Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (1973-1999)
Title
Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (1973-1999)
Stage
Fonds
Period of origin
1932-2002
Existenzzeitraum
1973-1999
Abkürzungen
KIGA
Rechtsform
Amt
(Amts-)Leitung
lic. oec. HSG Jakob Göldi (1973-1999). Göldi stand von 1971-1973 dem Industrie- und Gewerbeamt vor; von 1999 bis zu seiner Pensionierung 2002 leitete er das Amt für Wirtschaft.
Behördengeschichte
Mit Wirkung ab 1.1.1973 hat die Regierung das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) als Zusammenschluss von Arbeitsamt, Patentamt sowie Industrie- und Gewerbeamt geschaffen. In Anlehnung an die Organisation beim Bund (BIGA) wurden damit drei Abteilungen mit sachlich verwandten Vollzugsaufgaben zu einer Einheit verschmolzen. Für den Regierungsrat war dabei von erheblicher Bedeutung, dass die vielfältigen Informationen über das wirtschaftliche Geschehen zentral erfasst und zuhanden des Departements ausgewertet werden konnten.
1975 wurde im KIGA eine eigene Stelle für die Wirtschaftsförderung geschaffen. 1980 begann das KIGA mit einer gezielten Standortwerbung im grösseren Stil.
Die Tätigkeitsschwerpunkte des KIGAs waren grundsätzlich geprägt von den allgemeinen konjunkturellen Entwicklungen auf kantonaler, eidgenössischer und globaler Ebene. Je nach Konjunkturlage lag der Fokus dabei eher auf Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Konkurs oder auf Wirtschaftsförderung, Strukturwandel und Ansiedlung. Während das Amt in den 1970er Jahren noch Massnahmen zur Konjunkturdämpfung erarbeiten konnte, wurden mit der 1989 einsetzenden Rezession Standortfragen wieder dringender.
Per 1. Juli 1999 wurde das KIGA (wieder) in das Amt für Wirtschaft (AfW) und das Amt für Arbeit (AfA) aufgeteilt.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
vgl. Fondskarte Amt für Wirtschaft (vgl. Link in Rubrik Verweise)
Parallelüberlieferungen
vgl. Fondskarte Amt für Wirtschaft
Anmerkung
Ein Grossteil der Unterlagen des Bestandes A 379 Ablieferung 2009 (Amt für Wirtschaft) stammt aus dem KIGA
Term of protection
Zeitraumende
Protection period
30 years
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
End of protection period
12/31/2032
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Uneingeschränkt