungen
im In- und Ausland. Zur Zeit befasst sich Prof. Schweizer, von 2020 bis 2022, mit der 4. Auflage des St.Galler Bundesverfassungskommentars.
Prof. Schweizer hat viele grössere Publikationen veröffentlicht, einige Beispiele: "Kommentar der Kantonsverfassung von Glarus" im 1984, "Die schweizerischen Gerichte und das europäische
Recht" 1993, "Reform der Bundesgerichtsbarkeit" 1996, "Schweizerisches Gentechnikrecht" 1996, "Auswirkungen eines EU-Beitritts auf die Kantone" 2001.
Übernahme und Erschliessung (Akzession 01/2017)
Am 28.03.2017 übergab Herr Prof. Rainer Schweizer dem Universitätsarchiv weitere Vorlass-Unterlagen im Umfang von ca. einem Laufmeter. Es handelt sich zum Teil um die
chronologische Fortsetzung der bereits archivierten Vorlass-Unterlagen die bis 2008 gehen.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
28 Jahre
Schutzfristkategorie
Personenakten (100 Jahre/10 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2043
Bewilligung
DepositorIn/DonatorIn
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt